Hundehaltung

  • Zitat

    Ja, sonst hätte ich auf der Strasse gestanden. Weil dem Vermieter wo wir vorher fest ne Wohnung hatten mittem im Umzug einfiehl das er doch keine Hunde dulden möchte.


    So ein :zensur: !


    Aber dann stand da die Erlaubnis auch nicht im Mietvertrag? Hattet Ihr den Mietvertrag - ohwohl schon beim Umzug - noch gar nicht vorliegen? Denn wenn ich einmal einen Mietvertrag (inkl. schriflicher Erlaubnis zur Hundehaltung) abgeschlossen habe, kann doch der Vermieter nicht einfach sagen "ällerbätsch, das wird nun doch nix". Vertrag ist Vertrag. :???:


    Bin froh, dass wir immer hundefreundliche Vermieter hatten (ok, manchmal mussten wir schon extrem hohe Mieten in Kauf nehmen, auch nicht angenehm, aber besser, als kein Dach überm Kopf).


    Doris

    • Neu

    Hi


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    • Zitat

      So ein :zensur: !


      Aber dann stand da die Erlaubnis auch nicht im Mietvertrag? Hattet Ihr den Mietvertrag - ohwohl schon beim Umzug - noch gar nicht vorliegen? Denn wenn ich einmal einen Mietvertrag (inkl. schriflicher Erlaubnis zur Hundehaltung) abgeschlossen habe, kann doch der Vermieter nicht einfach sagen "ällerbätsch, das wird nun doch nix". Vertrag ist Vertrag. :???:


      Ne, die Erlaubnis hatten wir nur mündlich, schriftlich wollte er erst machen wenn die Hunde auch auf das Amt der Stadt gemeldet sind damit er die Hundemarkennummern mit eintragen kann. Hat mich gewundert aber naja, ich dachte es wird schon alles seine Richtigkeit haben.
      Seitdem lasse ich mir alles immer schriftlich geben.

    • Zitat

      Ne, die Erlaubnis hatten wir nur mündlich, schriftlich wollte er erst machen wenn die Hunde auch auf das Amt der Stadt gemeldet sind damit er die Hundemarkennummern mit eintragen kann. Hat mich gewundert aber naja, ich dachte es wird schon alles seine Richtigkeit haben.


      Sowas hab ich aber auch noch nicht gehört. Das ist ja vielleicht ein :irre: !



      Zitat

      Seitdem lasse ich mir alles immer schriftlich geben.


      Diese Empfehlung hat mir zu meiner Lehrzeit meine Kollegin eingetrichtert: Nix mündlich, alles schriftlich. Dafür werde ich ihr ewig dankbar sein!


      Abgesehen davon: Seit froh, dass das nicht geklappt hat mir der Wohnung. Wer weiß, wie das später mit dem als Vermieter gewesen wäre.


      Auch hier gilt der Spruch meiner Kollegin (den ich lange Zeit nicht wahrhaben wollte!): Alles Schlechte beinhaltet auch was Gutes.
      Meist (ich gebe es ungern zu) hat sie damit Recht behalten.


      Doris

    • Zitat

      Abgesehen davon: Seit froh, dass das nicht geklappt hat mir der Wohnung. Wer weiß, wie das später mit dem als Vermieter gewesen wäre.


      Richtig! Letztendlich bin ich auch echt froh drüber.

    • Ein Vermieter muss begründen, warum er die Haltung eines Hundes ablehnt. Ansonsten muss ein Vermieter zwar der Hundehaltung zustimmen, darf sie aber ohne trifftigen Grund nicht verbieten.


      Eine Erlaubnis gilt aber auch immer nur für einen bestimmten Hund und erlischt mit dessem Auszug oder Ableben.


      Hier in dem Fall denke ich aber mal, dass ihn der Berner des Freundes stört. Gegen einen Hund hat er evtl. nichts, aber 2 sind ihm einfach zu viel. Davon mal abgesehen, dass er den Berner eigentlich auch nicht dulden müßte und sicherlich auch verbieten könnte, wenn er wöllte.

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