Rechtliches zum Hundeführen
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So, ich habe mal den Artikel über unsere Hundeverordnung hier gelesen, bin nicht schlauer.
Was passiert, wenn mein Hund angeleint ist, ein anderer, unangeleinter Hund kommt, mein Hund erst kläfft, der andere Hund bleibt, mein Hund diesen packt und ich es erst schaffe, die beiden zu trennen, wenn meiner den anderen schon verletzt hat - also, wer hat dann Schuld an der Verletzung des anderen Hundes? Ich, weil mein Hund sie verursacht hat oder der andere Hundehalter, weil sein Tier nicht angeleint war?
Mir ist das gestern passiert, allerdings war kein Hund verletzt.
Trotzdem wurde mir mehr als mulmig, natürlich habe ich versucht, Liness davon abzubringen - angebrüllt und an der Leine gerissen. Die waren so ineinander gehappt, dass ich da beide Hunde an meiner Leine rumgeschleudert hab. Das ganze hat vielleicht insgesamt (erster Kontakt bis Trennung) 5 Sekunden gedauert...
Der andere Hund war ein Welpe, der kam mal gucken und ist nicht abgehauen, als Liness gebellt und gegeifert hat, eher ist er noch näher gekommen.
Ich meine, hatte/hätte der andere da Pech, wenn was passiert (wäre) oder muss ich meinem Hund nen Maulkorb verpassen?Es ist halt so doof, der Hund ist an der Leine ein Wahnsinniger und ohne der liebste Kerl der Welt, da tut er keinem was!
Und mehr, als ihn dicht bei mir zu halten wenn er angeleint ist und andere Hunde kommen kann ich doch auch nicht machen, außer Maulkorb, was natürlich total scheiße wäreÜbrigens wird es schon besser, meist wufft er nur noch und springt einmal kurz hoch, wenn ihm ein anderer Hund nicht in Kram passt. Darum hat mich das umso mehr erschreckt.
Was meint ihr
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Mit der Hundeverordnung hat das alles eigentlich gar nichts zu tun
Eine rein privatrechtlich zu klärende Haftungsfrage.
Zunächst haftest du für alle Schäden, die dein Hund durch sein tiertypisches Verhalten verursacht (§833 BGB)
Und dann kommt es halt darauf an, welche Mitschuld am Schaden der andere Hund bzw. sein Halter trägt. Unter Umständen kann deine Haftung als Tierhalter dann ganz hinter dem Mitverschulden zurücktreten.Weiter können allerdings aufgrund des Vorfalls deinem Hund Auflagen gemacht werden und das ganz unabhängig von der Haftungsfrage. Wesenstest, Leinen- bzw. Maulkorbzwang und die Einstufung als "gefährlicher Hund".
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Sehe ich auch so wie Jana.
Du hast, egal ob Dein Hund angeleint oder frei herumläuft, dafür Sorge zu tragen, dass er keinen Schaden anrichtet.
Und darauf verlassen, dass ein Anderer eine Mitschuld bekommt, würde ich mich schon deshalb nicht, weil natürlich jeder Fall, der überhaupt bis zur Versicherung gelangt, letztlich auch Deinen Versicherungsschutz (also den Deines Hundes) gefährdet. Und ich möchte keine neue Versicherung unter der Vorgabe suchen müssen, dass mir meine Versicherung gekündigt hat - stelle ich mir ziemlich schwer vor.
Und wenn es gar vor Gericht geht, kommt es auf den Richter an, wer wieviel Schuld zugesprochen bekommt. Wird man nie pauschal sagen können.Doris
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Danke für deine Antwort.
Sowas dachte ich mir schon...
"Wesenstest, Leinen- bzw. Maulkorbzwang und die Einstufung als "gefährlicher Hund"." *schauder*
Vielleicht sollte ich den kleinen Kerl nur noch ohne Leine laufen lassen, dann tut er nämlich nix *seufz* -
Zitat
Vielleicht sollte ich den kleinen Kerl nur noch ohne Leine laufen lassen, dann tut er nämlich nix *seufz*
Wenn Du 100%ig sicher bist, dass er keinen Fahrradfahrer zu Fall bringt, in kein Auto, also nicht über die Straße rennt, keine Katze jagt und dabei etwas passiert, dann ist das wohl die sicherere Methode.
Nein, ernsthaft: An der Leine kann was passieren und ohne Leine auch. Es obliegt Dir als Hundehalter, abzuwägen, was in der jeweiligen Situation besser ist.
Doris
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@Baffo
Schräg. Ein Schadensfall kann also ein Grund für die Versicherung sein, mir zu kündigen?
Das wusste ich auch noch nicht.
Im Übrigen will ich gar nicht jetzt schon für den Fall der Fälle einen Mitschuldigen suchen - interessiert mich einfach.
