HILFE! Hund entgegen Schutzvertrag weitervermittelt

  • Zitat

    Pebbles: Wenn in einem Vertrag steht, der Hund muss kastriert werden (was ja nun wieder gegen gewisse andere Gesetze verstossen kann), aber auch drin steht "ansonsten ist Betrag xy zu zahlen", dann kann ich das Geld einklagen??? :???: Verstehe mal jemand Deutsches Recht.

    Da dieser Passus als sittenwidrig anzusehen ist, wird ein guter Rechtsanwalt den gesamten Vertrag als nichtig erklären - und beim entsprechenden Richter auch gute Karten haben.

  • Im Zweifelsfall ja. Fraglich ist dann, ob du die ganzen 5000 Euro bekommen würdest.


    Kaufrecht ist eh total kompliziert. Genau wie man ja auch Probleme über die Gewährleistung bekommen kann. Dhaer werden ja viele Hunde und Welpen schon als "gebraucht" vermittelt / verkauft.

  • Zitat

    Da dieser Passus als sittenwidrig anzusehen ist, wird ein guter Rechtsanwalt den gesamten Vertrag als nichtig erklären - und beim entsprechenden Richter auch gute Karten haben.


    So in etwa hatte ich es bisher auch verstanden; nur mit dem Unterschied, dass nicht der komplette Vertrag nichtig ist, sondern nur dieser Passus (um die Verwirrung komplett zu machen ;)).

  • Danke schonmal für eure Antworten.


    Hinterher ist man leider immer schlauer. Die Klausel mit dem Vertragsbruch existiert nicht.


    Da an dem Tag in ihrer eigenen Familie ein Sterbefall war, sie den Termin mit der neuen Hunde-Familie aber nicht absagen wollte, hat sie den Punkt schlichtweg vergessen, aufzuführen. Es ist ihr erst aufgefallen, als sie schon wieder Zuhause war.


    Ich hätte anders anfangen müssen:
    Ich bin mir nicht sicher, wieviel ich hier schreiben kann bezüglich der "Weitervermittlung", da dort einiges im Argen ist, daher hatte ich mich zunächst entschieden, nur den wesentlichen Punkt aufzuführen.


    Ich versuche es jetzt mal, alles möglichst allgemein und neutral zu halten, und betitel die Personen wie folgt: meine Bekannte (A), Familie, an die meine Bekannte vermittelt hat (B), jetzige Besitzer der Hündin (C),
    vermittelte Hündin (D)


    A vermittelt Hündin mit Schutzvertrag (der, wie ihr festgestellt habt, nicht ausreichend formuliert war) an B.


    B kannte C.


    B passt für einige Tage auf den Hund von C auf (ohne Vertrag, bekam aber Papiere (Impfpass)des Hundes ausgehändigt).


    B bringt den Hund zu C zurück und nimmt bei der Gelegenheit D mit.
    Bei C war zu diesem Zeitpunkt nur die Frau zuhause.


    Wie genau das folgende passiert ist, vermag ich nicht zu sagen, da ich den Sachverhalt eben von meiner aufgebrachten Bekannten im Schnelldurchgang gehört habe.


    Irgendwie gelingt es B, unbemerkt aus dem haus zu kommen, mit dem eigentlichen Hund von C. D lässt sie dort zurück.


    Seitdem kämpft C mit Anwalt, O-Amt etc um den Hund. Allerdings sieht es so aus, dass sie wohl schlechte Chancen haben im Moment. Naja, es läuft weiter, deshalb wollte ich hier nicht zuviel schreiben.


    B hat ausdrücklich mitgeteilt, D nicht mehr zu wollen. So saß C nun da mit einer Hündin, die sie nicht wollten, und ohne ihren eigentlichen Hund.


    Das ganze läuft seit 3,5 Monaten. D ist C mittlerweile ans Herz gewachsen und so haben sie sich entschieden, sie definitiv zu behalten.


    Aus Sorge, ob die Hündin vielleicht auf gleiche dubiose Art zu B gekommen ist, ließen sie den Chip auslesen und verständigten Tasso.


    Da D bei Tasso immer noch auf A gemeldet war, da B nicht umgemeldet hatte, erhielt A dann heute den Anruf von Tasso mit Schilderung des Sachverhalts. A nahm unmittelbar danach den Kontakt zu C auf.


