Kastrationsklausel bindend??
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Den Passus mit dem 'Anstand besitzen ...', verstehe ich auch nicht Schlaubi
Worin liegt da der Unterschied zu einer nicht rechtsgültigen Klausel eines Schutzvertrages?
Eigenverantwortung wird wohl keinem Besitzer mehr zugemutet ...
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Und warum? Nur weil es Deppen gibt soll ich auf meinen Traumhund verzichten? Sorry, aber da wo es solche Auflagen gäbe, würde ich keinen Hund haben wollen - das ist genauso dämlich wie die Tour der Tierheime, man muss aber mindestens Hausfrau und Millionärin zugleich sein, um nen Hund halten zu dürfen.
Wenn das mein Traumhund ist, ich ihn unbedingt haben möchte, unterschreibe ich denen auch die Kastrationsklausel, nehme meinen Hund und gehe.
Anstand ist, nicht jedem Menschen zu unterstellen, er will mit seinem Hund Welpen in die Welt setzen. Hält man den Hundeinteressenten für so unzuverlässig, daß er seinen Hund nicht vor unerwünschter Fortpflanzung bewahren kann, sollte dieser überhaupt keinen Hund bekommen. Weder kastriert, noch intakt.
Sollen sie doch versuchen die Kastration einzuklagen oder mir den Hund wegen nichterfolgter Kastration abzunehmen. Auf den Prozess würde ich mich freuen.
Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs
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Wenn das mein Traumhund ist, ich ihn unbedingt haben möchte, unterschreibe ich denen auch die Kastrationsklausel, nehme meinen Hund und gehe.
Anstand ist, nicht jedem Menschen zu unterstellen, er will mit seinem Hund Welpen in die Welt setzen. Hält man den Hundeinteressenten für so unzuverlässig, daß er seinen Hund nicht vor unerwünschter Fortpflanzung bewahren kann, sollte dieser überhaupt keinen Hund bekommen. Weder kastriert, noch intakt.
Sollen sie doch versuchen die Kastration einzuklagen oder mir den Hund wegen nichterfolgter Kastration abzunehmen. Auf den Prozess würde ich mich freuen.
Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs
Ob ich deswegen wirklich den Hund sausen lassen würde, weiß ich ja auch nicht. Aber solch eine Einstellunge finde ich nicht richtig und vor allem unfair. Im Grunde sollte die Orga so vorgehen, keinem einem Hund zu geben, der nicht in der Lage ist, selber darauf aufzupassen.
Ich traue mir beispielsweise kein intaktes Rudel zu, möchte deshalb aber auch einen Rüden. Eine Hündin würde ich nur nehmen, wenn sie bereits kastriert wurde, aber für mich und meine Unfähgikeit muss kein Hund kastriert werden! -
Im Gegensatz zu viele Orgas besitze ich diesen Anstand, aus solchen Gründen zieht hier kein Tierschutzhund ein.
Ich bin durchaus einsichtig, sprich ich unterschreibe gerne ein Zuchtverbot nebst Vertragsstrafe. Einer Kastrationsklausel stimme ich dagegen nicht zu.
Ich verpflichte mich gerne zur tierschutzkonformen Haltung, ich werde mir aber keine Haltungsform verbieten lassen, auch wenn ich Zwingerhaltung selbst ablehne.
Wir haben hier sogar eine Orga, die besteht auf ausschließlicher Nutzung eines Geschirrs.Und da dürfen dann bitte auch die Orgas mal die Kirche im Dorf lassen.
Es geht um einen guten Platz für einen Tierschutzhund. Wenn man mir nicht zutraut, dass sich mein Hund nicht vermehrt, dann darf man mir ihn nicht geben. Denn dann wird man mir wohl auch im bereich Fütterung, Gassi, Erziehung und Ausbildung nicht trauen können. Denn diese Punkte sind nichts anderes, man kann sie nur nicht einfach abschneiden. Und da finde ich es schon sehr traurig, wenn das Tier der Orga wohl eher wenig wichtig ist. Sonst würde man diese Arbeitsbeschaffungsmassnahme für TAs überdenken und angepasst regeln.LG
das Schnauzermädel -
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Wir haben hier sogar eine Orga, die besteht auf ausschließlicher Nutzung eines Geschirrs....
Das ist doch jetzt bitte mehr als :irre:
Verkehrte Welt, sorry.
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Unsere Hunde werden grundsätzlich nur mit Brustgeschirr ausgeführt und das Tragen eines Brustgeschirrs wird auch bei der Vermittlung vertraglich festgelegt.
Quelle: AGTDAS finde ich schon mehr als nur noch frech.
Anleitungen, dass insbesondere Auslandshunde gut sitzende Geschirre tragen sollen, die ein Herausschlüpfen verhindern, das sind praktische Tips aus der Erfahrung heraus, kein Thema. Aber mittlerweile gibt es Auswüchse, das ist nicht mehr feierlich.
Leider.Daher gilt hier: Nothund gerne, aber der wird meiner und da redet mir keine Orga rein. Weil, wenn Hund erstmal wieder halbwegs korrigiert ist und dann z.B. Lust auf VPG hat, ich den mal Ausstellen möchte oder was auch immer, dann möchte ich das auch einfach tun können. Die Grenzen sollte doch der Hund setzen, der weiß, was er kann oder auch nicht und nicht irgendeine Orga.
LG
das Schnauzermädel -
Nichts gegen Tipps & Ratschläge, aber Bevormundungen (darauf läuft es hinaus) sind für mich ein eindeutiges Ausschlusskriterium!
