~~ Hund: ja/nein?
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Hallo!
Abgesehen von den Formalitäten solltet ihr euch über die Hundesteuersatzung und die Gebühren für Haltegenehmigung, Sachundenachweis, Wesenstest für die Befreiung vom Maulkorb- und Leinenzwang erkundigen. Die Haltung eines Hundes der Anlage 1 kann in manchen Gemeinden schnell zur enormen finanziellen Belastung werden.
LG
das Schnauzermädel -
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Zitat
Das sind die Antworten, die wir gesucht haben
Vielen vielen Dank!
Merkwürdigerweise lassen sich aber im Internet viele Staffwelpen finden,
wie passiert denn sowasAlso werden wir uns, sobald wir uns in der Wohnung eingelebt und die Zeitplanung vorliegen haben einen Hund suchen, und die entsprechenden Auflagen erfüllen
Und natürlich würden wir, welchen Hund auch immer, auch fein auspowern und für sein umfassendes Wohl sorgen (was mich an heutiges Tv: Hund,Katze,Maus erinnert, Labrador, sehr aktiv und jung bekam am Tag drei kleine 10Minuten Spaziergänge O.o)
Einen jungen Hund darf man auch nur begrenzt Spazieren führen.Es gibt da eine fünf Minutenregel.
5min=pro LebensmonatWenn du den Welpen also bekommst,darfst du max.10 min mit ihm am Stück laufen!
Wir melden uns, sobald wir mehr wissenAlso auch noch mal an dieser Stelle ein großes
DANKESCHÖN
an Alle Schreiber -
Nur so kurz zwischendurch der Labrador war aber schon 2 Jahre alt.
Und für 2 Jahre sind 10 min. wirklich zu wenig.
Grüßle Karen -
Ich weiß leider nicht wie das in Münster mit der Hundesteuer geregelt ist oder was genau in dem Wesenstest abverlangt wird. Die Sachkunde allerdings ist überall gleich da kannst du dir Übungsfragebögen aus dem Internet laden. Bei allem anderen kannst du in eurem TH nachfragen die werden dich speziell über die Einzelheiten in Münster aufklären können, kannst dir aber auch die Arbeit machen und die Informationen im Internet suchen. Wenn das mit dem Finanziellen (Hundesteuer) für euch kein Problem darstellt lasst euch von der Dummheit einiger Menschen nicht aus der Bahn werfen. Sonst würde sich diesen armen Hunden ja keiner mehr annehmen.
Die Gesichte mit dem dicken Fell, das du haben sollst wenn du einen SOKA besitzt, vergiss das. Ja man muss etwas über den Dingen stehen und über vieles hinweg hören aber es wird auch die Tage und Momente geben in denen es dir Weh tut wenn Menschen deinen Hund, dein Liebling, dein Baby, dein was weiß ich beschimpfen, dir hinterher brüllen das man dein Köter erschießen solle, verdammt weh sogar. Wenn sich jedoch alle Menschen dadurch abschrecken lassen ist Niemand mehr da der sich um diese Hunde kümmert und dann haben die Falschen gewonnen.
Wie du siehst bin ich ein Kämpfer für die Sokas, will dir aber nichts einreden für was für ein Hund ihr euch auch immer entscheidet am Ende wird eure Entscheidung richtig sein.Wenn ihr noch spezielle Fragen habt oder bei irgendwas Hilfe gebrauchen könnt, unter meinen Beiträgen den e Mail Button klicken, so könnt ihr mich auch erreichen wenn ich mal nicht online im DF bin.
LG Olli
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Zitat
Nur so kurz zwischendurch der Labrador war aber schon 2 Jahre alt.
Und für 2 Jahre sind 10 min. wirklich zu wenig.
Grüßle KarenAchso.
Klar,das ist zu wenig. -
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Zitat
Wollt ihr nicht das euer Hund mit Maulkorb laufen muss müsst ihr, jeder der mit dem Hund geht, einen Wesenstest ablegen.
.. mit dem Hund!Zitat
Die Anschaffung eines Welpen dürfte zum Problem werden da die Zucht und auch der Handel in NRW mit den „Hunden gefährlicher Rassen“ (Amtsdeutsch) verboten ist.
Also doch???!! Was denn nun?-----------
Mit freundlichen Grüßen / Alina - die nicht mehr durchblickt -
Extra für Alina
ZitatWas bedeutet das Urteil für NRW?
Fünf Fragen, fünf Antworten
* Gilt in NRW jetzt kein Zuchtverbot für gefährliche Hunde mehr? Doch, es gilt weiterhin ein Zuchtverbot für "im Einzelfall gefährliche Hunde". Das sind zum Beispiel Hunde, die einen Menschen angesprungen oder gebissen haben, die einen anderen Hund oder Wild gebissen haben oder die mit dem Ziel gesteigerter Aggressivität ausgebildet wurden.
* Spielt die Rasse für das Zuchtverbot keine Rolle mehr? Nein, das rasseabhängige, generelle Zuchtverbot für Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier (bisher vom Bundesgesetz abgedeckt) gilt nach dem Urteil des Verfassungsgerichtes nicht mehr.
* Wurde auch das Importverbot für Hunde dieser vier Rassen gekippt? Nein, Hunde dieser Rassen dürfen laut Bundesgesetz auch künftig nicht importiert werden.
