Wem gehört der Welpe?

  • Hallo,


    habe in einem anderen Forum folgendes gelesen und das würde mich jetzt auch einmal interessieren.


    Frau A. hat einen Rüden, der als Deckrüde eingesetzt wird.


    Frau P. nimmt Kontakt zu Frau A. auf damit dieser Rüde ihre Hündin deckt.


    Es wurde unter Zeugen die Absprache getroffen, dass aus der Verbindung dieser Hunde ein Welpe an Frau A. gehen soll.


    Noch bevor der Wurf geboren ist zeigt Frau A. bei Frau P. schriftlich an, dass sie einen Rüden nehmen, wolle wenn einer fällt. Dieses wurde auch registriert.


    In diesem Wurf wird ein Rüde geboren. Zwei Wochen vor Abgabe teilt Frau P. Frau A. mit, das der (einzige) Rüde anderweitig vergeben werden soll.


    Nun die Frage: Ist dies zulässig und wem gehört der Welpe ab dem Abgabealter?

    • Neu

    Hi


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    • Zitat

      Nun die Frage: Ist dies zulässig und wem gehört der Welpe ab dem Abgabealter? [/b]

      Das ist ein Vertrag; Verträge sind natürlch zulässig. Da Verträge einzuhalten sind gehört der Welpe ohne Wenn und Aber Frau A.

    • Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage? Weißt Du eine?


      Mit: Ist das zulässig? war glaube ich die Abgabe des Welpen an eine andere Person gemeint als Frau A.

    • Mit rechtlicher Grundlage meinte ich, etwas woraus hervorgeht, dass dieser Welpe auch gegen den Willen von Frau P. an Frau A. herausgegeben werden muss.

    • Zitat

      Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage? Weißt Du eine?

      BGB. Vertragsrecht. Das sind die beiden rechtlichen Grundlagen die mir dazu einfallen, gibt sicherlich noch mehr.

    • 1. Ging es in dem Vertrag um einen Welpen NICHT explizit um einen Rüden. Auf den Rüden hat Frau A nur dann ein Recht, wenn Frau P tatsächlich zugestimmt hat, den Rüden an Frau A zu geben.


      2. Ist die Frage, ob mit der Zusicherung eines Welpen bereits tatsächlich eine Übereignung stattgefunden hat oder diese Übereignung erst für später angesetzt war (Nach Auswahl des Welpen). Wäre dies so der Fall, dann könnte Frau P alle Welpen anderweitig vergeben. Jeder dieser Verträge wäre rechtlich bindend, allerdings auch der mit Frau A. Frau P wäre somit gegenüber Frau A schadensersatzpflichtig, Frau A hätte jedoch keine Möglichkeit an einen Welpen zu kommen.


      (Wenn ich das so richtig verstanden hab ... alles ohne Gewähr ... bin ja kein Jurist ...)

    • Kurz vor dem Decken war wohl die rede von einem Welpen und kurz vor der Geburt wurde die Wahl eines Rüden mitgeteilt. Dieses wurde auch so von der Frau P. registriert und so wurde auf die erste Besuchsmöglichkeit gewartet. Bei der Frage, wann Frau A. ihren Rüden sehen könne kam die Antwort der Rüde würde anderweitig abgegeben werden, wenn das Alter erreicht ist. (Sowie die drei Schwestern auch)

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