Nachher darf man nur zu Doc xyz, Hundeschule abc und Auslaufgebiet 789 ...
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liegt aber vielleicht auch daran,dass zB ein tierheimhund ja nie wirklich eigentum wird,also das tierheim hat nach wie vor das recht wenn irgendwas passiert (oder gegen die auflagen verstossen wird),den hund wieder einzuziehen...
also ureigentümer bleibt ja eigentlich das TH bzw die orga...Das kann ich zumindest für den von mir unterzeichneten TS-Vertrag für Timon (er kommt aus einem großen Tierheim einer mittelgroßen Stadt in Deutschland) nicht bestätigen. Da steht drin, dass der Eigentumsübergang 12 Monate nach der Vermittlung stattfindet.
Timon wurde übrigens auch im Tierheim -- vor der Vermittlung -- kastriert. Das machen die hier nach meiner Beobachtung grundsätzlich so zumindest bei allen Rassehunden. Auch ganz klar mit der Aussage, dass sie die Hunde für Vermehrer unattraktiv machen wollen.
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Das ist doch jetzt bitte mehr als :irre:
Verkehrte Welt, sorry.
Na die brauchen sich dann aber auch nicht wundern das sie auf ihren Tieren sitzen bleiben bei solchen Auflagen
Zumal man einen Hund auch mit einem Geschirr schlecht behandeln kann, dafür braucht man kein Halsband -
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liegt aber vielleicht auch daran,dass zB ein tierheimhund ja nie wirklich eigentum wird,also das tierheim hat nach wie vor das recht wenn irgendwas passiert (oder gegen die auflagen verstossen wird),den hund wieder einzuziehen...
also ureigentümer bleibt ja eigentlich das TH bzw die orga...Das ist übrigens eh nicht rechtsgültig, die meisten Schutzverträge sind so oder so nur 'Abschreckung' und haben meist komplett keinerlei rechtliche Gültigkeit. Was gegen das TSG - oder anderes geltendes Recht verstößt - sowieso nicht. Also kann man getrost ignorieren, was darin steht. Und was die Sache mit dem 'Eigentum' angeht - ich bezweifle sehr, dass solche Verträge / Klauseln auch nur ansatzweise rechtsgültig sind. Du hast den Hund bezahlt (Quittung geben lassen und aufheben!), den Impfpaß erhalten - damit ist es Deiner. Sollen die erstmal was anderes beweisen. Was anderes ist es bei Pflegestellen, aber eine Endstelle ist auch der Eigentümer des Hundes.
Hier im TH werden sogar Hamster (die man ja einzeln in einem geschlossenen Terrarium / Käfig hält) kastriert, man bekommt den mit dem TH zusammen arbeitenden TA vertraglich aufgezwungen und muss alles mögliche melden. Bei den Kaninchen wollten Sie mir zur Vergesellschaftung mit nem Weibchen kein einzelnes Weibchen geben - ein Päärchen durfte ich aber mitnehmen (häää????) - ich halte ja auch erst seit 20 Jahren Kaninchen und hab wirklich schon JEDE Konstellation vergesellschaftet, aber die wissen ja besser, dass W+W nicht geht... Naja... anderes Thema.
Bei Hunden muss man bei den meisten TH vorher 10-12 Mal zum Gassi gehen kommen (wobei man als Berufstätiger immer Urlaub nehmen darf, dank der besch*** Öffnungszeiten) und als alleinstehend, berufstätig (auch wenn wie bei mir - hoffentlich wirklich - der Hund mit ins Büro darf) in ner 2 1/2 Zimmer Wohnung hätte ich da vermutlich eh nix bekommen - mit nicht mindestens 30 Jahren Hundeerfahrung, aber nicht älter als 25, damit man dem Hund auch genug 'Action' bieten kann, vermutlich auch keinen Welpen oder Aktiv-Rassen-Hund.... ähm ja...
Kein Wunder also... bei mir stand VON ANFANG AN fest, dass ich NICHT ins örtliche TH gehe, sondern mich privat umschaue. Und selbst mit dem ersten 'Rettungs'-Verein war es noch ein arges hin und her... Beim ersten Besuch in der PS des Hundes, den ich eigentlich im Blick hatte, durfte ich zwar zwei Stunden mit Gassi gehen, hatte den Hund aber nicht ein einziges Mal in der Hand... Gut, ich hatte es da (noch) nicht eilig, trotzdem... einen kurzen 'Versuch' hätte ich mir doch schon gewünscht.
Bei Lilly lief es völlig reibungslos, ich durfte sie sogar ohne ewige Vorkontrolle (nur nach einem ausgiebigen Gespräch halt) einen Nachmittag mit nach Hause nehmen und wäre es bei mir zeitlich gegangen, hätte ich sie wohl auch direkt 'einpacken' können. (Nachkontrolle wollen sie aber noch machen, um zu sehen, ob der Hund auch nicht im Zwinger gehalten wird und man mit ihm klar kommt etc). Ich hab auch keine Kastrationsklausel im Vertrag (hab sogar nachgefragt und die PS meinte, sie halten von diesen Klauseln und den teils extremen Auflagen selber nix), steh als 'Eigentümer' drin etc...
Bei meinen eigenen Abgaben (ich züchte Kleinnager - bzw. jetzt nur noch mongolische Rennmäuse) mach ich ganz bewusst keinen 'Schutzvertrag' sondern nur ein 'Übergabeprotokoll', wo die Daten der Tiere und des neuen Halters (und meine natürlich) rein kommen. Da freuen sich die meisten drüber und fühlen sich dennoch nicht bevormundet / zu was gezwungen.
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