Leinenzwang in Oberhausen

  • Hallo,


    ich wollte nur mal eine kurze aber für mich enorm wichtige Frage loswerden:


    Gilt lauzt Landeshundeverordnung noch die Vorschrift, dass Hunde unter 40 cm Schulterhöhe in der Stadt keinem Leinenzwang auferlegt sind, oder gilt der Leinenzwang mittlerweile für alle Hunde außerhalb der hierfür freigegebenen Flächen?


    Für mich wäre das ein wichtiger Faktor, denn dürften Hunde unter 40 cm noch frei laufen, würde ich ernsthaft in Erwägung ziehen, einen kleinere Hund zu nehmen, anstatt meinem Wunschhund, dem deutschen Pinscher.


    Eine kurze Antwort würde mir schon genügen :)


    Vielen Dank
    Silence

  • Hallo!


    Unabhängig vom Landeshundegesetz und der Grösse des Hundes gilt immer das Ortsrecht.


    Auszug Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aurechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Oberhausen


    §3 Tierhaltung, Anleinpflicht


    (1) Wer Tiere mit sich führt, hat unbeschadet sonstiger Vorschriften dafür zu sorgen, dass diese nicht andere Personen oder Tiere gefährden oder schädigen können.

    (4) Hunde sind - unbeschadet von den Vorschriften des Landeshundegesetzes - in öffentlichen, nicht umfriedeten Grünanlagen an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen.Dies gilt nicht in Hundeauslaufbereichen. Die Húndeauslaufgebiete des Stadtgebiets ergeben sich aus der Anlage, die Bestandteil dieser Ordnungsbehördlichen Verordnung ist.


    Für mich heisst das genereller Leinenzwang für alle Hunde ausser in den Auslaufgebieten und Flächen, wo es nach Landeshundegesetz auch erlaubt ist ohne Leine zu gehen.


    LG
    das Schnauzermädel

  • So hatte ich das auch verstanden, war aber nicht sicher, da diese VErordnung, als ich sie das letzte Mal gesucht hatte, sich noch nur auf Hunde über 40 cm Schulterhöhe bezog...


    Ehrlich gesagt ist das ganz schön frustrierend....

  • Ja, es ist frustrierend!


    Aber ich wohne im benachbarten Bottrop. Hier gibts Leinenzwang, aber keine ausgewiesenen Auslaufflächen :kopfwand: Wald ist als Landschafts- oder Naturschutzgebiet gekennzeichnet :hilfe:
    Und die paar Stellen, wo es dann doch geht, sind vom Ordnungsamt auch nur geduldet :irre:
    Dazu ein genialer Steuersatz :kopfwand:


    LG
    das Schnauzermädel

  • Ich denke ich würde dann auf Agility Flächen ausweichen, denn einen Spaziergang, bei dem der Hund nicht frei laufen kann betrachte ich nicht wirklich als schön für den Hund... ich denke zumindest auf einem Agility PLatz kann der Hund rumtoben, frei laufen und sich bewegen.

  • Zitat

    Urteil zum generellen Leinenzwang


    Wenn keine ausreichenden Freilaufgebiete vorhanden sind, dann würde ich einfach mal bei der Gemeinde vorsprechen und dabei z.B. auch auf dieses Urteil Bezug nehmen.


    Sascha,
    der Link funzt nicht.
    Könntest du ihn bitte nochmals einstellen.
    Wir haben hier ein ähnliches Problem, und ich wäre für so einen Tipp dankbar.

  • Soweit ich weiss gibt es aber in OB Hundewiesen, oder ???? Ich kenne auch nen Park, wo nahezu alle Hunde frei laufen und miteinander spielen.
    War selbst schonmal dort, da war unser Mücke, ein Rotti und ein Aussi.


    Sicherlich gibt es in mehreren Ecken so "Insider " Treffs.


    Das war aber nur, als ich bei meinen Eltern zu Besuch war. Hier bei uns aufm Land kräht da kein Hahn nach obs Hundi angeleint ist oder nicht.

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