An die Mieter unter euch..
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Huhu!
Mein Freund und ziehen im Oktober in eine gemeinsame Wohnung, weil wir beide studieren werden.
Nächstes Jahr, in den Semesterferien, würden wir uns gerne einen Hund (wahrscheinlich einen Welpen) anschaffen. Bis dahin ist ja nun noch eine Menge Zeit und wir wollen natürlich erstmal schauen wie es jeden Monat mit den Finanzen aussehen wird, wie zeitintensiv das Studium sein wird usw.Was nun vor allem geklärt werden müsste, wäre die Erlaubnis des Vermieters.. im Mietvertrag steht zu dem Thema folgendes:
"Die Genehmigung des Vermieters für etwaige Tierhaltung darf nur verweigert werden, wenn die Tierhaltung andere Hausbewohner belästigt, die Mietsache beeinträchtigt oder die Tierhaltund den üblichen Rahmen überschreitet."
Darf ich das nun so verstehen, dass wir uns einfach den Hund anschaffen könnten? Ich würde natürlich in jedem Fall vorher nachfragen, aber was meint ihr dazu? Außerdem könnte ein Welpe ja schon andere Hausbewohner belästigen, z. B. muss er ja erst lernen, alleine zu bleiben ohne zu bellen..
Wäre lieb wenn ihr was dazu sagen könntet.
LG
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Hallo Green Lily,
ich rate dir wirklich, frag den Vermieter, zwar kann er euch auch nicht einfach so rauswerfen, wenn er das Tier nicht duldet aber er kann euch das Leben zur Hölle machen!
Ich sprech da aus eigener Erfahrung!
Wenn es eine Wohngenossenschaft ist und sich später Leute über den Hund beschweren (Dreck, Lärm etc.) habt ihr in jeden Fall die A...karte!
Das soll nicht heißen, dass es so kommen muss aber es kann!
Wenn wir jetzt noch mal in ein MFH von einer Genossenschaft gezogen wären, hätten wir es so gehalten, dass wir die Mitmieter einfach eine EInwilligung unterschreiben lassen hätten und die dem Vermieter vorgelegt hätten!
Viele Grüße
Steffu und CO. -
Also, ich würde auch sagen, zuerst den Vermieter fragen.
Bevor ihr das aber zu schwarz seht: ich habe da auch sehr gute
Erfahrungen gemacht. Ich musste meinen letzten Hund vor einer
Anfrage beim Vermieter aufnehmen. Und als ich den Vermieter dann
gefragt habe, war er total verständnisvoll und meinte, das wäre
alles überhaupt kein Problem. Und das, obwohl laut Mietvertrag
Tierhaltung nicht erlaubt ist und wenn, dann nur mit expliziter
Einwilligung vom Vermieter.
Also, es kann auch anders laufen. Und wenn im Mietvertrag bei euch
schon drin steht, dass Tierhaltung grundsätzlich erlaubt ist, müsst
ihr euch da, glaube ich, nicht zuviele Gedanken machen! -
auch ich würde mir eine schriftliche Genehmigung des Vermieters geben lassen. Damit man was in der Hand hat. Ich arbeite in der Immobilienbranche und weiß wie es ist.
Sollte der Vermieter jedoch nein sagen könnt hr immer noch eine Unterschriftenaktion im Haus machen und einfach fragen, wen es denn stört und wen nicht, denn dann knicken manche Vermieter ein und erlauben einen Hund.
Solange ihr immer fleißig eure Mieten zahlt und nicht auffallt, seh ich da kein Problem mehr in der heutigen Zeit.
Meist sind Hunde im Erdgeschoss "gern" gesehen. Wisst ihr schon wohin und welche Etage. Dies ist meist auch Ausschlag gebend. Wenn man zB. an Wald und Wiesen eine Wohnung hat, sind Hunde meist eher erlaubt als in der Innenstadt, wo "nur" Asphalt ist.
Grüße
Zum Glück hab ich das Problem ab Mitte 2008 nicht mehr, endlich Eigenehim
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Es wäre das Dachgeschoss, dritter Stock. Ist ein kleiner Ort, mit Feld und Wiesen direkt am Haus.
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Hallo,
ich würde es mir irgendwie vom Vermieter schriftlich bestätigen lassen. Sicher ist sicher.
Oder lasst einen Passus mit aufnehmen (im Mietvertrag), dass Hundehaltung in Eurer Wohnung erlaubt ist, wann Ihr Euch einen Hund zulegt ist ja wurscht.
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Ein großes Problem sehe ich in eurer Situation auch nicht, der Text im Mietvertrag ist ja recht eindeutig, allerdings würde ich mir das auch unbedingt nochmal schriftlich vom Vermieter genehmigen lassen.
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Also, ich bin Vermieter und der Passus gefällt mir nicht. Der erlaubt zwar Tierhaltung, egal ob Katze, Kaninchen, Hund oder Vogel, aber er hält dem Vermieter das Hintertürchen offen, dass er dich sofort, bei irgendeinem Grund, abmahnen kann. Das heißt entweder, Hund muss wieder weg oder er kann dir ziemlich schnell kündigen. Das heißt, wenn euer Hund bellt, kann das ein Kündigungsgrund sein. Klasse für den Vermieter.
Ich würde mit dem Vermieter reden und die Stelle streichen lassen. Braucht man nur Lineal und Stift dazu. Dazu handschriftlich ergänzen lasen, dass Hund erlaubt ist. Und das auf jedem Exemplar des Mietvertrages. Und Vermieter muss das gegenzeichnen.
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Danke für die Antworten und Tipps.
Werden uns dann auf jeden Fall schriftlich vom Vermieter bestätigen lassen, dass wir den Hund halten dürfen. Muss dann zustätzlich noch der Mietvertrag abgeändert werden oder reicht die schriftliche Vereinbarung? -
Hallo,
man kann es in den Mietvertrag mit aufnehmen (evtl. unter "besondere Vereinbarungen"), ist ja nur eine Art Ergänzung.
Und den anderen Passus dann streichen lassen - wie Biber schon vorgeschlagen hat.
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