Personenschutz - Welche Hunderasse geeignet
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....habe ich schon lange nicht mehr gehört.
Ich habe fast zehn Jahre im Personenschutz (behördlich / Wirtschaft) gearbeitet. Ein Hund macht überhaupt keinen Sinn und ist für die Schutzperson völlig inakzeptabel.
Ich bezweifel, dass Du jemals einen Auftrag im professionellem Personenschutz ausgeführt hat und auch letztendlich die Ausbildung dazu fehlt!Entschuldigung, aber da geht mir die Galle hoch....
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Hi
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Hallo Thomas,
Mein Freund ist ebenfalls im Sicherheitsgewerbe tätig und setzt Hundeführer ausschließlich im Objektschutz ein, nicht aber im Personenschutzdienst.
Zum einen aus dem von Melanie genannten Grund: Ein Hundeführer hat in allererster Linie auf seinen Hund zu achten. Dies ist (entsprechende Ausbildungen und Prüfungen selbstverständlich vorausgesetzt) mit dem Dienst im Objektschutz sehr gut zu vereinbaren, da ein Hund mögliche Eindringlinge wittert, im Personenschutz allerdings weniger gefragt und auch nur äußerst selten.
Der Personen- bzw. Begleitschutz ist darauf ausgerichtet, Leib und Leben des Kunden unter größtmöglichem Einsatz zu BESCHÜTZEN, was Du kaum noch bewerkstelligen kannst, wenn Du zeitgleich Deinen Hund zu dirigieren hast.Neben der relativen Unvereinbarkeit dieser beiden Aufgaben besteht außerdem a) ein versicherungstechnisches Problem und b) ein Mangel der Flexibilität. Du wirst kaum einen Einsatz bekommen, zu dem Du einen Hund mitbringen darfst bzw. dies von Kunden und Veranstaltern erwünscht und noch viel weniger durchführbar ist.
Zum Personenschutz einen Hund mitzubringen, der "einen Angreifer ausschaltet" ist obendrein noch ein rechtliches Problem. Als Personenschützer hast Du - wie alle anderen Menschen auch - das Recht, Dich zu verteidigen, aber nicht mehr. Hierbei muss jedoch die "Verhältnismäßigkeit der Mittel" gewahrt werden. Einen "scharfen" Hund mit dabei zu haben, birgt immer das Risiko, diese Verhältnismäßigkeit zu brechen, wofür DU dann haftbar bist.
Z.B. wenn Dir jemand eine Backpfeife gibt und der Hund ihm in den Arm beißt (wofür Du ihn ja offensichtlich ausbilden wolltest - er also gemäß seiner Ausbildung auf einen "Angreifer" reagiert) wirst Du damit vor Gericht einige Schwierigkeiten bekommen.Solltest Du Dir trotzdem einen Hund für Dein Freizeitvergnügen anschaffen wollen, dann such ihn nicht nach jobbedingten Kriterien aus.
Vom Einsatz eines Hundes im Personenschutzdienst ist in jedem Fall abzuraten.Liebe Grüße,
Sub. -
Also als Schutzhund nimmt man u.a. dt. Schäferhund, Riesenschnautzer, Malinois, Hovawarth, Dobermann, Airedale.....
Das bedarf aber einer speziellen Ausbildung und bestimmt auch einer Erlaubnis, denn wenn dein Hund jemanden nur ein bisschen verletzt, kann das Opfer dich anzeigen, auch wenn er einbrechen wollte oder es gar gerade tut!!!!! Ich glaube kaum, dass du den Hund so ausbilden kannst.
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