Hunde auf Grundstück weiter gehts

  • Hallo alle Zusammen
    Zur allgemeinen Info:
    wir haben mit den Leuten vom OA gesprochen wegen unser Nachbarshundeproblematik:
    Passiert einem der Hunde auf UNSEREM Grundstück etwas, kommt es höchstens zu Schadensersatzforderungen der Nachbarn. Ansonsten sind wir im Recht, weil die auf ihre Hunde aufzupassen haben. ( War ja klar ) .


    Die Situation, dass deren Hunde draussen frei rum laufen und Mücke "scheinangreifen" ( so nenn ich das mal ),so wie s ja letztens erst passiert ist, Mücke sich eventuell los reißt, und DANN etwas passiert ist natürlich eine völlig andere.
    In Anbetracht der Tatsache, dass die BX eine Anlage Hund ist macht die Sache nicht besser, wie ihr ja wisst.
    Im schlimmsten Fall kommt das Veterinäramt und prüft ob Mücke als "gefährlich" :lachtot: :kopfwand: einzustufen ist. Danach ginge es dann weiter.
    Mein Mann geht in diesem Fall vom Schlimmsten aus und meint, dass die Pappnasen vom Vet. Amt wahrscheinlich eh keinen Ar*** in der Hose haben und ihm Leinenzwang und Maulkorb verpassen würden. Aber: Wer weiss das schon.


    Wir lassens auf keinen Fall drauf ankommen. Werden ihn NICHT mehr frei zum Auto oder vorn auf der Auffahrt ( beim Blumengießen etc, ist er sonst immer dabei...) laufen lassen könne, weil jeden Moment ein Hund von nebenann angerannt kommen kann.


    Tja. so siehts aus.


    Bis dahin
    Melanie

  • Hallo Muecke,


    ich habe eine kurze Frage an dich, unser Nachbarshund greift immer unseren kleinen Jimmy an.


    Nach langem hin und her sind wir uns einig geworden das Nachbarshund einen Maulkorb bekommt. Der leider aber auch nur sporadisch benützt wird.


    Nun meine Frage... wie ist das wenn der Nachbarshund auf unserem Grundstück ist und meinen angreift bzw. andersherum (was warscheinlich sowieso nie passieren wird) meiner ist auf ihrem Grundstück und wird angegriffen.


    Liebe Grüße


    Claire + Jimmy

  • So wie ich das verstanden habe, bist du im Recht, wenn sich dein Hund auf dem Grundstück befindet und dafür gesorgt ist, dass er nicht " ausbrechen " kann.


    Nur leider ist es ja oft so wie bei uns zum Beispiel, dass man eine ungesicherte Auffahrt vor dem Gebäude hat, wo Stellplätze für die PKWs sind, wo eben die Hunde einfach drauf laufen können.


    In unserem Fall haben wir entschieden, egal was das OA sagt, je nachdem, an wen man da gerät, hört man eh was anderes, wir machen die Faust in der Tasche und nehmen MÜcke immer an die Leine!


    LG
    melanie

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