Ist das erlaubt??

  • He he, füher kannte ich einen Husky, den hat sein Herrchen immer vor das Fahrrad gespannt.
    Und dann gings los in einem Affenzahn, der konnte weder lenken noch bremsen und musste von weitem schreien: AUS DEM WEG!!!!!!! :shocked:


    Der Husky kannte seine Runde und ist auch immer brav da lang gerast. (War auf dem Dorf, keine vielbefahrenen Straßen gekreuzt) Geiler Anblick!!!!! :lachtot:

    • Neu

    Hi


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    • Danke für die vielen antworten.Hab mir fast gedacht das das verboten ist!!
      Das mit dem Fahrrad kenne ich .Habe ich auch schon mal gesehen.Aber für Huskys gibt es ja auch extra Fahrräder die sie ziehen können.
      Na dann will ich mal schauen ob ich die gute frau mal erwischen kann.

    • Also Hund unangeleint neben der Auto herlaufen zu lassen ist erlaubt (zumindest bei uns), daher würde ich sagen, dass Hund neben dem Roller herlaufen zu lassen ja auch erlaubt sein müsste.
      Wobei das komischerweise nur bei unserem Ordnungsamt erlaubt ist.

    • Wie Hund schon gesagt hat, es ist nicht erlaubt, den Hund neben dem Auto herlaufen zu lassen. Und zwar überall in Deutschland.


      § 28 I 3 StVO: Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen.


      Führen heißt nicht unbedingt, dass der Hund dabei an der Leine ist.


      An Fahrrädern dürfen Hunde allerdings mitlaufen.


      Schöne Grüße, Caro

    • hast du schon mal mit einem Husky selber zu tun gehabt? :roll:
      ich hatte bis dez 05 noch eine Huskymixhündin namens Senta, welche wir dann aber einschläfern mussten, wie sie noch jünger wra , man wollte sie laufen!
      Stunde am rad war garnichts!
      Kommt jetzt daruf an wie diese Frau das mit dem Hund macht zieht sie in regelrecht mit sich mit oder rast sie extrem oder so?
      Falls das nicht der Fall ist und der Hund einen glücklichen Eindruck macht, würd eich sie vl mal ansprechen weshalb sie den mit Roller fährt vl kann sie ja wirklich nicht richtig laufen oder rad fahren um dem Hund so gerecht zu werden?
      Ich muss sagen das ich es humaner finde man lässt einen Hund am Roller laufen als wenn man das mitm Auto macht.da kenn ich leider welche die das gemacht hatten, dem Hund hat es mehr geschadet als genutzt:(
      Manu

    • Ich würde mich jetzt auch nicht daran aufhängen, weil das "verboten" ist.
      Solange es dem Husky nicht schadet, wenn der an dem Roller mitläuft – und ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass es ihm schadet, sondern er froh darüber ist … :roll:


    • soweit ich weiß, ist genau dieser Punkt strittig. Ist der Hund angeleint ist es definitiv verboten, Roller oder Auto. Läuft er frei, ist das einen Streitfrage, ob der Hund im Sinne des Gesetzes "geführt" wird.

    • Zitat

      soweit ich weiß, ist genau dieser Punkt strittig. Ist der Hund angeleint ist es definitiv verboten, Roller oder Auto. Läuft er frei, ist das einen Streitfrage, ob der Hund im Sinne des Gesetzes "geführt" wird.

      Und selbst da gibt es für mich keine Unklarheiten.
      Der Gesetzgeber gibt nämlich nicht vor wie der Hund geführt werden muß (also unter Kontrolle gehalten wird), er überläßt dies grundsätzlich erst mal jedem Hundehalter selbst. Er schreibt lediglich vor, daß der Hund jederzeit unter Konrolle zu halten ist - somit ist ein ohne Leine nebenher laufen ebenfalls ein Führen im Sinne des Gesetzes - also hier verboten. Oder der Halter macht sich (falls er ihn nicht unter Kontrolle hat) ebenfalls strafbar - also ist letztendlich Jacke wie Hose.

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