Erlaubnis der Vermieter
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Hallo,
ich hätte eine Frage zur Vermitererlaubnis:
Unsere Vermieter haben einem zweiten Hund in der Wohnung mündlich zugestimmt. Da das Tierheim ja meist was schriftliches sehen will, wollte ich die Erlaubnis noch zu Papier bringen und dann unterschreiben lassen.Nun bin ich aber etwas planlos, wie ich das am besten schreibe, bzw. was da alles rein soll. Gibt es vielleicht irgendwelche Beispiele oder so, dass ich mich inspirieren lassen kann?
Liebe Grüße,
Birgit -
- Vor einem Moment
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Bitteschön, zum Klauen ;-) ... is vielleicht etwas streng formuliert...so wie das bei Dir klingt ist das ja mehr ne "Formsache" also es braucht ja dann vielleicht keine soooo genau Regelung....
Vereinbarung zur Haltung eines Heimtieres
Anlage zum Mietvertrag vom:
Vermieter:
Mieter:
Mietobjekt :Dem Mieter wird gestattet, einen Hund, im Mietobjekt unter folgenden Voraussetzungen zu halten:
1. Der Mieter und Hundebesitzer hat dafür zu sorgen, daß das Haus und Grundstück frei von Hundekot ist. Entstandene Verunreinigungen hat der Mieter generell jeweils unaufgefordert und unverzüglich zu beseitigen.
2. Der Mieter hat zu gewährleisten, daß die Mieter des Hauses und angrenzende Nachbarn nicht durch den Hund belästigt werden und die Hausruhe durch sein Heimtier nicht gestört wird.3. Der Mieter verpflichtet sich, im Zusammenhang mit der Heimtierhaltung, der Wohnhygiene besondere Beachtung zu schenken. Belästigungen der Mitmieter durch unzumutbaren Geruch, umherliegende Tier-haare usw. sind zu vermeiden. Falls das Heimtier die allgemeinen Räume wie Treppenhaus, Lift oder Keller usw. verunreinigt, beteiligt sich der Mieter direkt oder indirekt an der Reinigung.
4. Der Mieter verpflichtet sich, bei der Haltung des Heimtiers auf die Mitmieter gebührend Rücksicht zu nehmen. Er ist dafür besorgt, dass seine Heimtierhaltung deren Sicherheit nicht gefährdet. Der Hunde-halter verpflichtet sich, seinen Hund innerhalb der Gesamtüberbauung und der dazugehörenden Grund-stücke stets zu beaufsichtigen. In den allgemeinen Räumen des Mietobjektes wie Treppenhaus, Lift oder Keller usw. hat er ihn ausnahmslos an der Leine zu führen.
5. Der Mieter schließt eine Hundehaftpflichtversicherung ab und hat dies binnen vier Wochen nach Anschaffung des Tieres durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice nachzuweisen.
6. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch die Haltung des Hundes während der Mietzeit an der Miet-sache entstehen in voller Höhe.
7. Nach Beendigung des Mietvertrages, hat er diese Fläche wieder in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die Kosten zur Instandsetzung trägt allein der Mieter.
Sollten oben genannte Voraussetzungen nicht oder nicht mehr vorhanden sein, oder berechtigte Beschwerden von Mietern des Hauses oder Grundstücksnachbarn vorliegen, kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch den Vermieter aufgehoben werden.
Wenn sich der Mieter bereit erklärt, die obigen Bedingungen und Auflagen dieses Anhanges einzuhalten, so ist der Vermieter gehalten, ihm die Erlaubnis zur Haltung des Tieres auch zu erteilen. Dieser Anhang zum Mietvertrag für Wohnräume wurde zweifach ausgefertigt. Er gilt als integrierender Bestandteil des Mietvertrages. Jede Änderung oder Ergänzung der darin getroffenen Vereinbarungen bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Die Parteien bestätigen mit ihren Unterschriften, dass sie ein Exemplar erhalten haben und mit den darin getroffenen Bedingungen einverstanden sind. Die Vereinbarung über die Heimtierhaltung gilt erst, nachdem dieser Anhang von beiden Vertragsparteien unterzeichnet worden ist.
