Röntgenbilder ?

  • Hallo ihr !


    Habe mal eine Frage:
    Wenn mein Hund bei meinem TA geröntgt wurde und ich möchte mir eine zweite Meinung einholen von einem anderen TA, kann ich die Bilder von meinem TA verlangen ? Muss er mir die geben ?
    Was bezahle ich ? Die Bilder (so das es meine sind) oder nur das Aufnahmen machen und die Bilder gehören meinem TA ?


    Danke für eure Antorten,


    Caro

    • Neu

    Hi


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    • hallo caro
      also so wie ich es weiss, gehörden die bilder dann dir und kannst sie mit nach hause nehmen wenn du möchtest. du kannst es aber auch klar sagen, dass du eine zweite meining möchtest und du die röntgenbilder dazu brauchst. der TA muss es sie dir geben, denn du hast sie ja schliesslich bezahlt.

    • DANKE für Deine Antwort.


      Ja, das war genau meine frage: Bezahle ich tatsächlich die Bilder und sie gehören mir oder bezahle ich nur dafür das sie die Aufnahmen machen und die Bilder gehören dem TA !?


      Weiss nich vielleicht nochmal jemand anders wie das ist ?

    • Hi Caro!


      Die Bilder gehören definitiv dir!
      Du hast nicht nur das "Machen lassen" der Aufnahme bezahlt, sondern auch die Bilder selber!
      Sie sind dein Eigentum und kannst sie somit auch mit nach Hause nehmen.
      Leider gibt es aber immer wieder Tierärzte, die dies verweigern!

    • DANKE Heike :streichel:


      Ja, darum ging es mir. Wenn mein TA jetzt sagt das ich die nicht haben darf, dass ich dann sagen kann "Doch, die gehören mir" oder eben nicht.


      Ich hoffe einfach mal das ich sie "widerstandslos" bekomme und nicht diskutieren brauche.

    • Hallo Caro,


      ich weiß ja nicht, bei welchem Tierarzt Du die Bilder hast machen lassen... aber eine Bekannte von mir hat auch mal welche von einem Tierarzt angefordert... Zuerst hat er sich geweigert, dann hat er sie aber rausgerückt - nachdem sie etwas deutlicher geworden ist! Es war übrigens ein Kasseler TA...


      Viele Grüße
      Corinna

    • Hi Leute,


      die Bilder gehören NICHT dem Patientenbesitzer. Ihr zahlt NUR für die Diagnosestellung anhand der Röntgenbilder und den damit verbunden Aufwand. Der Tierarzt selbst ist VERPFLICHTET, die Bilder bis zu 10 Jahre zu archivieren.


      Ihr könnt die Bilder anfordern um eine zweite Meinung einzuholen. Die Bilder MÜSSEN aber anschliessend wieder zum Röntgen-TA zurückgebracht werden.


      Einzige Ausnahme sind Röntgenbilder, die für offizielle Auswertungen (z.B. HD-/ED-Auswertung) gemacht werden und die dann an den entsprechenden Auswerter geschickt werden. In diesem Fall gehen die Rechte an den Bildern auf den Zuchtverband rsp. den Auswerter über inkl. der 10jährigen Aufbewahrungspflicht.


      Hat der jeweilige TA eine digitale Röntgenanlage könnt ihr evtl. um Zweitbilder bitten. Allerdings müsstet ihr diese dann normalerweise extra bezahlen. Es sei denn, der TA bietet euch Zweitbilder auf Kulanz an.


      Viele Grüße
      Cindy

    • Wie Cindy sagt, gehören die Röntgenbilder, die der zugelassene TA für eine HD oder eine ED Auswertung für den Zuchtverband macht, ihm.


      Er muss, wenn es Schwierigkeiten gibt, anhand des Röntgens seinen Befund beweisen können.


      Wenn man nur für sich ein Röntgenbild machen läßt (beim TA seines Vertrauens), dann bekommt man das Bild wohl mit, es hat dann aber auch keinen offiziellen Charakter.



      Die Tierärzte müssen sich absichern.


      Lisi

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