HILFE! Hund entgegen Schutzvertrag weitervermittelt

  • Hallo ihr Lieben!


    Ich bräuchte mal dringend euer (Zivil-)Rechtswissen.


    Meine Bekannte hat ihre Hündin im Februar vermittelt. Private Gründe. Sie war sehr darum bemüht, dass die Hündin in beste Hände kommt und hat einige Interessenten abgelehnt, bis eine Familie kam, die ihr passte. Zweithund vorhanden, schönes Grundstück, sehr sympathisch. Nach einer positiven Probezeit wurde die Hündin dann mit Schutzvertrag abgegeben. Der Vertrag wurde handschriftlich aufgesetzt und von beiden Parteien unterschrieben.


    Allerdings wurde keine Strafe bei Vertragsbruch festgelegt.


    Der Vertrag beinhaltet unter anderem:


    Verpflichtungserklärung: Der Übernehmer
    ....
    5. verpflichtet sich, den Vorbesitzer über einen Wohnungs- und Ortswechsel zu informieren.
    6. Sollte der Übernehmer das Tier nicht weiter halten können oder wollen, darf eine Weitergabe nur nach Rücksprache mit dem Vorbesitzer erfolgen.


    Nun hat meine Bekannte heute erfahren, dass die Hündin bereits 3 Monate später weitervermittelt worden ist, ohne ihre Kenntnis oder ihr Einverständnis.


    Mit den neuen Besitzern hat sie bereits telefoniert, diese bestätigen, dass die Hündin nun bei ihnen lebt. Sie scheinen sehr nett zu sein und haben meine Bekannte auch eingeladen, die Kleine besuchen zu kommen. Auf die Vorbesitzer scheinen sie aufgrund einiger Vorkommnisse gar nicht gut zu sprechen zu sein.


    Nun weiß meine Bekannte nicht, inwiefern der Vertrag rechtlich haltbar ist.
    Sie beabsichtigt nicht, die Hündin bei den jetzigen Besitzern raus zu holen, wird sich die dortigen Zustände jedoch ansehen. Aufgrund der Distanz von fast 200 km ist ein Besuch erst in 2 Wochen möglich.
    Allerdings ist sie zu Recht sauer darüber, dass die Hündin nach nichtmal 3 Monaten weitervermittelt worden ist.


    Die Familie hatte ihr immer Mails geschickt mit Fotos etc, so dass sie davon ausging, dass alles ok wäre.


    Meine Bekannte wird sich mit der Familie in Verbindung setzen, würde zunächst jedoch erstmal gerne wissen, wie die Situation rechtlich aussieht.


    Könnt ihr helfen?


    LG, Schrö

  • Zitat


    Allerdings wurde keine Strafe bei Vertragsbruch festgelegt.

    Pech gehabt.


    Wie bei der Hundeerziehung; Kommando ohne Folge. :D

  • Vor allen Dingen - was will sie denn noch? Wenn die neue Familie nett ist, soll sie lieber sehen, dort einen guten Kontakt hin zu behalten.

  • hallo,


    ich denke vertrag ist vertrag und daran hat man sich zu halten!!!


    Zitat

    Allerdings wurde keine Strafe bei Vertragsbruch festgelegt.


    ist das zusätzlich schriftlich erwähnt worden, oder tritt diese klausel im vertrag nicht auf?


    ich denke, wenn es im vertrag schriftlich festgehalten wurde, wird deine bekannte keinen rechtsweg gehen können, denn dieser satz sagt ja aus, dass bei vertragsbruch keine strafe folgt.


    also so verstehe ich das jetzt... :???:


    es ist ja auch wie mit rassehunden, in den meisten veträgen wird angegeben, dass wenn der hund nicht mehr zu halten wäre, das der züchter das sogenannte vorkaufsrecht hat.

  • Man kann nur wünschen das der Hund bei den erneuten Besitzern sein restliches Hundeleben verbleiben kann und es ihm dort gut geht.


    Allerdings hatte ich auch einen Hund aus dem Tierschutz und wurde auch reingeschrieben das bei Wohnungswechsel die neue anschrift angegeben werden sollte.


    Habe ich aber auch nicht gemacht, da ich das Tier da schon über 3 jahre hatte und sich von denen nie einer sehen lassen hatte.


    Man hätte eben im Vertrag festhalten sollen dass wenn man den Hund nicht mehr halten kann, der Voreigentümer ein Rückkaufrecht hat bevor er weitervermittelt wird.
    Da er ihn aber selber nicht mehr halten konnte soll er froh sein das eine Familie ihn aufgenommen hat.
    Anders wäre es gewesen wenn er ihn ins Tierheim gebracht hätte, aber davon stand ja auch nichts im Vertag.

