Kastrationsklausel bindend??
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Guten Morgen,
ich habe eben per email den Kaufvertrag für unseren Welpen erhalten und darin steht unter anderem, dass wir uns verpflichten die Hündin kastrieren zu lassen, nachdem sie "das Welpenalter hinter sich gelassen hat". Bei Nichteinhaltung o.g. Vertragsinhalte wird eine Strafe von 10000 CAD fällig.
Die Züchterin ist in Kanada.Ich bin zwar nicht grundsätzlich gegen eine Kastration, möchte das aber doch selbst entscheiden können. Wir haben uns die Hündin angeschaut, ausgesucht, etliche Vorgespräche mit der Züchterin gehabt, eine Anzahlung geleistet usw aber davon war vorher nie die Rede.
Jetzt meine Frage. Wenn ich diesen Vertrag so unterschreibe, weil sie diese Klausel nicht streicht, wie sieht das rechtlich aus wenn ich sie nicht kastrieren lasse und sie womöglich einmal Welpen haben würde (was ich nicht vorhabe!!) Aber ganz ausschließen kann ich es ja nun doch nicht.
Danke schon mal im voraus für die Antworten.
Liebe Grüße
Matjamu -
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so einen vertrag würde ich nicht unterschreiben, das ist ja so, als ob ich ein sofa kaufe und nur auf einer ecke sitzen darf.
leider weiß ich die rechtliche lage nicht. wohnst du im ausland?
in deutschland könnte ich mir vorstellen, dass so eine klausel keine gültigkeit hat. -
Gibt es denn in Deutschland keine guten Züchter?
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In Deutschland dürfte dieser Passus hinfällig sein, da Tierschutzrelevant.
Aber rein moralisch betrachtet, würde ich bei einer Züchterin, die solche "Auflagen" für ihre eigenen Welpen macht niemals einen Hund kaufen ! Was ist das denn für eine Züchterin !!??
Mein nächster Hund ist mit Sicherheit ein vollsändiger/intakter und ich würde auch jedem deutlich sagen, daß ich den Hund nicht ohne Grund verstümmeln werde. Wer damit nicht einverstanden ist, braucht mir keinen Hund zu geben.
Gruß, staffy
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Zitat
In Deutschland dürfte dieser Passus hinfällig sein, da Tierschutzrelevant.
Sehr gute Meinung, aber dieser Satz ist schwierig. Sie will einen Hund im Ausland kaufen, der Gerichtsstand für diesen Verkauf wäre also auch das Ausland.... je nach dem wie die das handhaben in dem Land könnte sie einen Vertragsbruch begehen.
Aber stimmt schon warum einen Hund von solch einem Züchter, meine Meinung warum einen Hund vom Züchter.
Gruß
Herbert -
Danke für die Antworten.
Ich lebe in Deutschland, aber in Deutschland gibt es keine Pharaonenhunde-Züchter mehr. Kanada deshalb, weil ich die Elterntiere kenne und mir die Auzuchtbedingungen am meisten zusagen - im Vergleich zu den Züchtern in Tschechien z.B.
Da mir aber niemand wirklich sicher sagen konnte, ob diese Klausel so eingehalten werden muss, werde ich jetzt mal einen Rechtsanwalt kontaktieren.
Viele Grüße
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huhu,
die züchterin lebt in kanada und du in deutschland...wer will denn die kastration überprüfen? die züchterin selbst???
hast du nen guten draht zu deinem tierarzt? vielleicht stellt er dir ja eine art bestätigung der kastration aus, ohne sie durchgeführt zu haben... würde ihr den wisch faxen und somit wäre sie dann doch auch zufrieden, oder nicht? glaube nicht, dass sie sich in ein flugzeug setzt und euch besuchen kommt, um zu sehen, ob der hund ne narbe unterm bauch hat.
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Hm, ich wäre da jetzt auch ratlos. Welches Recht gilt? Deutsches Tierschutzrecht? Oder kanadisches? Wenn du sie hier "nur so" kastrieren lässt, wäre es ja ein Verstoss im deutschen Recht.
Gab es nicht in den USA sowas wie die Zwangskastration von Gebrauchshunden? Vielleicht gibt es in Kanada auch ein Gesetz zur Zwangskastration und das MUSS in dem Vertrag drinstehen? Also als erklärung für die Klausel. Andere Länder, andere Sitten.
Ich würde da mal einen Anwalt fragen. Der im Schwerpunkt Tierschutzrecht oder internationales Recht hat.
Sonst sprich doch mal mit ihr, dass es hier in Dtld. gewisse rechtliche Probleme gibt mit der KLausel, vielleicht nimmt sie die dann ja raus!
EDIT: Die Klausel hat sie vielleicht auch, weil sie nicht will dass du mit ihr züchtet. Sie könnte zur Alternative eine "Not for breed"-Klausel reinsetzen?!
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Hallo!
Wenn es unbedingt der Hund sein soll, würde ich auch versuchen, die Klausel im Sinne von nicht zur Zucht zu verwenden zu ändern.
Aber mich verwundert die Haltung der Züchterin schon sehr. Den Züchtern unserer Hunde war immer wichtig die Zuchttauglichkeit nachzuweisen. Also alle erforderlichen Gesundheitsuntersuchungen durchführen zu lassen und wenigstens das Mindestmass auszustellen. Nur so können sie doch wirklich die Qualität der Nachzucht beurteilen. Das ist ja wichtig für weitere Zuchtentscheidungen des jeweiligen Züchters.
Und einen kastrierten Rüden kann ich nunmal nur Ausstellen, wenn ich mogele und Silikon einsetzen lasse :irre:
Und grade bei einer seltenen Rasse ist der Genpool doch eh eng genug. Außerdem zahle ich nicht schrecklich viel Geld, wenn die "Nutzung" der "Ware" beschränkt wird. Ich kaufe ja auch keinen Porsche, wenn ich den nicht auf der Autobahn fahren darf
P.S. Ich züchte nicht und möchte das auch nicht!LG
das Schnauzermädel -
- Vor einem Moment
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