Und mein logischer Menschenverstand sagt mir, dass es verkehrt ist, wenn ein anderer Hund auch auf "Warnung" nicht de Individualbereich von mir und meinem Hund verlässt. Die Geschichte spielte sich direkt neben meinem Bein ab und ich habe wirklich unmittelbar reagiert.
Wäre mein Hund nun 10m entfernt von mir an ner Schleppe gewesen, könnt ichs eher nachvollziehen.Glaube euch natürlich, bin nun allerdings beunruhigt :/
Hihi, 100%ig trauen kann ich dem Hund natürlich nicht, habe ihn ja noch neu.
Würde mir aber wegen der von dir genannten Gefahren keine Sorgen machen, aber oft ist es ja auch so, dass man auf angeleinte Hunde trifft, wo andere Hunde dann nicht hinsollen oder es kommt ein Passant, der vielleicht Angst vor Hunden haben könnte...
Schwierig. -
Zitat
Mir ist das gestern passiert, allerdings war kein Hund verletzt.
Trotzdem wurde mir mehr als mulmig, natürlich habe ich versucht, Liness davon abzubringen - angebrüllt und an der Leine gerissen. Die waren so ineinander gehappt, dass ich da beide Hunde an meiner Leine rumgeschleudert hab. Das ganze hat vielleicht insgesamt (erster Kontakt bis Trennung) 5 Sekunden gedauert...Kurze Frage, da ich gestern diesen Sachkunde Nachweis gemacht habe erinnere ich mich noch an diese Frage:
41 Zwei Hunde kämpfen miteinander. Die Besitzer stehen daneben und schreien die Hunde an, um den
Kampf zu beenden. Wie interpretieren die Hunde dieses Verhalten?
A. Durch das Anschreien bekommen die Hunde Angst und beenden den Kampf sofort.
B. Durch die aggressive Stimmung der Besitzer werden die Hunde angestachelt weiterzukämpfen.
C. Das Schreien der Besitzer beeinflusst das Verhalten der Hunde nicht.
D. Hunde interessieren sich nicht für das Verhalten von Menschen.Und die richtige Antwort war B.
Demnach wäre es also falsch rumzuschreien, aber was wäre denn das richtige? -
Zitat
@Baffo
Schräg. Ein Schadensfall kann also ein Grund für die Versicherung sein, mir zu kündigen?Ich habe die Versicherungsunterlagen gerade zur Hand, darin steht:
"Das Versicherungsverhältnis kann ferner gekündigt werden, wenn von dem Versicherer aufgrund eines Versicherungsfalls eine Schadenersatzzahlung geleistet oder der Haftpflichtfall rechthängig geworden ist oer der Versicherer die Leistung der fälligen Entschädigung verweigert hat.
Das Recht zur Kündigung, die seitens des Versicherers mit einer Frist von einem Monat, seitens des Versicherungsnehmers mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode zu erfolgen hat ..."Das gilt übrigens für viele (oder gar alle?) Versicherungen: Rechtschutz, Hausrat, Tierhalterhaftpflicht usw.
Und leider zählt das normale Rechtsempfinden oftmals gar nichts :|
Doris
Doris
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Genau Silberwind. Einleuchtend, dass es für die Psyche des Hundes verkehrt ist.
Aber was soll man machen? Mit dem Fuß zwischen die Hunde? Sich mit dem Körper draufwerfen? Leinenende wie ne Peitsche auf die Hunde?
Kann man alles machen, hätte ich bei nem größeren Hund auch gemacht - aber das einleuchtendste ist halt immer die Stimme. Echt, wer bleibt denn da bitte stumm? -
Zitat
Demnach wäre es also falsch rumzuschreien, aber was wäre denn das richtige?
Es gar nicht zu einem Kampf kommen zu lassen. Nur manchmal viel leichter gesagt, als getan.
Der letzte Hund, der sich auf unseren stürzte, wurde von seinem Frauchen regelrecht traktiert. Mit Händen, mit Füßen und mit der Stimme. Hat ihren Hund nicht die Bohne gestört.
Er hat Baffo die Geschirrschnalle aufgebissen, so dass Baffo panisch an der vielbefahrenen Straße entlanglief und ich ihn irgendwann fassen konnte.
Diese Frau hätte ich :zensur:, weil sie wusste, wie ihr Hund reagiert (war ja nicht das erste Mal) und ihn trotzdem nie an die Leine nahm, im Gegenteil, meist gar keine Leine dabeihatte. Ich habe sie angezeigt und dem Ordnungsamt gemeldet, jetzt hat der Hund Leinenpflicht. Tut mir leid für den Hund, aber meine Sicherheit und die unseres Hundes ist mir wichtiger.
Doris
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