Maulkorb im Haus

  • Hallo ! Heute war eine Sachbearbeiterin von der Wohnungsbaugesellschaft bei uns im Haus unterwegs und hat mich angezählt das mein Hund im Haus einen Maulkorb zu tragen hätte, daraufhin habe ich mir mal meinen Mietvertrag angesehen und nicht`s darüber gefunden, da ein Riesenschnauzer weder auf Liste 1 oder 2 der HVO steht wundert mich das diese Frau das so einfach verlangen kann. Gruß Jeanette

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    Hi


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    • Soll er den Maulkorb im Hausflur tragen? :???:
      Warum hast du die Dame nicht gefragt, warum und wieso du deinem Hund einen Maulkorb anziehen sollst?


      Wenn dies bezüglich nichts in der Hausordnung oder im Mietvertrag steht, würde ich noch mal ganz gezielt bei der Wohnungsbaugesellschaft anrufen und fragen, gegebenenfalls sogar faxen lassen, auf welcher Grundlage sie dies verlangen!
      Ob alle Hunde gemeint sind, oder nur die Großen, nur die bissigen, nur die Listenhunde ect.


      Ich mag mich vielleicht irren, aber für mich klinkt das nicht so, als ob die das einfach verlangen dürfen.

    • Hallo Silke ! Der Witz an der Sache ist ja noch das die Frau weiß das meine Hündin ein Diensthund ist und sie sämtliche Ausbildungsbescheinigungen auf dem Tisch hatte, weil ich sie sonst nicht mit in die Wohnung hätte nehmen dürfen und meine Hündin ist im ganzen Haus diejenige die sich nicht darum kümmert wenn sie z.B. von Yorki, Pinscher und Co. von anderen Mietern angemacht wird oder sonst was passiert und das netteste ist ja das wir schon öfter mal geholt worden sind wenn es mit Randalierern im und ums Haus herum Ärger gab und gibt, da ist dann der Hund wieder gut genug, obwohl das in meiner Freizeit nicht meine Baustelle ist. :motz: Gruß Vogti

    • Ne natürlich nicht aber man möchte ja auch Oma und Opa im Haus nicht verärgern obwohl so manch anderer Hund sich die Fußhupen bei deren Benehmen schon gegriffen hätte, wobei ich auch gleich erwähnen möchte das meine Große auch mit kleinen Hunden spielt und es natürlich auch super Kleinhundehalter gibt. Gruß Jeanette

    • Ein Mietvertrag ist ja nun nichts, was man einfach mal so einseitig nach Lust und Laune abändern kann.


      Bei unseren Mietern ist die Hausordnung auch Bestandteil des Mietvertrages. Im Mietvertrag steht nicht "Die Mieter müssen sich an die jeweils gültige Hausordnung halten.", sondern es gilt für den Mieter die Ausfertigung der Hausordnung, die dem Mietvertrag beiliegt.


      Und wenn weder im Mietvertrag, noch in der Hausordnung was von einem Maulkorb steht, dann muss der Hund auch keinen tragen.


      Abgesehen davon: Nur, weil mir irgendwer irgendwo so im Vorbeigehen (so habe ich es verstanden) irgendetwas mitteilt, ist das für mich noch lange nicht gültig. Nächstes Mal haste Stöckelschuhe an und dann heißt es: Uuups, Stöckelschuhträger müssen Pantoffeln im Haus tragen, um die Ruhe der Nachbarn zu gewährleisten :kopfwand:


      Doris

    • Hallo Doris ! Ich stehe eigentlich auch nur Schulterzuckend da und werde mich da auch noch mal schlau machen, aber ich denke mal da die Wohnungsbaugesellschaft das uneingeschränkte Hausrecht hat werde ich mich wohl daran halten müssen. :???: Gruß Jeanette

    • War neugierig und habe mal gestöbert:


      Darf der Vermieter die Hausordnung ändern?


      Im beiderseitigen Einverständnis immer. Ansonsten steht das im Mietvertrag. Entweder ist dort eine Hausordnung erwähnt (nicht einbezogen) und die einseitige Änderung durch den Vermieter vorgesehen, oder die Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages (vor der Unterschrift) bzw. ist explizit in diesen einbezogen. Im ersten Fall darf der einseitig Vermieter ändern, im anderen Fall nicht.


      Ändern darf er aber nicht, wenn er


      die Mieter schlechter stellt, um eine Verwaltungsvereinfachung zu erzielen,
      den Mietern weitere Pflichten, als im Mietvertrag enthalten, auferlegt,
      die Gebrauchsrechte in ihrem Bestand schmälert,
      gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstößt oder
      gegen das Willkürverbot verstößt.
      Es gibt natürlich - wie immer und überall - Ausnahmen. Das Begünstigen von alten und kranken Mietern bei den Reinigungspflichten oder von Frauen mit kleinen Kindern bei der Waschordnung ist keine willkür, sondern soziale Rücksicht.


      Quelle: http://www.erben.com/Pages/Mietrecht/Hausordnung.html


      Wie ist das mit der Hausordnung bei Dir geregelt? Hast Du sie im genauen Wortlaut mit Unterschrift unter den Mietvertrag akzeptiert oder wird im Mietvertrag nur auf die Hausordnung, die aber dem Mietvertrag nicht beigefügt wurde, hingewiesen?


      Doris

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