  • Hallo,


    ich weiß nur, dass solche Schutzverträge rechtlich recht unsichere Konstrukte sind.


    Mich irritiert, es wurde keine Strafe festgelegt. Da verstehe ich den Sinn nicht. Wie hätte die Strafe bemessen sein sollen, finanziell, ideell?


    Ich würde es als Vertrauensbruch werten und mit den vormaligen Besitzern sprechen, die Enttäuschung mitteilen, aber sonst?


    Der Hund hat doch einen guten Platz und das ist die Hauptsache, oder?


    Gruß, Friederike

  • @ rubysoey


    stimmt..


    ich weiß das noch damals von meinem perserkater...bei abgabe usw. hatte der verkäufer das vorkaufsrecht, auch da es ein liebhabertier war, war ich lt. vertrag dazu verpflichtet ihn kastrieren zulassen....kontrolliert wurde das nie.

  • Also kurz mal Vertragsrecht:


    Vermittlungsverträge sind generell wie schon gesagt wurden, rechtlich SEHR wackelig. Weder Kastrationsbestimmungen noch Weitergaben usw. können rechtlich sicher durchgesetzt werden. Denn: Tiere sind immer noch Sachen. Allein durch die Übergabe der "Sache" und im Gegenzug das Annehmen von Geld ist ein mündlicher Kaufvertrag entstanden, der rechtlich mindestens gleichwertig dem Vermittlungsvertrag ist. Auch ein Vermittlungsvertrag ist rein rechtlich nicht wirklich was anderes als ein Kaufvertrag. Und: An einer verkauften Sache hat der Verkäufer KEINE Rechte mehr.


    Ausnahme ist eben, wenn es Bestimmungen gibt UND den Zusatz "Bei Nichteinhaltung der Vertragsvereinbarungen wird eine Vertragsstrafe von 5000 Euro vereinbart" 5000 Euro sind immer recht gängig, von daher das mal als Beispiel. Dann kann der Verkäufer zwar immer noch nicht drauf bestehen, daß der Hund kastriert wird - ABER: er kann die 5000 Euro einklagen. Und wer zahlt schon freiwillig 5000 Euro für so eine Bestimmung? Daher werden diese Vertragsstrafen auch immer so hoch angesetzt, daß die Käufer es sich 3 mal überlegen werden!

  • Zitat

    Mich irritiert, es wurde keine Strafe festgelegt. Da verstehe ich den Sinn nicht. Wie hätte die Strafe bemessen sein sollen, finanziell, ideell?

    Kann alles rein (was nicht als sittenwidrig gilt)


    Zitat

    Ich würde es als Vertrauensbruch werten und mit den vormaligen Besitzern sprechen, die Enttäuschung mitteilen, aber sonst?

    Es ist Vertragsbruch. Also dürften die jetzigen Besitzer den Hund gar nicht haben. Da sie aber in Treu und Glauben gehandelt haben (sie mußten ja von der Rechtsmäßigkeit ausgehen), solltet ihr schleunigst einen neuen Vertrag mit den jetzigen Besitzer machen, um möglichst schnell die Eigentumsverhältnisse zu klären. Da es dem Hund -wie es aussieht gut geht- würde ich nicht auf Rückgabe klagen.

  • Ich bin ja jetzt so gar nicht ein Experte in Rechtssachen. Aber, soweit ich weiß, wird ein Hund wie eine Waschmaschine in Sachen Kaufrecht gehandhabt, d.h. wenn der komplette Kaufpreis bezahlt wurde, dann geht der Hund in das Eigentum der zukünftigen Besitzer über und die dürfen dann damit machen, was sie wollen (auch weitervermitteln).


    Alle anderen Vereinbarungen wie Rückkaufrecht, Weitergabe an Dritte nur mit Einstimmung usw. sind schlichtweg nicht rechtsgültig, außer, man behält sich ein Eigentumsrecht vor, indem man z.B. nur einen Teil des Kaufpreises vorab nimmt und den Rest dann irgendwann später.


    Aber korrigiert mich gerne, wenn ich da jetzt total falsch liege. :ops:


    Pebbles: Wenn in einem Vertrag steht, der Hund muss kastriert werden (was ja nun wieder gegen gewisse andere Gesetze verstossen kann), aber auch drin steht "ansonsten ist Betrag xy zu zahlen", dann kann ich das Geld einklagen??? :???: Verstehe mal jemand Deutsches Recht.

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