Kastrationsklausel bindend??
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Zitat
Solange die "Kastrationsklausel" ähnlich wie in den meisten Tierschutz-Verträgen so drin steht, ist sie nicht.
Sobald aber eine "Konventionalstrafe", Vertragsstrafe, ...... dazu kommt wie im Eingangsthread, kann das wieder ganz anders aussehen. Denn diese Vertragsstrafe kann dann u.U. durchaus rechtens sein. Schliesslich sind operative Eingriffe zum Zwecke der Unfruchtbarmachung bei Hunden gemäss dt. Tierschutzgesetz im Einzelfall ausdrücklich ERLAUBT.
Was ich ja auch eingangs meines Beitrages auch erwähnt habe.
Anscheinend hast Du aber überlesen, daß es nicht mehr um den alten Anfangsbeitrag geht, sondern um die Frage, ob es heute, bei der Vermittlung von deutschen TH-Hunden noch rechtens ist, solche Kastrationsbedingungen in Verträgen zu haben.
Das ist es definitv nicht.
Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs
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Zitat
sind operative Eingriffe zum Zwecke der Unfruchtbarmachung bei Hunden gemäss dt. Tierschutzgesetz im Einzelfall ausdrücklich ERLAUBT.
Das ist Grauzone und bei enger Auslegung des TSchG wäre es VERBOTEN.
Eine Frage der Verhältnismäßigkeit, ob man einem Hundhalter es zumuten kann, auf seinen Hund soweit aufzupassen, dass er sich nicht unplanmäßig vermehrt. Bei Freigängerkatzen keine Frage, Kastration erwünscht und sinnvoll. Bei Hunden fraglich.
In D sind solche Klauseln mE sittenwidrig.
ZitatNur: Wer allen Ernstes behauptet, dass eben diese unkontrollierbare Fortpflanzung nur durch Kastration zu verhindern sei, der muss sich die Frage gefallen lassen, wie viel er von Hundehaltung und Hundeverhalten versteht. Wir haben es hier mit einer Grauzone zu tun, die offenbar nicht weiter diskutiert wird. Selbst wenn man die Ausnahmeklause in von § 56 Tierschutzgesetz großzügig auslegen will und so die Kastration normaler Haushunde in Familien als gedeckt ansieht - ein schaler Beigeschmack bleibt.
Die Kastration bedeutet eine Amputation und steht, vom Gesetz hergesehen, damit in einer Reihe mit dem Kupieren von Ohren und Ruten. Die Rechtmäßigkeit von Kastrationen müssen im Einzelfall Gerichte prüfen. Verwertbare Urteile dazu sind im Moment nicht bekannt.
http://www.golden-retriever-zwinger.de/html/kastration.html -
Eine unkontrollierte Fortpflanzung dürfte bekanntermaßen bei der üblichen Haltung eines Haushundes kaum zu besorgen sein.
Auch das Merkmal "zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres" darf man nicht überstrapazieren. Es geht dabei nicht um den Schutz des neuen Teppichs vor Blutflecken, oder um das Ärgernis der Leinenpflicht an einigen wenigen Tagen im Jahr.
§ 6 I 2 TSchG ist eine Ausnahmevorschrift - und somit grundsätzlich eng auszulegen.Daraus folgt allerdings nur, dass eine solche Klausel im Einzelfall, wenn die Kastration nicht ausnahmsweise erlaubt ist, wegen Verstoßes gegen ein Gesetz nichtig ist.
Wenn eine Vertragsstrafe vereinbart ist, stellt sich natürlich durchaus die Frage, inwieweit eine solche Vereinbarung wirksam ist, wenn ihr Befolgen einen Gesetzesverstoß bedeuten würde.
Dennoch würde ich die Frage immer mit dem Tierschutzverein klären, bevor man sich für einen Hund entscheidet. Einfach aus Gründen der Ehrlichkeit. :)
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Zitat
Anscheinend hast Du aber überlesen, daß es nicht mehr um den alten Anfangsbeitrag geht, sondern um die Frage, ob es heute, bei der Vermittlung von deutschen TH-Hunden noch rechtens ist, solche Kastrationsbedingungen in Verträgen zu haben.
Habe ich nicht - überlesen meine ich.
ABER! Da der Thread wieder mal rausgekramt wurde, lesen den sicher auch einige Leute von vorne. Und nicht erst ab 08.03.2011.
Es sollte NICHT der Eindruck entstehen, dass dieses "ist sowieso alles irrelevant" generell gilt. Sonst könnte mal jemand ganz böse auf die Schnauze fallen. Und dann? -
Hallo,
ich habe meine erste und zweite Hündin auch aus dem Tierschutz übernommen. Die Klausel stand jeweils im Schutzvertrag. Der Grund ist wohl, dass die Orgas vermeiden wollen, dass Hundevermehrer billig an Hunde kommen. Oder bin ich da naiv?
Also grundsätzlich bin ich ja auch für die Kastration, weil ich so viele Hündinnen erlebt habe, die Gesäugetumore hatten und haben und weil ich Mischlinge mit ungewisser Herkunft auch nicht weiter vermehren würde...(ist nicht das Thema, weiß ich).
Aber auf jeden Fall finde ich es schon interessant, dass das vielleicht gar nicht bindend ist. Im Schutzvertrag meiner neuen Hündin werde ich übrigens als "Übernehmerin" des Hundes bezeichnet, nicht als Halterin. Hat mich (im Nachhinein...) stutzig gemacht.
Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass es nach der Übernahme keine großen Kontrollen mehr gab.