* Warum stehen die vier gefährlichen Rassen im Landeshundegesetz? Weil dort für ihre Haltung in NRW bestimmte Auflagen vorgesehen sind, zum Beispiel die ausdrückliche Erlaubnis durch die zuständige Behörde. Ein Zuchtverbot - begründet in der Rasse - beinhaltet das Landesgesetz nicht.
* Wollen sich die Länder auf ein einheitliches Zuchtverbot gefährlicher Rassen einigen? Das NRW-Umweltministerium hofft, dass sich die Länder bald auf einheitliche Landesgesetze verständigen, nach der die Zucht der vier Rassen verboten wird. Wie lange das dauert, ist nicht absehbar, da nicht alle Bundesländer ein Hundegesetz haben.Quelle:http://www.wdr.de/themen/panor…tml?rubrikenstyle=politik
Das generelle Zuchtverbot ist also aufgehoben, jedoch handelt man beim Ordnungsamt immer noch so als gebe es das Zuchtverbot noch. Versuch dich mal mit denen zu Streiten, da könnte man höchstens einen Anwalt bemühen. Des Weiteren musst du für den Erwerb eines Welpen besonderes Interesse geltend machen, da lass dir mal was einfallen. Holst du einen Hund aus dem TH ist das besondere Interesse automatisch gegeben da du ein Hund aus gefangenschafft befreist.
LG Olli, der sich über mache Gesetze auch nur Wundert
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Zitat
Was bedeutet das Urteil für NRW?
Fünf Fragen, fünf Antworten
* Gilt in NRW jetzt kein Zuchtverbot für gefährliche Hunde mehr? Doch, es gilt weiterhin ein Zuchtverbot für "im Einzelfall gefährliche Hunde". Das sind zum Beispiel Hunde, die einen Menschen angesprungen oder gebissen haben, die einen anderen Hund oder Wild gebissen haben oder die mit dem Ziel gesteigerter Aggressivität ausgebildet wurden.
Was für ein Quatsch ist das denn?! :zensur:
Auf meinen Hund treffen 3 von 5 Sachen zu. Und auf die meisten anderen Hunde auch. So ein :zensur: !Zitat
* Spielt die Rasse für das Zuchtverbot keine Rolle mehr? Nein, das rasseabhängige, generelle Zuchtverbot für Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier (bisher vom Bundesgesetz abgedeckt) gilt nach dem Urteil des Verfassungsgerichtes nicht mehr.
* Wurde auch das Importverbot für Hunde dieser vier Rassen gekippt? Nein, Hunde dieser Rassen dürfen laut Bundesgesetz auch künftig nicht importiert werden.
* Warum stehen die vier gefährlichen Rassen im Landeshundegesetz? Weil dort für ihre Haltung in NRW bestimmte Auflagen vorgesehen sind, zum Beispiel die ausdrückliche Erlaubnis durch die zuständige Behörde. Ein Zuchtverbot - begründet in der Rasse - beinhaltet das Landesgesetz nicht.
* Wollen sich die Länder auf ein einheitliches Zuchtverbot gefährlicher Rassen einigen? Das NRW-Umweltministerium hofft, dass sich die Länder bald auf einheitliche Landesgesetze verständigen, nach der die Zucht der vier Rassen verboten wird. Wie lange das dauert, ist nicht absehbar, da nicht alle Bundesländer ein Hundegesetz haben.
Habe noch nie vom Landeshundegesetz gehört.
Die Rassen stehen in diesem Gesetz, weil wiederum in diesem Gesetz Auflagen für sie vorgesehen sind?? (Vorgesehen heißt für mich geplant. Also noch nicht da. Aber egal) - Also müsste die Frage eher lauten: Warum stehen die Auflagen drin.(?)
Wie kann man sich auf etwas einigen/etwas vereinheitlichen, was es gar nicht gibt?
Das Umweltministerium hofft, dass Hundezucht verboten wird? :irre: ( :zensur: )Zitat
Des Weiteren musst du für den Erwerb eines Welpen besonderes Interesse geltend machen, da lass dir mal was einfallen.
Ja was wollen die denn hören??? :löl: -
@ Alina
Du stellst ja vielleicht viele Fragen…Fragen auf die dir nichtmal die Sachbearbeiter beim Ordnungsamt antworten können, zumindest nicht die hier in Bochum. Denen habe ich nämlich ungefähr dieselben Fragen gestellt wie du in deinem Posting. Die LHV war ja eh immer von Bundesland zu Bundesland verschieden aber nun Blickt man fast gar nicht mehr durch.
Besonderes Interesse zum Halten eines „Hundes gefährlicher Rassen“ ist zum Beispiel – die Bewachung eines gefährdeten Firmengeländes – sollte dein besonderes Interesse sein – ich liebe diese Rasse einfach abgöttisch – zählt das nicht.LG Olli
:kopfwand:
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Zitat
Fragen auf die dir nichtmal die Sachbearbeiter beim Ordnungsamt antworten können, ..
Ja, eben. Deshalb ist es so wichtig, sie zu stellen. Eigentlich müssten alle (nicht nur Hundehalter) denen die Bude einrennen (mich eingeschlossen), (finde ich gut, dass du dort gefragt hast) solange bis es weiter nach oben geht.Wohin eigentlich?
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