    A hat nun mit dem Rechtsstreit zwischen B und C nichts zu tun, ist aber sauer wegen der Art und Weise der "Weitervermittlung" der Hündin und überlegt, dagegen anzugehen. Nicht mit der Intention, C den Hund wieder wegzunehmen, sondern um B zu belangen.


    Habt ihr bei dem Chaos jetzt durchgeblickt? :???: Ich bin rechtlich eigentlich gut informiert, aber bei Zivilrecht bin ich verloren... :|

  • Ja, habe ich auf Anhieb verstanden!


    Also, wenn A eine gute Rechtsschutzversicherung hat, kann sie ja einfach mal zwecks Belangen von B und alles weitere einen Anwalt fragen.


    Auf jeden Fall würde ich A und C raten, einen neuen (besser formulierten, was auch immer das dann ist) Abgabevertrag aufzusetzen über D, für den Fall, dass B sich irgendwann in den Kopf setzt, doch noch D haben zu wollen (und dann ja den vorherigen Vertrag von A über D in den Händen hätte).


    Super wäre natürlich, wenn A und/oder C die vorherigen HH B zumindest überzeugen könnten, ihnen den alten Vertrag auszuhändigen oder die Weitergabe von D an C zu unterschreiben.

  • Kathrin, vielen Dank für deine Antwort und dafür, dass du durchgeblickt hast :D


    Um bei den obigen Formulierungen zu bleiben:


    A geht Montag morgen direkt zu ihrem Anwalt. Da der tasso-Anruf heute nachmittag kam und A dann 2 Stunden am Telefon mit C hing, war es zu spät, um den Anwalt noch heute anzurufen. Da sie natürlich jetzt ziemlich aufgebracht ist, hat sie mich gebeten, mich vorab im Netz zu informieren. Wo viele Hundehalter sich tummeln, hat vielleicht auch der ein oder andere schon Erfahrung mit ähnlichem Fall (also A zu B) gemacht.


    Ob A mit C einen Vertrag aufsetzen kann, muss ja vorab rechtlich geklärt werden, da die eigentliche Vorbesitzerin ja B ist.


    Mensch, ist das alles kompliziert.... :kopfwand:

  • Zitat

    Ob A mit C einen Vertrag aufsetzen kann, muss ja vorab rechtlich geklärt werden, da die eigentliche Vorbesitzerin ja B ist.


    Mensch, ist das alles kompliziert.... :kopfwand:

    Die jetzige Besitzerin ist D, Eigentümer auf Grund des Vertragsbruches A.


    Also muß A mit D einen neuen Übergabevertrag machen (Rücknahme sollte ja nicht zur Debatte stehen), in dem D als neuer Eigentümer festgelegt wird.
    Und dann entsprechende Schutzklauseln rein, welche rechtlich auch durchgesetzt werden können. (So wird es auch der Anwalt sehen) und C außen vor lassen

  • Naja, A wird ja alles Montag mit dem Anwalt klären können.


    Aber sicherlich ist ein zusätzlicher Vertrag zwischen A und C nie schädlich wie auch ein Gespräch zwischen A, B und C über die Möglichkeit der schriftlichen Abtretung von D an C bzw. Vernichten des 1. Vertrages.


    Drück Euch die Daumen, dass alles doch noch in Reine kommt und der Hundie es nun richtig gut hat! :gut:


    Und informier uns bitte, bitte, was der Anwalt zu dem Hundevertrag usw. gesagt hat!!! Das interessiert mich nun auch brennend.

  • Warum sollte A jetzt wieder Eigentümerin von D sein? Was hat der Vertragsbruch mit den Eigentumsverhältnissen zu tun?


    Meiner Einschätzung nach kann A zwar auf Einhaltung des Vertrags klagen, ein Recht auf die Herausgabe von D hat sie aber nicht.


    Ob der Hund nun C gehört hängt davon ab, ob B das Eigentum an D aufgegeben hat und es somit von C übernommen worden sein kann.


    Wenn C im Falle einer Rückforderung durch B die Eigentumsaufgabe nicht nachweisen kann, müsste B bei einer Rückübernahme alle Kosten ersetzen, die C durch D entstanden sind. Sinnvoll wäre es also, wenn D in den nächsten Wochen und Monaten besonders hohe Kosten verursachen würde!

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!