Gegen Schutzvertrag gehandelt-Hund zurück
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Hallo, vielleicht kann mir hier jemand helfen.Unsere Hündin hat vor 8Monaten ungewollt Welpen bekommen. 7 Stück waren es an der Zahl. 2 sind innerhalb der Familie geblieben und 5 kamen zu fremden Menschen. Nach nun einem halben Jahr haben wir beschlossen mal nachzuschauen ob bei ihnen alles in Ordnung ist und es allen gut geht. Spontan haben wir 4 besucht und es geht ihnen blendend. Der 5te allerdings ist weiter weg, wollten nicht spontan hin um dann ein leeres Haus anzutreffen. Deshalb haben wir vorher angerufen. Sie erzählte uns dann , dass nachdem sie mit dem Hund heimkam, ihre Mutter sich in den Hund verliebt hatte und sie ihn dann ihr geschenkt hat. Im Schutzvertrag steht aber dass sie ihn nicht einfach an jemand anderen geben darf. Nun haben wir gesagt wir wollen Fotos. Das ist nun 5Wochen her....Kein Foto. Wir wollen nun runter fahren und uns von seinem Wohlergehen überzeugen. Sollte uns seine Lebenssituation aber nicht gefallen, dürfen wir ihn dann einfach mitnehmen, auch wenn sie es uns verweigern und ihn nicht hergeben wollen? Kennt sich da jemand aus?
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Zitat
Sollte uns seine Lebenssituation aber nicht gefallen, dürfen wir ihn dann einfach mitnehmen, auch wenn sie es uns verweigern und ihn nicht hergeben wollen?
Nein -
Ihr könntet den Hund nicht einfach mitnehmen, sondern müßtet im Falle eines Falles einen Anwalt einschalten und event. sogar auf Herausgabe des Tieres klagen. Da kommt dann natürlich der Kostenfaktor ins Spiel.
Was in den Verträgen steht ist in der Praxis nicht unbedingt leicht durchzusetzen...
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naja man kann mit Klage drohen und somit die Leuts ein wenig verunsichern, vielleicht geben sie ihn dann eher freiwillig raus, um keinen Ärger zu bekommen!
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hallo,
leider kann ich dir fachlich nicht wirklich weiterhelfen.
doch mal eine frage zum vertrag, den ihr mit den neuen haltern abgeschlossen habt: ist das eine eigene "kreation" oder habt ihr einen rechtlich abgesicherten genommen?vielleicht hilft deine antwort ja jemandem beim antworten... :/
ansonten sehe ich auch erstmal dunkel. aber drohungen könnten u.u. auch weiterhelfen. doch vorsicht: so manch einer lässt sich da nicht groß beeindrucken und wartet, bis nach "dem gackern das ei im nest liegt".
seid ihr im rechtschutz? dann einfach mal beim anwalt nachfragen.ich drück die däumchen, dass es dem hund wirklich gut geht! (und ihr zufrieden nach hause fahren könnt)
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hallo felia
ist denn eine schutzgebühr gezahlt worden? wenn im schutzvertrag ein betrag über 1 euro steht gilt der schutzvertrag meines wissens nicht, sondern wird dann als kaufvertrag angesehen. dann hast du leider auch keine berechtigung den hund zurück zu holen.
lg, sinafrauchen
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