Ordnungsamt und freilaufende Hunde...Strafe???
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howdy,
weiß jemand wie einer bestraft wird der mehrfach ohne angeleinten Hund "erwischt" wird?
Einem Kollegen wurde beim ersten mal 25€ abgeknöpft,aber wie sieht es aus bei den nächsten malen,erhöht sich das nur Bußgeld oder kannn die Fähigkeit zum Führen von Hunden abgesprochen werden(Haltungsverbot etc)???
Ein anderer Kollege wurde vor Jahren mal wegen "ohne Leine" verwarnt(incl. Bußgeld),in einer fremden Stadt,jetzt wollte er was wegen der "illegalen" Hundesteuer nachfragen und schwupps´ wurde er direkt auf die alte Tat angesprochen,also aufpassen BIG BROTHER is watching you...!Wie lange dürfen solche Sachen gespeichert sein???
Danke + gruß,
SD -
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bor die speichern das, ich dacht die ermanen einen immer noch ma wenn se einen kennen, naja gott sei dank wird bei uns nicht mehr so oft kontrolliert und wenn ich ma nen polizei wagen seh, kommens se alle ganz flott an die leine *g*.
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Ne echt? Habe ich auch nicht gewust. Ist ja erschreckend. Werde immer mal wieder hier reinschauen, vielleicht weiß jemand was darüber. Kann nie schaden sowas zu wissen, schließlich geht man nicht immer nur zuhause Gassi.
Aska
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Nach meinen letzten Informationen handelt es sich bei der Hundeverordnung um ein Bundesgesetz, dem sich die Länder unterordnen müssen. Nach Meinung des Richters beim Wesenstest (siehe Beitrag an anderer Stelle) hat man mit einem Widerspruch gegen Ordnungsstrafe immer Erfolg.
Kennt sich jemand genauer aus? -
mein nachbar hat ein ausgbildeten schutzhund (langhar schäferhund)total kinder lieb in seinen 7 jahren hatte er noch nie einen hund angefallen er läuft immer ohne leine ( seit seiner erziehung ) und vor kurzen hatte sein besitzer eine verwarnung bekommen da der sein hund ohne leine lies der nachbar hatte sich dagegen gewehrt da er vor langer zeit überfallen wurde und der hund erwürgt wurde mit der eigenen leine der nachbar ist jetzt deswegen zu 25% körperlich behindert es blieb bei einer strafe von 45 euro weil er den hund nicht anleinen wollte als er ca. 30 m vor seinem grundstük war
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Howdy,
danke für die Antworten.
Gestern habe ich gehört das jemand(zu Recht!) die Haltung von Hunden gerichtlich untersagt wurde.Dieser Hund ist aber mehrfach unangeleint und durch Beißunfälle aufgefallen.Aber wie sieht es mit nicht ganz so krassen Kanidaten aus???
bis später.... -
Hi,
Fakt ist, dass es eine Anlein-Pflicht innerhalb geschlossener Ortschaften / Städten gibt.
Außerhalb der geschlossenen Ortschaft sieht das von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich aus.
Ebenso gibt es eine saisonale Anlein-Pflicht für Hunde in Wäldern/gekennzeichneten Bundesforst-Gebieten.
Hält man sich nicht daran, kann das richtig Ärger geben, je nach Laune/Tagesform des jeweiligen Ordnungshüter.
Liebe Grüße
AlexandraPS: Lasse meinen Hund NIE unangeleint in Ortschaften laufen, man weiß nie, was mal passieren kann und der noch so gut ausgebildetst und sicherste Hund erschreckt sich........
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Sorry...kleiner Nachtrag....
Mit Rücksicht auf Menschen, die Angst vor Hunden haben, sollte es selbstverständlich sein, einen Hund anzuleinen.
Solche Menschen sterben bereits einen Heldentod beim bloßen Anblick eines Hundes und es hilft ihnen nicht weiter, wenn man äußert, der Hund sei gut ausgebildet....weiß man´s...es sind und bleiben Hunde.
Ein bisserl Verständnis und Rücksicht ist immer angesagt.
Liebe Grüße
Alexandra -
Hallo ich gehe mit meiner Lola immer bei uns zum Feld spazieren. Und da muß ich durch eine Siedlung durch und da habe ich sie an der Leine und wenn ich dann am Feld angekommen bin und ich keinen sehe mache ich sie von der Leine. Habe nämlich jetzt von einer gehört, das in ganz Hessen kein Leinenzwang gibt. lg Andrea und Lola
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Hallo,
schau mal unter http://www.hund-und-halter.de/
hier "Recht" anklicken, da steht so einiges drin, vielleicht hilft dieses oder eine Anfrage dorthin per mail Dir ja weiter.
Meines Erachtens nach werden die "Akten" beim Ordnungsamt frühstens nach 10 Jahren archiviert...Viele Grüße
Mark -
- Vor einem Moment
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