Welpe - Kaufvertrag
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Hallo,
wir können eine Woche früher als geplant unseren Cocker Spaniel abholen - da ist er dann knapp 2 Monate alt.
Jetzt mal von der rein formellen Seite:Was muss/darf/soll in so einem Kaufvertrag stehen?
Und: Soll ich das schriftlich festlegen, dass wir den Welpen nach Kauf von einem Tierarzt untersuchen lassen - wobei die Besitzer ja auch, einen Tag vor unseren Abholung, auch noch einmal zum Tierarzt zwecks Entwurmung, gehen.
Gruss
Markus -
- Vor einem Moment
- Neu
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Hmm. Also wir hatten so eine Art Schutzvertrag. Darin steht, wir dürfen den Hund nicht decken lassen, nicht weiterverkaufen, nicht einschläfern, nicht umziehen (alles nur mit Zustimmung), artgerecht halten und unangemeldeten Besuch erlauben.
Ja, was war noch...Ich hab allerdings schon gelesen, dass diese Art Verträge irgendwann unwirksam werden. Wenn der Hund bei einem lebt, man für ihn bezahlt und der Züchter quasi kein Interesse mehr zeigt, geht der Hund in den eigenen Besitz über.
Sollte ein oben genannter Fall eintreten, ist es dann auch nicht mehr so schlimm. Glaub ichAchso: Das mit dem TA würd ich auch reinschreiben. Ob der Hund gechipt, geimpft, entwurmt abgegeben wird oder ob alles fehlt.
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schau mal hier stehen ein paar Tipps:
http://www.hunde-welpen.de/welpenkauf/mustervertrag.htm
Das mit dem Tierarzt verlangen viele Züchter. Ich sehe da aber kein Problem drin. Eher ist es doch von Vorteil für dich, wenn du noch eine andere Meinung über den Zustand der Fellnase bekommst.
Der TA-Besuch muss ja nicht direkt in den ersten zwei Tagen erfolgen.LG, Katja
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