Die Vereinbarung wird ausschliesslich für die vorgängig erwähnte Heimtierart getroffen. Ein generelles Recht zur Haltung von Heimtieren im Mietobjekt entsteht dadurch nicht. Jede Änderung im Heimtier-bestand, welche länger als vier Monate dauert, bedarf einer neuen Vereinbarung.
Der Mieter hat stets bestrebt zu sein, den Heimtierbedürfnissen in räumlicher, pflegerischer und sozialer Hinsicht gerecht zu werden und die Helmtierhaltung in allen Belangen möglichst tiergerecht zu gestalten. Es ist seine Pflicht, mit seinem Heimtier respektvoll und bewahrend umzugehen. Er ist sich seiner Verantwortung für das Wohlbefinden des Heimtiers voll bewusst.
Ort und Datum:.................................
.................................. ......................................
Unterschrift Mieter Unterschrift VermieterAusserdem müsstet ihr doch schon eine Erlaubnis für den ersten Hund haben????
Achja und nicht vergessen, dass es für den ZWEITEN Hund gilt ;-) -
Danke, ich werde es wohl drastisch kürzen, aber das hilft mir schon viel weiter.
Naja, sind mit einem Hund und zwei Katzen hier eingezogen, aber da wir direkt unter den Vermietern wohnen und uns gut mit denen verstehen fragt man halt lieber mal. ;-)
Liebe Grüße,
Birgit -
Zitat
Danke, ich werde es wohl drastisch kürzen, aber das hilft mir schon viel weiter.
Naja, sind mit einem Hund und zwei Katzen hier eingezogen, aber da wir direkt unter den Vermietern wohnen und uns gut mit denen verstehen fragt man halt lieber mal. ;-)
Liebe Grüße,
BirgitHi Brigit, wenn ihr euch so gut versteht, dann geht halt nach unten mit einem leeren weißen Papier und frage gleich nach, wie du es am besten formulieren sollst, wenn es für das TH ist, doch kein Problem:-)
welchen Hund habt ihr euch denn ausgesucht
Tine -
Kennst du schon die Daten vom Tier ?
Dann schreib doch einfach.
Hiermit erlauben wir Herrn und Frau XY, Straße, Ort, geb. am..., die Haltung eines Hundes in ihrem Mietobjekt: Straße, Ort,.
Name des Hundes:
Geb.datum.: -
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Hallo,
Ich will die andern Tiere halt auch noch mit reinschreiben, damit es unmissverständlich ist, aber ansonsten ist die Idee nicht schlecht, danke!
Und ich will es schon vorschreiben, damit unsere Vermieter möglichst wenig Arbeit mit haben, ist eh schon immer schwierig die in einer freien Minute zu erwischen. ;-)Es wird eine rumänische Mischlingshündin, knuddelsüß, so 2-3 Jahre alt. Wenn alles alles klappt holen wir sie in einer Woche. Bin schon ganz aufgeregt.
Vielen Dank für eure Hilfe, werde das jetzt schnell fertig machen, damit ich dann fürs Tierheim alles habe.
Liebe Grüße, Birgit
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na dann viel GLück und Daumendrücken, dass es schnell und reibungslos über die Bühne geht.
Zum Dank für unsere Tipps, krigen wir dann Livebericht über das Abholen und ein Einleben und Bilder:-)))Tine
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Unser Tierheim möchte nichts Schriftliches.
Auf dem Formular habe ich den namen unserer Hausverwaltung (sehr bekannt) angegeben, mehr wollte keiner wissen.
Ist auch gut so, denn bei uns gilt die Regel "Alles erlaubt aber nichts darf stören" *g*
Die wird auch nicht allzu krumm genommen, bei uns im Haus leben zwei Teilzeit-Kläffer und es ist ok.
Aber eine schriftliche Erlaubnis könnten wir wohl nicht bekommen.
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