Finde das Thema aber echt interessant, weil ich vielleicht da leichtfertig was unterschrieben habe.
Dürft mich hauen... -
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hab den thread gerade durch zufall gesehen und finde ihn auch interessant!
(auch wenn ich,was ich jetzt hier nicht zum thema machen will,für kastrationen bin bzw zumindestens nicht grundsätzlich dagegen!).
bei fast allen tierheimen und auch orgas die ich kenne,stehen diese klauseln drin,weshalb ich mir eigentlich nicht vorstellen kann,dass es nicht rechtlich ist!?
liegt aber vielleicht auch daran,dass zB ein tierheimhund ja nie wirklich eigentum wird,also das tierheim hat nach wie vor das recht wenn irgendwas passiert (oder gegen die auflagen verstossen wird),den hund wieder einzuziehen...
also ureigentümer bleibt ja eigentlich das TH bzw die orga...
denke dass die deshalb diese klauseln benutzen dürfen!?
mal ganz davon abgesehen dass man das ja normal vorher weiß...
in dem TH in dem ich ehreamtlich geholfen hab war es zumindestens so,es wurden keine unkastrierten tiere "ausgegeben" und wenn doch dann nur mit verpflichtung es nachzuholen und auch zu beweisen!
(es können ja auch immer noch,selbst nach jahren kontrollen gemacht werden!)!lg
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Nur weil man an einen privatrechtlichen Verein Tierschutz dranschreibt, hebt der keinerlei Gesetze auf.
Eine Kastration ist ein schwerer Eingriff, der Scherzen, Leiden und u.U. dauerhafte Schäden bedeutet und mehr beeinflusst als nur die Vermehrungsfähigkeit.
Das ist nicht generell vom Tierschutzgesetz abgedeckt. Daher wird man vor Gericht gewinnen. Allein die üblichen Hundeverodnungen und örtlichen Polizeiverordnungen sprechen gegen eine unkontrollierte Vermehrung bei Hunden. Es sind eben Hunde und keine Freigängerkatzen.ZitatKeine Kastration für Hund aus Tierheim
Wer einen Hund oder eine Katze aus dem Tierheim übernehmen will, muß sich oft in einem Vertrag verpflichten, das Tier kastrieren zu lassen. Der Überpopulation von Hunden und Katzen soll damit vorgebeugt werden. Eine derartige Vertragsklausel wurde aber jetzt durch das Amtsgericht Alzey für unwirksam erklärt. Die Durchführung der Kastration bei einem Hund widerspricht nämlich § 1 des Tierschutzgesetzes, da ohne vernünftigen Grund dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden nicht zugefügt werden dürfen. Liegt für das Tier zusätzlich noch ein Narkose- oder Eingriffsrisiko vor, so verbietet sich ein solcher Eingriff ohnehin.
Amtsgericht Alzey, Az.: 22 C 903/95
LG
das Schnauzermädel -
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bei fast allen tierheimen und auch orgas die ich kenne,stehen diese klauseln drin,weshalb ich mir eigentlich nicht vorstellen kann,dass es nicht rechtlich ist!?
Das eine hat mit dem anderen doch nichts zu tun. In Verträge reinschreiben kann man viel - das heisst trotzdem nicht, dass es rechtens is.
Und oft genug wissen die Leute ja gar nicht, dass diese Klauseln eben NICHT rechtens sind. Siehe auch schnauzermädel's Posting.Zitatliegt aber vielleicht auch daran,dass zB ein tierheimhund ja nie wirklich eigentum wird,
mal völlig oT - aber genau das wäre für mich ein Grund, keinen Hund aus dem Tierschutz/Tierheim zu holen.
oT Ende
Generell - solange nur im Vertrag drin steht "muss kastriert werden", ist die Klausel NICHT rechtsgültig. Zumindest nicht bei einem Kaufvertrag. Und selbst viele Tierheime machen Kaufverträge und der Hund geht in das Eigentum des Besitzers über.
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Zitat
...bei fast allen tierheimen und auch orgas die ich kenne,stehen diese klauseln drin,weshalb ich mir eigentlich nicht vorstellen kann,dass es nicht rechtlich ist!?...
Es ist rechtlich nicht bindend. Ich weise jede der neuen Familien auch VOR der Unterschrift des Schutzvertrages darauf hin, sage aber ebenfalls, dass ich davon ausgehe, dass sie den Vertrag nur dann unterschreiben, wenn sie die Hündin trotzdem kastrieren lassen.
Wollen sie die Hündin nicht kastrieren lassen, sollten sie soviel Anstand besitzen, von diesem Hund Abstand zu nehmen!
Im Normalfall merkt mal bei den zahlreichen Gesprächen, die man als Tierschutzverein bzw. Pflegestelle mit den Interessenten führt, wie die Leute über diesen Punkt denken und kann entsprechend entscheiden.
Ich arbeite mittlerweile lieber mit Tierschutzorgas zusammen, die erwachsene Hunde generell kastriert vermitteln. Denn die Thread alleine hier im Forum, was die ungeplante Trächtigkeit der Hündin anbelangt, sprechend ja leider für sich :-/
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Zitat
Wollen sie die Hündin nicht kastrieren lassen, sollten sie soviel Anstand besitzen, von diesem Hund Abstand zu nehmen!Und warum? Nur weil es Deppen gibt soll ich auf meinen Traumhund verzichten? Sorry, aber da wo es solche Auflagen gäbe, würde ich keinen Hund haben wollen - das ist genauso dämlich wie die Tour der Tierheime, man muss aber mindestens Hausfrau und Millionärin zugleich sein, um nen Hund halten zu dürfen.
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