Wie ist die Hunde-Verordnung in eurer Gemeinde geregelt?

  • Hallo!


    Wir wohnen in einer kleinen Gemeinde (~2500 Einwohner) und mein Freund ist im Gemeinderat. Nun wurde in den letzten Sitzungen immer wieder über DIE Hundehalter diskutiert, die ihre Hunde immer und überall freilaufen lassen und deren Hunde überall hinsch****. Da im Gemeinderat selbst nur 2 Hundehalter (mein Freund + ein andrer) sitzen, haben sie einen relativ schlechten Stand. Von der "Gegenseite" wird dann vorgeschlagen, eine allgemeine Leinenpflicht im Ort UND außerhalb vom Ort einzuführen - auf den Hinweis hin, dass es irgendwo eine Hunde-Freilauffläche geben muss (Tiergerechtheit etc.), wurde gelacht... :kopfwand:


    Da ich meinen (erzogenen!) Hund gerne weiter freilaufen lassen möchte, bin ich nun auf der Suche, wie diese Sache in anderen Gemeinden geregelt ist.


    Gibt es die Möglichkeit, z.B. den "Hundeführerschein" (= BH an der Leine + großer Sozialteil) als Voraussetzung für's Freilaufenlassen in der "Hundeverorndung" zu verankern? Damit wäre dann z.B. sichergestellt, dass alle HF ein gewisses Grundwissen hätten...


    So, das war jetzt ziemlich lang, ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen, evtl. habt ihr ja auch Beispiele aus eurer Gemeinde/Stadt?


    VLG
    Ine


    Ach ja: Momentan ist es so geregelt: innerorts müssen Hunde über 50cm Schulterhöhe an der Leine geführt werden, außerorts keine Leinenpflicht...

  • Hallo,


    Du meinst sicherlich die Hunde ab 40 cm Schulterhöhe, denn das ist in Ganz Deutschland so geregelt.


    Bei uns ist es so, dass die Hunde in bebauten Gebieten angeleint sein müssen, ebenso im Naturschutzgebiet.
    Auf dem Acker oder im Wald dürfen sie frei laufen. Voraussetzung ist ein Grundgehorsam, d.h. Hund muss abrufbar sein und er muss im Wald auf den Wegen bleiben.


    Doch kontrolliert wird nur an der Rur.
    Da hat man so einen Obertrottel von der unteren Landesbehörde abgestellt, der mit erhobenem Finger die Leute ermahnt, ihre Hunde anzuleinen.
    Befugnisse hat er nicht und spricht nur die Leute, meistens Frauen, an, vor denen er keine Angst zu haben braucht.
    Pillepalle......


    Nachzulesen ist das sicherlich bei den Gemeindeämtern, die für die Umsetzung der Verordnung zuständig sind. Ordnungsamt, denke ich mal.



    Viele grüße
    Conny

  • Zitat

    Hallo,


    Du meinst sicherlich die Hunde ab 40 cm Schulterhöhe, denn das ist in Ganz Deutschland so geregelt.

    Stimmt doch gar nicht.
    Da wüßte ich was davon wenns bei uns auch so wäre.

  • wieso dürfen denn kleine hunde frei laufen und große nicht?? sch*** die weniger aufm gehweg? oder hören besser? oder will man die armen kleinen vor der bösen leine retten?? das ist ja mal schwachsinn...

  • @joco & Sternenflut: bei uns (Bayern) gibt es KEINE allgemeine Leinenpflicht, die "50-cm-Grenze" hat die Gemeinde vor zig Jahren beschlossen, weil kleine Hunde ja "brav" sind :kopfwand: - und nachdem das jetzt so drin steht war's bis jetzt halt so... ein unerzogener Dackel/Terrier/etc. darf überall freilaufen, weil "der is' ja unter 50cm" und natürlich auch überall hinsch***, mein 70-cm-Hovawart muss im Ort an der Leine sein (was er ja sowieso ist) und man wird trotzdem noch regelmäßig "blöd angemacht".


    Kontrolliert wird bei uns nix, aber die ganzen HF, die ihre Hunde eben nicht unter Kontrolle haben, werfen ein (sehr!) schlechtes Licht auf alle anderen HF. Aufgrund diverser Beschwerden wurde jetzt eben im Gemeinderat besprochen, wie man diesen Problemen begegnet. Allerdings ist von den "Nicht-Hunde-Haltern" als einziger Vorschlag "Genereller Leinenzwang für ALLE ÜBERALL" gekommen.


    Ich suche jetzt halt Beispiele, wo das anderst geregelt wurde, z.B. eben über Leinenbefreiung außerorts, wenn der HF+H die BH oder Hundeführerschein oder Wesenstest (?) gemacht hat... Evtl. kann man es ja so regeln, dass diese "geprüften" Hunde dann auch eine Ermäßigung der Hundesteuer bekommen, um einen weiteren Anreiz zu schaffen?


    Klar gibt es dann immer noch HF, die ihren Hund nicht erziehen, aber dann wäre in der Verordnung eben geregelt, dass solche Hunde angeleint bleiben müssen....


    Hoffe auf eine rege Diskussion ;)


    VG
    Ine

  • Bei uns herrscht innerorts Leinenzwang - und zwar für alle Hunde, ob groß oder klein.


    LG Iris + Schäfis

  • Ein genereller Leinenzwang für alle Hunde überall ist unverhältnismäßig (siehe z.B. OLG Hamm, Az: 55s Owi 1125/00; AG Trier, Az: 8015 Js 5859/05 37 OWi).



    Bei uns ist es so, dass nur in Wohngebieten die Leinenpflicht gilt. Außerhalb können die Hunde grundsätzlich frei laufen.


    Eine andere Möglichkeit wären z.B. von der Gemeinde ausgewiesene Freilaufflächen.



    Schöne Grüße, Caro

  • Bei uns ist direkt in der Stadt Leinenzwang (also Marktplatz/Altstadt etc.). An Spielplätzen etc. auch, da stehen Schilder. Ansonsten gibt es Gebiete, wo Hunde komplett verboten sind, ebenfalls durch Schilder gekennzeichnet. Und sonst darf der Hund hier frei laufen, solange er andere Leute nicht belästigt o.ä. Ob der Hund nun 70 cm SH hat oder 30 cm ist hier egal! Absoluten Leinenzwang haben alle Listenhunde :kopfwand:

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