• Hallo,
    ich frage hier für einen guten Bekannten.
    Sein Labbi wurde von einem Dobermann ziemlich böse am Auge gebissen so das er zum Tierartzt musste.
    Das Problem ist das sein Hund nicht angeleint war aber der andere schon.
    Sein Hund ist noch nicht wirklich so gut erzogen das er ihn abrufen kann wenn der Hund Artgenossen sieht.
    Sein Hund ist absolut aggressionsfrei und will die anderen Hunde immer begrüßen.
    Bei uns gibt es aber eine Leinenpflicht nach der 20/40 Regel.
    Also müsste der Hund eigentlich angeleint werden.


    Aber wer haftet nun für den Schaden? Mein Bekannter weil der Hund nicht angeleint war? Der Besitzer des Dobermanns weil sein Hund den Schaden verursacht hat? Oder gibt es da auch so etwas wie Teilschuld?


    Schönen Gruß,
    Frank

    • Neu

    Hi


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    • Huhu!


      Grundsätzlich haftet der Dobi-Besitzer, weil sein Hund ja gebissen hat.


      Dein Bekannter muss sich allerdings ein Mitverschulden zurechnen lassen. Die Höhe kann man so pauschal nicht feststellen, wenn man die genaueren Umstände nicht kennt. Das Mitverschulden kann aber so hoch sein, dass es den Schadensersatzanspruch gegen den Dobi-Besitzer völlig verdrängt.


      Ich hoffe, dem Labbi geht's wieder gut! Und sag Deinem Bekannten, dass er den bitte nicht mehr laufen lassen soll, bis er zuverlässig hört!! :roll:


      Schöne Grüße, Caro

    • Hallo Sara,


      ich danke dir für deine schnelle Antwort.
      Dem Labbi geht es soweit wieder ganz gut.
      Jetzt muss er halt abwägen wie wichtig ihm die Sache ist und ob er es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen will.
      Der Dobi ist allerdings recht aggresiv hat auch schon mal meinen Terrier im Genick gepackt und geschüttelt und hat einem Spaziergänger die Jacke zerissen.
      Ist vieleicht ein Fall fürs Amt
      Aber du hast recht er muss den Hund erstmal unter Kontrolle bringen.


      Vielen Dank,
      Frank

    • Ich denke auch, dass der Besitzer haftet, dessen Hund nicht angeleint war. Wenn Leinenpflicht besteht, muss Hund an die Leine. Wenn der unangeleinte Hund zu anderen Hunden rennt, hat er Pech gehabt! Das gehört sich nicht! Mein Hund hätte ihm auch eine verpasst, allerdings nicht verletzt! Und dann kommt es darauf an, wie schwer die Verletzung ist.


      Denk dran, ein Hund an der Leine kann krank oder verletzt sein. Da lässt man keinen anderen Hund hin! Also, dein Bekannter hätt mit mir aber gewaltigen Ärger bekommen. Wozu gibt es denn eine Leine?!


      Wenn man einen Hund hat, besteht Gefährdungshaftung. Aber jeder vernünftiger Hundebesitzer hat ne Hundehaftpflichtversicherung, und die regelt sowas normalerweise!


      Auch wenn der Dobi auffällig ist, wenn er an der Leine war, ist eigentlich alles ok. Der Besitzer hat nichts falsch gemach!

    • Hallo,


      naja wie dass jetzt versicherungstechnisch aussieht :???: am besten mal bitte bei der Versicherung anrufen und nachfragen beide HHs sollten das "Schadenereignis" melden ..... die Versicherungen klüseln das dann meist untereinander aus.


      Fellnase gute Besserung und berichte mal bitte was aus der Sache geworden ist.


      LG

    • Hallo,


      ich weiß von einer Arbeitskollegin die einen ähnlichen Fall hatte das wohl grundsätzlich das Verursacherprinzip gilt. Das heißt auch wenn der andere Hund an der Leine war muss der Besitzer zahlen weil sein Hund den Schaden verursacht hat.
      Bei meiner Kollegin war es nur so das für ihren Hund keine Leinenpflicht bestand da ihr Hund nicht die 20/40 Regel, die bei uns gilt, überschritten hatte.
      Die Sache wurde damals auch über Anwälte geregelt und meine Kollegin bekam Recht.


      Ich weiß aber nicht wie die Haftung aussieht wenn die Hunde über diese Regel kommen und damit eine Leinenpflicht besteht.


      Grundsätzlich habt ihr natürlich Recht das es nicht vorkommen darf das der Hund einfach so zu anderen Hunden, oder generell zu anderen Lebewesen, hinrennt.


      Schönen Gruß,
      Frank

    • Hallo,


      also genau kann ich dir das nicht sagen, aber soweit mir bekannt ist werden wahrscheinlich beide Hundehalter eine Teilschuld bekommen, wer da wieviele Teile von der Schuld bekommt hängt von den Einzelnen Versicherungen ab.

    • Zitat

      Ich bin mir ziemlich sicher, dass grundsätzlich der Hund haftet, der nicht an der Leine ist.

      Grundsätzlich haftet DER Hundehalter für seinen Hund der was angestellt hat. Oder kann ein Hund an der Leine nix anstellen.


      Zitat

      ..... die Versicherungen klüseln das dann meist untereinander aus.


      aber nur was das haftungstechnische der Versicherungen angeht. Deshalb ist immer noch offen ob evt. ein darübergehender Haftungsanspruch besteht.

    • versicherungstechnisch gesehen gebe ich hund recht, obwohl dies für mich unter zwischenmenschlichen und hundehalterischen aspekt betrachtet unverständlich ist.


      sorry, aber der gedanke daran dass ich meine hunde theoretisch betrachtet nur noch mit leine UND maulkorb ausführen müsste, damit unter evtl. umständen nicht doch mal einer von beiden zuschnappt, weil andere hundehalter ihre hunde nicht unter kontrolle haben und trotzdem von der leine lassen, ist für mich unakezptabel.


      dieses beispiel mit deinem bekannten ist das beste beispiel dafür, warum man als verantwortungsbewusster hundehalter seinen hund nicht zu angeleinten hunden lassen sollte. klar kann es JEDEM hundehalter mal passieren dass sein hund sich nicht abrufen lässt, aber da dein bekannter ja ganz offensichtlich weiss, dass es mit dem gehorsam seines hundes nicht weit her ist, frage ich mich warum er den grundgehorsam nicht erst weiter ausbaut bevor er ihn unkontrolliert von der leine lässt :kopfwand: .

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