Einreisebestimmungen Schweiz/Frankreich Wer hat Ahnung ??
-
-
Versuche es mal über die Forumsuche.
Soweit ich mich erinnere wurde darüber schon was geschrieben. -
- Vor einem Moment
- Neu
Hi
hast du hier Einreisebestimmungen Schweiz/Frankreich Wer hat Ahnung ??* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
-
-
Also, für die Schweiz gilt am dem 1.7.07 das Gleiche wie für Frankreich, gültige Tollwutimpfung, Chip und EU-Heimtierpaß, fertig. Also alles sehr unproblematisch!
-
Wie ist das eigentlich wenn der Hund noch zu jung für eine Tollwutimpfung ist
-
Zitat
Würde mal gerne die Einreisebestimmungen in die Niederlande wissen, vorallem aber für Bullterrier, American-Staffordshire-Terrier, American-Bulldog, Cane Corso, Dogo Argentino oder Dogo Brasil etc.
Habe gegoogelt ohne Ende, es gibt zwar "kleine" Einreisebestimmungen
für viele Rassen, aber NICHTS über die oben angeführten! Für eine
Antwort wäre ich sehr dankbar..............laut meiner Info findet man
NICHTS außer über Pitbulls!!!!!!!Warte jetzt einfach mal Eure Beiträge ab, danach schreibe ich wieder dazu!
Liebe Grüsse
Biggi + Lakritznasen
Vielleicht hilft dir das... habe ich aus einem anderen Forum kopiert (Quelle: bullyboard )!!!
Von einer Tierschützerin erhalten!!!Von vielen wurde ich in den letzten Wochen gefragt, ob auch Hunde von Touristen, die wie Pitbull oder Amstaff oder deren Mixe aussehen, in den Niederlanden beschlagnahmt und getötet werden können.
Hier nun die Antwort der niederländischen Botschaft in Berlin. Bitte verbreitet dieses Schreiben überall, nehmt den Sachverhalt auf eure HP's und warnt die Leute, die seit Jahren mit ihren Pits (eine vage Ähnlichkeit genügt unter Umständen für ein Todesurteil) dorthin fahren und das Gesetz nicht kennen.
Alle Leute, die Mischlinge mit breitem Kopf und kurzem glatten Fell haben, sollten nicht dorthin fahren. Schön wäre es, wenn sich Halter anderer Rassen mit uns solidarisieren würden.
Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20. April 2007, die wir vom niederländischen General-Konsulat in Düsseldorf erhielten.
Seit 1993 ist die Einfuhr in die Niederlande von Hunden des Typs Pitbull-Terrier verboten. Dies sind Hunde, die in wesentlichem Maße den Kennzeichen entsprechen, die in der Regelung über aggressive Tiere (RAD) aufgeführt sind. Für Hunde, die sehr den Pitbullartigen gleichen, wie z. B. den amerikanischen Staffordshire-Terrier und den Bullterrier, gilt, dass sie nur dann erlaubt sind, wenn sie einen durch die Fédération Cynologique Internationale (FCI) anerkannten Stammbaum haben.
Hiervon kann keine Ausnahme gemacht werden; auch nicht für die Hunde, die allen deutschen Regelungen genügen.Wenn man in den Niederlanden mit o.a. Hundetyp, dessen Einfuhr in die Niederlande verboten ist, angehalten wird, dann wird der Hund beschlagnahmt.
Mit freundlichem Gruß
Josephina Lambeck
Botschaft des Königreichs der Niederlande
Büro für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität
Klosterstraße 50
10179 Berlin
Telefon: 030 20956 480
Telefax: 030 20956 481Also ich würde nicht mit meinen Hunden da hin fahren, mir wäre das Risiko zu groß (und die Aktion auch zu heftig)!
-
Hallo und Grüezi!!
Ich komm aus der Schweiz - also hast Du jetzt noch Fragen in Detail zu der Einreise zu uns Eidgenossen oder ist alles klar?
Wie kann ich helfen? :^^:
-
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!