Schutzvertrag

  • Ich bin gerade dabei einen Schutzvertrag zu entwerfen, der meinen Vorstellungen entspricht.
    Unter anderem würde ich gerne eine Klausel einführen, bezüglich "Eigentumsvorbehalt" - nennt man doch so wenn man den Hund jederzeit wieder mitnehmen kann (?). Ich habe nämlich gelesen das ich bei einem normalen Schutzvertrag als ehemaliger Besitzer überhaupt nichts machen kann, wenn der Hund schlecht gehalten wird, außer den Tierschutz einschalten und das dauert ja nun manchmal leider sehr lange.
    Nun frage ich mich aber, in wie weit dies überhaupt rechtswirksam ist, hat da jemand Ahnung von? Habe bereits das Forum durchsucht aber nichts passendes gefunden.
    Wenn ich meinen Entwurf fertig habe, werde ich ihn auch noch von einem Anwalt prüfen lassen - man kann ja sehr viel falsch machen.
    Danke schonmal für eure Antworten!

    • Neu

    Hi


    hast du hier Schutzvertrag* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!


    • ohje, da wird Dir wohl nur ein spezialisierter Anwalt helfen können.


      Übrigens waren in den letzten Ausgaben der Wuff Artikel über die Rechtswirksamkeit von Kaufverträgen, erläutert von ebensoeinem Anwalt - ich habe das allerdings nicht gelesen, weil mich das nicht interessiert hat...

    • Hallo,
      tritt doch mal mit einem Tierschutzverein in Kontakt oder einem guten Verein die Hunde vermitteln.
      Könnte mir vorstellen das die dir gerne weiterhelfen.


      Schönen Gruß,
      Frank

    • Ich hab gerade mal im Schutzvertrag nachgelesen, den ich wegen Bruno unterschrieben habe.


      Da heißt es unter anderem:


      10. Es besteht Einigkeit darüber, dass der Tierschutzverein/der Verkäufer berechtigt ist, die unverzügliche, kostenlose Rückgabe des Tieres einzuleiten, falls der/die Übernehmende seinen/ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.


      Die einzelnen Verpflichtungen waren natürlich bis Punkt 9 augeführt.
      z.B. kein Stachel- und auch keine Würgehalsband, kein Zwinger und keine Kettenhaltung ...usw


      Nachdem ich diese Vereinbarung damals unterschrieben habe, kann ich mir auch gut vorstellen, dass sie rechtssicher ist. :???:

    • Kannst du als Privatperson überhaupt einen rechtswirksamen Schutzvertrag mit jemandem abschließen ?
      Ich weiß, daß wir, um noch eine Hand auf dem Tier zu behalten, auch private Tiere offiziell über den TS vermittelt haben, weil die und deren Verträge eine andere Rechtsgrundlage haben.
      Wenn du das mit deinem Anwalt geklärt hast (oder jetzt verbindlich weißt), dann schreibs mal bitte auf !


      Gruß, staffy

    • Zitat

      Kannst du als Privatperson überhaupt einen rechtswirksamen Schutzvertrag mit jemandem abschließen ?


      Da es sich bei einem Hund ja leider um eine Ware (oder so) handelt, kann man auch als Privatperson einen rechtswirksamen Kaufvertrag abschließen. Aber irgendwie war das mit dem Eigentumsvorbehalt schwierig...

    • Den 1. Link konnte ich eben nicht öffnen. Das versuche ich nachher noch mal.


      Bei dem 2. Link greife ich jetzt einfach mal ein paar Passagen auf, die aus meiner Sicht besser, also eindeutiger, formuliert sein sollten.


      Da steht:
      Das Tier unter Beachtung des Tierschutzgesetzes ordnungsgemäß zu halten und zu pflegen, jede Misshandlung und Quälerei zu unterlassen und alle notwendigen tierärztlichen Behandlungen sofort vornehmen zulassen.


      Bei "Tierschutzgesetz": Sollte da vielleicht noch "aktuelles, in Deutschland geltendes" hinzugefügt werden?


      "Notwendig": Das ist Auslegungssache.
      "Sofort vornehmen": Das ist manchmal leider auch eine Kostenfrage.


      Das Tier nicht ausschließlich in einem Zwinger zu halten und nicht an die Kette zu legen.


      "Nicht ausschließlich": 23 Stunden pro Tag wären ok?


      Der bisherige Eigentümer, _________________________ behält sich ein Rückgaberecht vor, wenn das Tier nicht mehr bei seinem neuen Besitzer bleiben kann.


      "Rückgaberecht"? Der bisherige Eigentümer hat das Tier doch nicht mehr, also müsste es doch "Rücknahmerecht" heißen, oder?


      Und dann noch ein Rechtschreibtipp: Personalausweis mit "s", nicht mit "ß".


      Doris

    • ich stehe diesen sogenannten schutzverträgen sehr skeptisch gegenüber.
      ich kenne das von den Pferden, da ist es nämlich schon oft vorgekommen, das im ernstfall (wenn der besitzer gegen die "auflagen" verstößt und es vors gericht geht) diese verträge nichtig sind, da eine "schutz"gebühr/ also geld geflossen ist und sofern geld fließt ist es kein schutzvertrag sonder ein kaufvertrag. auch wenn man nur einen symbolischen euro nimmt.
      selber habe ich keine erfahrungen aber diese infos habe ich von einer guten freundin die ihr pferd als "beistell-pferd" abgeben wollte und den vertrag von einem nothar hat anfertigen lassen ;)

    • Zitat


      ich kenne das von den Pferden, da ist es nämlich schon oft vorgekommen, das im ernstfall (wenn der besitzer gegen die "auflagen" verstößt und es vors gericht geht) diese verträge nichtig sind, da eine "schutz"gebühr/ also geld geflossen ist und sofern geld fließt ist es kein schutzvertrag sonder ein kaufvertrag. auch wenn man nur einen symbolischen euro nimmt.


      Ja, genau das meinte ich auch gehört zu haben.

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