Wer haftet??
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Ich glaube, hier besteht ein kleines Missverständnis.
Man muss unterscheiden zwischen der Haftung des Halters des beißenden Hundes und dem Mitverschulden des anderen Hundehalters, das sich dann auf die Höhe des Schadensersatzes auswirkt.
Als Hundehalter haftet man für seinen Hund grundsätzlich immer ohne irgendein Verschulden. Das Gesetz geht davon aus, dass Hunde an sich eine Gefahr darstellen. Im Prinzip haftet man also auch, wenn jemand über den Hund stolpert, weil er mit geschlossenen Augen über eine Straße läuft.
Auch so ein Trottel, der alles falsch gemacht hat, hat dann einen Anspruch gegen den Hundehalter auf Schadensersatz.
Aber: sein Verschulden, das ja letztendlich zu dem Schaden geführt hat, muss bei der Berechnung der Höhe des Schadensersatzes berücksichtigt werden und wird in diesem Fall den Anspruch dann völlig zurückdrängen. Das ist dann also der "zwischenmenschliche Aspekt", der vom Gesetz nicht außer Acht gelassen wird (ganz so schlimm ist unsere Rechtsordnung nämlich nicht).
Man haftet also, muss aber im Endeffekt nix zahlen.
Ist ein bissel umständlich, aber notwendig, damit keine Haftungslücken entstehen.
Schöne Grüße, Caro
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