Wird der Schaden schon bezahlt?
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Hallo
also ich weiß ja nicht was ihr denkt was so ein Gurt kostet aber als bagatellschaden tu ich den nicht ab.
Weil so rund 250 euro kann ich nicht mal so bezahlen.
Mitlerweile hat die Versicherung auch abgebucht und da der schaden ja bei meinem Bruder ist konnte ich mit der Meldung warten.
Warum sollte die Versicherung einen Rauswerfen?LG Chrissi
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Zitat
Warum sollte die Versicherung einen Rauswerfen?
LG ChrissiGanz einfach: Wenn Du zwei oder mehrere Schäden binnen kürzerer Zeit meldest, übersteigen die Leistungen deinen Jahresbeitag enorm.
Daher steht beispielsweise in unserer Hundehaftpflicht, dass nach jeder Leistung für einen Schaden die Haftpflicht von der Versicherung gekündigt werden kann.
Doris
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Das sehe ich genauso.
Aber versuchen kannst Du es ja. Melde es der Versicherung wenn Du es für richtig hältst und warte ab was kommt..... natürlich kannst Du im Falle des Falles die Meldung nicht mehr wirklich rückgängig machen..... wie gesagt schlimmsten Falles fliegst Du raus aus der Versicherung (den Schaden werden sie vermutlich zahlen )
Ich weiss nicht wie teuer so ein Gurt ist - aber da es sich um den Anspruchsteller um Deinen Bruder handelt ..... notfalls könntest Du ihm den Schaden doch in Raten bezahlen ?!?!? Nur so eine Idee !
LG
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Zitat
..... wie gesagt schlimmsten Falles fliegst Du raus aus der Versicherung (den Schaden werden sie vermutlich zahlen )
Der schlimmste Fall wäre für mich nicht der Rausschmiss, sondern dass ich dann vermutlich bei keiner anderen Versicherung mehr genommen werde. Denn bei einem Neuantrag muss man angeben, ob die alte Versicherung einem gekündigt hat (war zumindest bei uns so).
Doris
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Vollkommen richtig und die Versicherungen sind ja auch nicht "dumm" - die kommunizieren vermutlich auch untereinander gerade zur heutigen
Zeit wo es I-Net PC und Co gibtKurzum muss jeder selbst entscheiden wie er was handhabt ..... aber ich würde mir schon gut überlegen ob ich einen "bezahlbaren Schaden" nicht lieber aus eigener Tasche bezahle (notfalls Ratenzahlungen)..... die Versicherung ist für mich eigentlich für grössere Schäden gedacht die hoffentlich niemals nie eintreten werden !!!!
LG
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HI!
Also wir haben jetzt innerhalb von 4,5 Jahren 3 Fälle gehabt.
EInaml 70 Euro
Einmal 50 Euro--> wußten nicht das so billig wird
und einmal 600 Euro.Die Versicherung hat alles bezahlt, nur das wir in den Beiträgen gestiegen sind...ist aber auch ne"teure" Versicherung...weiß nicht wie des mit den Internetversicherungen ist.
Aber 250 Euro würde ich melden :|
mfg
Kleine -
Hallo,
zunächst einmal zum Beginn der sog. Deckung (das ist der Zeitpunkt ab dem Versicherungsschutz besteht
Wenn man eine Haftpflichtversicherung abschliesst, erhält man in der Regel die vorläufige Deckungszusage durch den Versicherer(Vertreter), dass gilt auch für im i-net abgeschlossene Verträge, man muss halt darauf achten.
Hat man diese vorläufige Deckungszusage nicht erhalten, oder noch keine Zeit gehabt überhaupt eine Hundehalterhaftpflicht abzuschliessen, hat aber
schon eine Privathaftpflichtversicherung, übernimmt diese bis zur nächsten Hauptfälligkeit (der jährlich Zahlungstermin) zu bestimmten Mindestdeckungssummen , im Rahmen der sog. Risikovorsoge den Risikozuwachs (ggf. bei der Gesellschft nachfrage, oder im Kleingedruckten nachlesen).Ich hoffe, dass war verständlich , sonst bitte nachfragen.
Über das Kündigungsverhalten nach Schadenregulierung durch den Versicherer kann ich folgende Erfahrungen weitergeben.
Je niedriger der Beitrag ist und je weniger Verträge ich bei einem Unternehmen habe, um so schneller kommt es zur Kündigung.
Es wir immer pro Kunde und Vertrag eine sog. Schadensquote ermittelt und nach betriebswirtschaftlichen Interessen entschieden.In meinen Augen macht es deshalb durchaus Sinn, einen Tarif mit Selbstbeteiligung oder Bagatellschadenregelung (gefällt mir persönlich besser als SB) zu wählen.
Erhält man erstmal die Kündigung, wird es schwierig einen neuen Versicherer zu finden. Auch sollte man keinesfalls die Kündigung durch den Vorversicherer dort verschweigen, weil man sonst zwar bei dem neuen Versicherer Beiträge zahlt, aber evtl gar keinen Versicherungsschutz hat, wegen unwahrer Angaben im Antrag und das Ganze erst im erneuten Schadensfall auffliegt.
Grüße
Simone
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