Lage einer Hundepension
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Hallo zusammen,
ich habe mal eine allgemeine Frage zum Betrieb einer Hundepension.
Also, § 11 Tierschutzgesetz ist mir bekannt, erläutert ja schon einiges was man wissen sollte, nur einen Punkt finde ich irgendwie nirgends eindeutig erklärt, hat allerdings auch nicht wirklich was mit dem Tierschutzgesetz zu tun.
Wie sieht es mit der nachbarschaftlichen Bebauung aus? Muß eine Hundepension einen bestimmten Abstand zum nächsten Nachbarn haben? Oder ist das von Stadt zu Stadt unterschiedlich, und man sollte sich eventuell an das zuständige Ordnungsamt wenden, um dies zu erfragen?
Und wie sieht es bei Hundeschule oder Hundezucht aus? Gilt da der gleiche Abstand( wenn es überhaupt einen vorgeschriebenen Abstand gibt)?Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
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Du könntest auch mal im Bauamt nachfragen, wenn ich mich nicht ganz täusche. Im Bebauungsplan steht nämlich, ob es z.B. ein reines Wohngebiet ist und was dort erlaubt ist. Die entscheiden glaube ich auch ,ob auf Grund des zu erwartenden Lärmes, eine Genehmigung erteilt werden darf.
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Ob Du im Ortsteil YX überhaupt ein Gewerbe betreiben darfst, erfährst Du beim Bauamt.
Einen gesetzlichen Mindestabstand wegen Lärm- oder Geruchsbelästigung gibt es nicht. Das wird allein durch die Nachbarschaft bestimmt.
Wenn Du einen guten Rat annehmen willst: Denke überhaupt nicht darüber nach, ein Objekt zu mieten oder zu kaufen, in dessen Umkreis von 3 Kilometern überhaupt jemand wohnt. Am besten suchst Du nach einem abgelegenen Bauernhof. Entweder tief im Wald oder neben einem Flughafen. Und achte darauf, das alles Land drum herum weder Bau- noch Bauerwartungsland ist. Am besten ein Naturschutzgebiet.
Alles andere geht spätetstens dann in die Hose, wenn im Umkreis jemand einzieht dem ein Furz quer sitzt.
Vor einigen Jahren musste in NRW ein Hundezüchter (12 Hunde) die Zahl seiner Hunde auf 6 reduzieren. Grund: Eine Familie hatte in 1,8 Kilometer Entfernung (Luftlinie) einen Bauernhof gekauft und gegen die Lärmbelästigung geklagt.
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Wakan:
Ha,ha, erstmal abgelegenen Bauernhof finden, wäre mir nämlich auch am liebsten. Gestaltet sich aber gar nicht so einfach! (Kennt vielleicht jemand einen Immobilenmakler der sich auf abgelegene Bauernhöfe in NRW spezialisiert hat? )
Aber die Idee mit der Nähe zum Flughafen wäre natürlich auch noch eine ernstzunehmende Möglichkeit!!!
Zu dem Naturschutzgebiet: Läge die Immobilie aber mitten im Naturschutzgebiet, wäre auch hier wieder die Frage ob man überhaupt jegliches Gewerbe dort betreiben darf. Ich kenne nämlich Leute die ein altes Forsthaus mitten im Wald (Naturschutzgebiet) gekauft haben und dort ein kleines Ausflugslokal (zum Spaß nebenbei, war nicht der Grund für den Kauf des Hauses) betreiben wollten. Ihnen wurde mitgeteilt, daß sie dort aufgrund des Naturschutzgebietes kein Gewerbe betreiben dürfen.Erstmal vielen Dank für eure Antworten. Werde mich dann mal mit dem zuständigen Bauamt in Verbindung setzen.
So, ist nun geschehen. Habe mich mit dem Bauamt in Verbindung gesetzt, waren auch sehr hilfsbereit dort. Der zuständige Herr konnte mir allerdings leider nicht sagen worauf ich bei der Suche nach einer Immobilie achten muß. Ich müßte erst eine Immobilie finden,die für mich in Frage käme, dann könnte ich damit zu ihnen kommen, eine Bauvoranfrage stellen und dann können sie mir sagen ob eine Hundepension dort realisierbar wäre oder nicht. Dann habe ich mich noch erkundigt wie es mit einem Bauernhof aussieht, und da wurde mir dann mitgeteilt, daß ich da das Problem mit der Lage im Außenbezirk kriege, wo eigentlich nur Gewerbe mit einer privilegierten Nutzung zugelassen ist( was wohl ungefähr soviel bedeutet, wie, man kann es nicht in der Stadt betreiben, und muß deshalb damit in den Außenbezirk). Aber auch das wäre wohl theoretisch möglich, hängt dann auch wieder damit zusammen ob man es genehmigt bekommt oder nicht.
Fazit: Alles recht kompliziert, hätte mir auch eine etwas einfachere Aufgabe stellen können! Aber warum einfach wenns auch kompliziert geht! Werde dann mal anfangen zu suchen, damit ich dem Bauamt mal ein paar Vorschläge unterbreiten kann!
Ach, was ich noch loswerden wollte, der Mann vom Bauamt war aber auf jeden Fall schon mal sehr angetan, das ich mich im Voraus informiere. Er meinte das täten gerade in diesem Bereich sehr wenige, und kämen dann im Nachhinein, wenn sie schon etwas gekauft oder gepachtet haben an, wenn das sprichwörtliche Kind also schon in den Brunnen gefallen ist. Er meint, damit hätte ich auf jeden Fall schon mal einen wichtigen Schritt getan.Viele Grüße
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