HILFE! Hund entgegen Schutzvertrag weitervermittelt

  • Zitat

    Irgendwie gelingt es B, unbemerkt aus dem haus zu kommen, mit dem eigentlichen Hund von C. D lässt sie dort zurück.


    Und was ist jetzt aus diesem Hund geworden?
    Die Frau hat die Hunde einfach ausgetauscht?
    Hat den Hund von C mitgenommen und den eigenen dafür dagelassen?


    Was soll das denn?

  • Nachdem ich hier alles gelesen habe, frage ich mich ernsthaft was B und C für Leute sind.


    B die ihren Hund einfach bei C hinterläßt und sich unbemerkt mit dem Hund von C vom Acker macht


    und C es monatelang nicht schafft ihren eigenen Hund von B zurück zu bekommen? :???:

  • Gute Frage, rubysoey, aber dann müsste man auch konsequent A ins Feld führen, warum sie B überhaupt den Hund überlassen hat und nun nicht so recht vor noch zurück mit B und C weiß. :lachtot:


    Aber ich denke mal, hauptsache es klärt sich alles zum Besten von D. ;)

  • So wie es sich in dem einen Beitrag anhörte kannte A die B sicher nicht gut.


    Wenns nämlich doch gute Bekannte gewesen wären, hätte man wenn was unvermeidlich wichtiges vorliegt die Übergabe des Hundes verschieben können.


    Manchmal täuscht man sich eben in Menschen und wenns heißt "der Schein trügt" ist schon was wahres dran.


    Leute können einen sonstwas erzählen und machen einen netten Eindruck, aber das ist alles subjektiv.


    Hoffe wirklich für nen guten Ausgang für den Hund.

  • Ich kapier's irgendwie nicht so ganz:


    Im ersten Beitrag steht, die Hündin wurde mit diesem Schutzvertrag vermittelt.


    In dem anderen Beitrag steht, dass B die Hündin von A gestohlen hat??


    Ja, was denn nu?



    Es geht doch aber um die ursprüngliche Hündin von A, oder? Und der andere Hund (D) lebt doch jetzt bei ihr? Sorry, aber wenn mein Hund gestohlen werden würde, wäre ich sofort bei der Polizei!!!!


    Naja, wenn der Hund jetzt tatsächlich gestohlen wurde, dann ist A nämlich noch Eigentümerin ihres Hundes, da sie mit B ja gar keinen Eigentumsübergang vereinbart hat.


    Dann hat B den Hund an C weitervermittelt, aber dieser Eigentumsübergang ist unwirksam, weil B dazu gar nicht nicht berechtigt war, und ein gutgläubiger Erwerb durch C kommt nicht in Betracht, wenn die Sache gestohlen wurde.


    Also ist A noch Eigentümerin, sie kann den Hund an C veräußern, oder ihn wieder herausverlangen, wie sie möchte.


    Ganz unabhängig von irgendwelchen Verträgen, weil es in diesem Schutzvertrag im ersten Beitrag doch gar nicht um den ursprünglichen Hund ging, oder??? :???:


    Ehrlichgesagt ist das ganze aber so verworren, dass man da kaum irgendwas näheres sagen kann. Die soll einen Anwalt zu Rate ziehen und dann kann man in einem persönlichen Gespräch das ganze klären. Übers Hörensagen werden Fakten ja ganz gerne verdreht, und es muss nur eine Kleinigkeit abweichen, schon ist der Fall ein völlig anderer.


    Schöne Grüße, Caro


  • Nee, B hat den anderen Hund ohne Buchstaben von C quasi gestohlen, während dieser auf den Hund D aufpasste, den nun wiederum B, obwohl eigentlich laut Vertrag von A an B übergeben und somit Eigentum von B ist, nicht mehr haben will und derzeit immer noch in Besitz von C ist. Um den Hund ohne Buchstaben gibt es schon einen Rechtsstreit zwischen B und C, der aber hier ja nichts zur Sache tut, da es ja hauptsächlich um A und D geht.


    Nun ein wenig klarer. :lachtot:


    Und A geht am Montag zum Anwalt und läßt sich alles genau erklären und Schrödi wird dann hoffentlich alles entgültig auch für uns aufklären. ;)

  • Zitat


    Nee, B hat den anderen Hund ohne Buchstaben von C quasi gestohlen, während dieser auf den Hund D aufpasste, den nun wiederum B, obwohl eigentlich laut Vertrag von A an B übergeben und somit Eigentum von B ist, nicht mehr haben will und derzeit immer noch in Besitz von C ist. Um den Hund ohne Buchstaben gibt es schon einen Rechtsstreit zwischen B und C, der aber hier ja nichts zur Sache tut, da es ja hauptsächlich um A und D geht.


    Ach soooo. :D


    Nee, so ganz kapier ich das immernoch nicht.


    Dem Anwalt wünsche ich auf jeden Fall viel Spaß beim Entwirren! :D

  • Vielen Dank für die Antworten!


    Ja, es ist auch ziemlich verwirrend. Besser als mit den Bezeichnungen ABCD kann ich es leider nicht erklären :| Namen etc möchte ich raushalten.


    Kurz zur Aufklärung: A kannte B vorher nicht. B hatten sich auf eine Internetannonce gemeldet. Mit den Personen stand A einige Zeit in Kontakt und hat sich das neue Zuhause auch angesehen.


    Da es ebenfalls knapp 200km entfernt war, und sich Familie B für den Tag frei genommen hatte, wollte sie den Termin nicht absagen, trotz des familiären Zwischenfalls.
    Da die Leute sehr sympathisch waren, und auch nach der Vermittlung an sie per Email in Kontakt blieben, schätzte sich A glücklich, ein gutes Zuhause gefunden zu haben. Man kann den Leuten leider nur vor den Kopf gucken :???:
    B und C kannten sich allerdings. C ist seit 3 Monaten mit Polizei (die dies jedoch als Zivilrecht abgestempelt haben und somit nicht zuständig sind) und anschließend Anwalt in Kontakt, um den Hund (also nicht D, sondern den eigenen) zurückzuverlangen. Mittlerweile sind auch Amtsvet etc eingeschaltet worden, und die Sache läuft.


    Und um den Punkt nochmal klar zu stellen: Die Hündin D ist völlig legal in den Eigentum von B gelangt! Hier lag keine strafbare Handlung vor.


    Ich musste nur die gesamten Umstände hier auflisten, um euch einige Hintergrundinfos zu geben.


    Im Raum steht also momentan nur die "Abgabe" von B an C, wovon A laut Vertrag Kenntnis hätte erhalten müssen....

  • Da lag ich ja ziehmlich richtig.


    Hoffe das E (gebe dem Hund jetzt mal den Buchstaben)


    bald wieder bei C ist


    und vor allem wünsche ich einen guten Ausgang für D.

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