Sogenannte "Kampfhunde"

  • Hallo zusammen,


    zuerst einmal vorweg: Meiner Meinung nach gibt es keine Kampfhunde, aber da der Begriff in Deutschland für gewisse Rassen leider verwendet wird, werde ich ihn nun einmal so übernehmen. Ich hoffe ihr wisst trotzdem, wie es gemeint ist.


    Wie einige von euch vielleicht aus meinem anderen Thread wissen, wird evt. ein Dobermann zukünftig bei uns ein Zuhause finden. Nun habe ich mal ein bisschen gegoogelt, was die Maulkorb- und Leinenpflicht betrifft. Dabei bin ich auf folgende Seite gestoßen, wo der Dobermann in Anlage 2 aufgeführt ist und demnach zur Rasse der "Kampfhunde" gehört und auch von der Maulkorb- und Leinenpflicht betroffen ist. (Quelle: http://www.bv-tierschutz.de/30006_2.html)


    Nun habe ich soeben in diesem Forum in folgendem Beitrag gelesen, dass der Dobermann auf keiner Liste stände (siehe Beitrag von "Hund") , bzw. dass der Dobermann nur in Brandenburg zu den Liste-2-Hunden zähle (siehe Beitrag von "Obedienator"). Es handelt sich dabei um diesen Thread: https://www.dogforum.de/ftopic29291.html



    Kann mir einer sagen, wie es denn nun genau aussieht? Ich wohne in NRW - steht der Dobermann hier auf einer Liste, gilt für ihn Maulkorb- und Leinenpflicht, und wenn ja, ist es möglich ihn durch einen speziellen Test (Wesenstest) zumindest von der Maulkorbpflicht zu befreien?



    Viele liebe Grüße
    Sarah[/url]

  • Hallo,


    da kann ich Dich beruhigen


    In NRW ist der Dobermann nicht mehr auf der Liste und wird behandelt wie jeder 20/40 Hund. D.h. Du brauchst einen Sachkundenachweis, der Hund muss gechipt und versichert sein.


    Das war's. :D


    Viele Grüße
    Conny

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