Kastrationsklausel bindend??
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Ist ja blöd, dass Du schon angezahlt hast, ohne den Vertrag zu kennen.
Bitte doch einfach die Züchterin, diesen Passus herauszunehmen.
Du möchtest den Hund nicht unbedingt kastrieren lassen, weil Dir das OP-Risiko zu hoch ist.
Es ist ja eine Hündin, da ist das ja eine große Bauch-OP, die nicht unbedingt sein müsste.Weißt Du, warum sie die Kastration vorschreiben will?
Hat der Hund einen zuchtausschließenden Fehler?
Fehlfarbe, Fehlstellung oder ist sie ein Inzucht-Produkt?Dann wäre es nämlich normal, dass sowas in den Kaufvertrag hineinkommt.
Oder will die Züchterin partout nicht, dass mit ihren Nachkommen weitergezüchtet wird?Du hast ja sicher schon immense Kosten, um den Hund nach Deutschland zu holen, wie lange wird er unterwegs sein?
In welchem Alter tritt er die Reise an?
Ist ja irre, ein Hund aus Kanada! -
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Hallo,
ich habe mich inzwischen informiert und erfahren, dass in den USA und Kanada solche Kastrationsklauseln gängig sind, weil es meist einen Preisunterschied zwischen Liebhaberhunden, Showhunden und Zuchthunden gibt. Die Hündin hat keinerlei Fehler, ist also sowohl zur Zucht als auch für Shows geeignet, wird aber als "Haustier" abgegeben. Ich bezahle für sie 1600 CAD zzgl Flugkosten, tierärztliche Untersuchung am Flughafen und eine Transportbox, alles in allem etwa 2200,-- Euro.
Ich nehme jetzt einfach mal stark an, dass ich nochmal 500 CAD mehr bezahlen müsste, wenn ich ganz klar sagen würde, ich will züchten. Der Vertrag liegt momentan beim Rechtsanwalt zum prüfen. So unterschreibe ich den auf keinen Fall, wenn er bindend sein sollte. Erste Auskünfte waren die, dass der Hund mit Bezahlung in mein Eigentum übergeht und ich die alleinige Entscheidungsfreiheit habe. Aber bisher ohne jegliche Gewähr.
Die Hündin wird 12 Wochen alt sein wenn sie die Reise antritt und ist etwa 10 Stunden unterwegs.
Viele Grüße Bella -
So ich kram den uralt-Thread mal hoch, da ich aktuell gern wüsste wie es inzwischen rechtlich um solche Klauseln bestellt ist?
Heute Abend bekommen wir ne Kundin, die einen neuen Tierschutzhund hat in dessen Vertrag steht, dass die junge Hündin schnellstens kastriert werden muss. Bisher war diese noch nicht läufig und die Kundin möchte eigentlich nicht kastrieren. Ich habe schon gesagt, dass ich denke, die Klausel ist nichtig, aber ganz sicher bin ich mir eben nicht.
Kann jemand Licht ins Dunkel bringen? Danke euch schon mal!
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Könnte nach deutschem Recht sittenwidrig sein, dann kann man es ruhig unterschreiben, gilt dann nicht. Aber der Anwalt ist ja schon dran. Ansonsten - wer will das nachprüfen und was will die Züchterin machen? Den Hund beschlagnahmen und zum Tierarzt zerren? Das ist abwegig. Mir wäre diese Klausel total egal.
Es sei denn, Du willst Dir doch ein Hintertürchen zum Züchten offenlassen und auf diesem Wege Geld sparen. Dann könnte ich Deine Sorge verstehen. Da der Markt sehr übersichtlich ist, dringt das bestimmt bis nach Kanada und der Ärger ist vorprogrammiert.
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Der Thread ist schon Jahre alt, wollte nur nicht zwingend nen neuen aufmachen
Die aktuelle Frage ist vom vorigen Post.
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Bei Tierschutzklauseln ist das zu umgehen.
Da greift das Tierschutzgesetz. Denn zumindest bei einem Einzelhund, einem Hund, der mit einem gleichgeschlechtlichen Partner oder einem Kastraten gehalten wird, kann man die Vermehrung eben weniger invasiv sicher verhindern.LG
das Schnauzermädel -
Zitat
So ich kram den uralt-Thread mal hoch, da ich aktuell gern wüsste wie es inzwischen rechtlich um solche Klauseln bestellt ist?
Heute Abend bekommen wir ne Kundin, die einen neuen Tierschutzhund hat in dessen Vertrag steht, dass die junge Hündin schnellstens kastriert werden muss. Bisher war diese noch nicht läufig und die Kundin möchte eigentlich nicht kastrieren. Ich habe schon gesagt, dass ich denke, die Klausel ist nichtig, aber ganz sicher bin ich mir eben nicht.
Kann jemand Licht ins Dunkel bringen? Danke euch schon mal!
Die Klausel im Vertrag ist nichtig.
Wenn der Hund in das Eigentum der HH übergegangen ist, entscheiden sie, ob der Hund kastriert wird oder nicht.
Eine Kastration ohne medizinische Indikation oder dem Nachweis, daß unerwünschter Nachwuchs nicht anders verhindert werden kann, verstößt gegen das TschG.
Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs
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@Gaby..das ist ja spannend: wir hatten damals auch so eine Kastrationsklausel bei Ronja, die wir aus eienr Pfelgestelle übernommen hatten...wir waren da einfach stumpf und dachten uns, die werden das nicht überprüfen können..aber gut zu wissen, das da nicht rechtens ist ;-)
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Super! Das hilft mir schonmal viel weiter. Danke euch!
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Solange die "Kastrationsklausel" ähnlich wie in den meisten Tierschutz-Verträgen so drin steht, ist sie nicht.
Sobald aber eine "Konventionalstrafe", Vertragsstrafe, ...... dazu kommt wie im Eingangsthread, kann das wieder ganz anders aussehen. Denn diese Vertragsstrafe kann dann u.U. durchaus rechtens sein. Schliesslich sind operative Eingriffe zum Zwecke der Unfruchtbarmachung bei Hunden gemäss dt. Tierschutzgesetz im Einzelfall ausdrücklich ERLAUBT.
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