Schutzvertrag
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Na hoffentlich kommt jetzt keiner auf die wirklich hirnrissige Idee, Hunde zu verleasen
Ansonsten, Wakan: geniale Idee! Wie kommst Du nur auf sowas???
Doris
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Im Tierheim konnte mir keiner Auskunft geben. Derjenige der sowas weiß ist gerade nicht da, soll in einer Woche nochmal anrufen. Aber die Schutzverträge dort sind auch mit eigentumsvorbehalt.
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Zitat
Im Tierheim konnte mir keiner Auskunft geben. Derjenige der sowas weiß ist gerade nicht da, soll in einer Woche nochmal anrufen. Aber die Schutzverträge dort sind auch mit eigentumsvorbehalt.
TSV- Verträge sind immer mit "Eigentumsvorbehalt". Und , was nutzt es? Es kommt auf den Richter an.
Aufgrund eines Schutzvertrages des Tierheims Düsseldorf habe ich schon einen Prozess verloren- augenscheinlich gut also.
Ich habe für TSV für den ich mal gearbeitet habe, einen Schutzvertrag aufgesetzt. Den wollte ein Ehepaar, "Sie" ist Rechtsanwältin und aktiv im Tierschutz, "Er" ist Notar, mit Schwerpunkt auf Vertragsrecht, nicht unterschreiben.
Den kann ich für Dich reproduzieren, brauchst nur Deine Daten einsetzen.
Aber rechtssicher?!?Sieh es so, wenn die Frau des Richters Tierschützer ist und sagt, "wenn Du nicht lieb bist bla.... ich Dir keinen mehr, ist Dein Schutzvertrag rechtssicher.
Wenn die Frau des Richters mit einen Tierschützer durchgebrannt ist und der Richter unfreiwillig über Unterhaltszahlungen ein TH auf Korfu und den neuen Lover unterstützt, kannst Du Deinen Schutzvertrag in die Tonne kloppen. -
Gut, dann hilft falls es zu sowas kommen sollte nur beten. Wäre dir trotzdem dankbar wenn du mir den Schutzvertrag per PN zukommen lassen würdest, einen Versuch ist es wert.
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Schutzvertrag und Klauseln hin oder her. Wenn Du den Kaufpreis oder zumindest einen Teil davon erst nach einer gewissen Frist und Nachkontrolle erhälst, dann ist der Hund auch rein rechtlich (glaube) noch Deiner, so dass Du ihn auch wieder zu Dir holen kannst.
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souma daran habe ich noch gar nicht gedacht :kopfwand:
Hälfte bei Übernahme, andere bei der Nachkontrolle sofern alles ok ist, das müsste doch klappen!
Ich kann mich dunkel daran erinnern das irgendjemand das auch so gemacht hat.. vllt fällt es mir wieder ein -
Zitat
Gut, dann hilft falls es zu sowas kommen sollte nur beten. Wäre dir trotzdem dankbar wenn du mir den Schutzvertrag per PN zukommen lassen würdest, einen Versuch ist es wert.
Geht nicht. Ich kann keine PN's versenden.
Schick mir eine Mail (Schutzvertrag). Ich schicke Dir den Vertrag dann als W-doc und sage Dir noch was zu einzelnen Paragraphen und individuellen Änderungen.
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Böses OT...
@ Wakan: Steht ja schon lange an... PN's versenden ganz einfach - werde Clubber!!! -
Zitat
guck mal hier:
http://www.hundeinnotpolen.de/html/schutzvertrag.htmlhttp://www.tiervermittlung.de/tierschutzvertrag.pdf
Da hast du schonmal eine Vorlage auf der du aufbauen kannst
Hi Ulrike87,
auf Grund der geleisteten Zahlung können beide Verträge ganz klar als Kaufverträge gewertet werden. Die Klauseln, die gesetzes- oder sittenwidrige Behandlung des Hundes ausschließen sollen, sind damit hinfällig, weil sie dem Käufer einer Sache (privat) Einschränkung am gekauften Eigentum auferlegen.
Pflichten, die das Gesetz regelt, sollten in einem Vertrag ebenso nicht wiederholt werden.
Tierschützer neigen oftmals zu eigenartiger Auslegung des Eigentumsrechtes. Aber verkauft ist verkauft. Auch eine vereinbarte Ratenzahlung ändert daran nichts.
Wer nicht verkaufen will, muß einen Nutzungsvertrag machen.Einen Versuch hat man aber meines Erachten mit einem "Schutzvertrag", die Definition einer angemessenen Vertragsstrafe bei Verletzung der Auflagen und Klauseln. Dann aber unbedingt eine salvatorische Klausel mit einbauen.
Ein Auszug aus einem dieser "Verträge" läßt einem schon die Haare zu Berge stehen:
5. Der Übereigner räumt dem Vorbesitzer das Recht ein, sich jederzeit persönlich od. durch Beauftragte vom Zustand des Tieres und der Einhaltung des Vertrages zu überzeugen. Weiterhin wird dem Vorbesitzer das Recht eingeräumt, bei grober Vertragsverletzung das Tier - ohne Kaufpreiserstatttung - wieder mitzunehmen, sowie ggfl. rechtliche Schritte einzuleiten.
1. Der Übereigner räumt dem Vorbesitzer... da lacht schon mal der Jurist.
2. ..sich jederzeit... Besuche erfolgen in der Regel in Absprache und nach Anmeldung.
3. ...bei grober Vertragsverletzung. - Wer entscheidet, ob eine Vertragsverletzung grob oder nicht grob ist. Ist es überhaupt eine Vertragsverletzung?
4. ...ohne Kaufpreiserstattung.- Aha, also ein Kaufvertrag.
5. ...wieder mitzunehmen...- erfüllt bei einem gültigen Kaufvertrag den Tatbestand des Diebstahls
6. ...ggf. rechtliche Schritte einzuleiten...- Was bitte hat das in einem Vertrag zu suchen? Wenn ein ausreichender Tatbestand vorliegt, steht das jedem frei.Naja, so geht das weiter.
Gruß
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Auweia, hätte nicht gedacht dass das rechtlich gesehen so kompliziert ist
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