Vermieter spielt nicht mit
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Hm der letzte BEitrag ist ja schon ein bisschen her.
Wie hat sich das denn weiterentwickelt?
In unserem Mietvertrag stand das Hunde/Katzen nur mit genehmigung gehalten werden dürfen.
Unzulässig in den meisten Urteilen.
(Hier kommt es sehr auf den Richter an, ist er z.B ein Tierfreund gehts gut aus, wenn nicht - schlecht chancen!)Da eine Wohnung vermietet wird um einem Menschen einen Lebensraum zu schaffen den er für sich beansprechen darf und dort auch so ziemlich alles machen kann/soll was sein leben ist, ist es totaler schwachsinn eine enorme Lebensqualität wie Haustiere einzuschränken. :irre:
Wir sind hier mit zwei Hauskatzen eingezogen und haben uns vor drei Wochen den kleinen Welpen geholt. Letzte Woche hab ich dann einfach mal angerufen bei unserer Hausverwaltung und meinen Zweitvertrag angefordert für die Haltung meiner drei Stubenracker.
Sichtliche Verwirrung (klar *g*, würde mir auch null gefallen)
Aber ich habe ruhig erklärt das die Katzen schon imemr Hauskatzen waren, und das einzige an dem sie kratzen ihr Kratzbaum ist (das mein Couchtisch aussieht als hätte sich daran ein Mammut seine Stoßzähne abgeschabt, habe ich dezent ausgelassen *hihi*)Der Hund bellt nicht (auch nicht wenn wir einkaufen sind :^^: ) und das er die Tapete angefressen hat ist auch nur ein renovierungsmakel, wir müssen eh neu tapezieren wenn wir ausziehen.
Ich versteh also euren Vermieter im rechtlichen Sinne null - aber vielleicht hat er selber Angst/Vorurteile gegen Hunde, deswegen sollte man nicht seine ganze Wut an ihm auslassen sondern sich mal rechtlich informieren was man machen kann, was nicht.
Übrigens ist eine Bescheinigung der Psychologin kein Freischein für einen Hund.
Dazu muss auch gesagt werden, ein Therapiehund ist etwas grundlegend anderes als der eigene Welpe - der kann in seiner "Ich-hör-nicht-auf-dich" Phase auch schonmal cholerische Wutanfälle oder spontan depressionen auslösen *kicher*Nichts destotrotz drücke ich euch ganz fest die Daumen, vielleicht hats ja auch schon geklappt - schreib doch mal!
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Hallo,
mich würde auch mal interessieren was aus der Sache geworden ist.
Um nicht einen neuen Thread zu eröffnen, hänge ich meine Frage einfach mal hier ran:
In unserem Mietvertrag steht:
Zitat>> Mit Ausnahme von als Haustieren üblichen Kleintieren (Z. B. Ziervögel und Zierfische) in ortsüblichem Umfang bedarf das Halten von Haustieren der vorhergehenden Einwilligung des Vermieters. Diese Einwilligung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden (z. B. wegen Gefährdung oder unzumutbarer Belästigung durch das Haustier). <<
Bei unserem Einzug vor einem halben Jahr, haben wir schon angemerkt, dass wir irgendwann einen Hund möchten. Die Vermieterin mag zwar persönlich keine Hunde (schlechte Erfahrungen gemacht), aber grundsätzlich waren beide einverstanden ("Dürfte kein Problem sein!"). Dummerweise haben wir uns das nicht schriftlich geben lassen *arghs*.
Nun steht ja bald an, dass wir Hunde-Nachwuchs bekommen, aber ich habe etwas bammel zu fragen. Inzwischen hatten wir mal ein wenig Stress mit den Vermietern, und nun seeeehhhhr wenig Kontakt. Wir wohnen in einem 2-Familien-Haus, und haben unten einen eigenen Eingang - also quasi nix mit denen zu tun. D. h. wir unten, Vermieter oben.
Kann man sich auf die mündliche Zusage verlassen? Im Grunde verstehe ich die Klausel oben so, dass nur mit wichtigen Grund die Hundehaltung verboten werden dürfte (bzw. nachträglich aufgelöst).
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Habt ihr Zeugen für die Aussagen? Aber selbst dann ist so eine Aussage auf wackeligen Füßen.
Lasst es euch schriftlich geben. Ich habe die Story grade durch. Meinem Vermieter fiel nach 5 1/2 Jahren mal eben so ein, seine mündliche Zusage zurück zu nehmen und wir standen da. (momentan packen wir grade die Umzugskartons *g*)
Daher - über den Schatten springen. Grade wenn ihr schon Ärger hattet, ist doch sonst vorprogrammiert, daß es weitere geben wird.
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Auf eine mündliche Zusage solltest Du Dich auf gar keinen Fall verlassen, v.a., wenn Du eh schon Stress mit Deinen Vermietern hattest.
Sonst könnte es sein, dass Du schnell auf der Strasse sitzt, da für 2-Familienhäuser im Gegensatz zu anderen Mietobjekten ein Sonderkündigungsrecht ohne Begründung gilt, wenn eine der Wohnungen vom Vermieter bewohnt wird.
Gruss
Joe -
also, wenn ich keinen Hund halten darf würde ich mir einen Yorkie o.ä. zulegen, denn dagegen kann der VM nicht was sagen. Das heißt er könnte schon, würde aber wahrscheinlich nicht damit durchkommen.
So hab ich das damals auch gemacht. Hunde waren hier strikt untersagt, und da kam dann mein kleiner Yorkie. Der VM machte erst nen lauten, doch dann hielt ich ihm die Urteile unter der Nase und er gab nach.
Natürlich kann das auch nach hinten losgehen! Aber das war mir damals egal!
Ansonsten würde ich mich nicht auf mündl. Aussagen verlassen, sondern alles schriftlich fixieren!
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Ja, wir machen das auch in den nächsten Tagen schon mal pauschal vorab. Somit hätten wir dann grundsätzlich was in der Hand - dumm das wir das damals nicht direkt eingetragen haben.
Habe durch Zufall eine schöne Vorlage hier im DF gefunden, die als Ergänzung zum Mietvertrag gilt.
Hihi, das mit dem Yorkshire ist ja auch ne gute Alternative, würde ich auch nehmen ;).
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Hallo Seltershexe,
wie Legionär schon geschrieben hat: im Zweifamilienhaus hast Du keine Chance, der Vermieter darf ohne berechtigtes Interesse kündigen. Das heißt, wenn er Dir die Genehmigung erteilt hat und es sich aders überlegt, kann er die Genehmigung schwer widerrufen, aber er kann Dir die Wohnung kündigen.
Oftmals siegt aber auch Frechheit, die Frage ist, was Du für einen Hund in Kauf nimmst. Frag den Vermieter nach der Genehmigung, weise daauf hin, dass der Hund haftpflichtversichert wird, falls Schäden wären (Parkettnager oderso), und dass laut Hausordnung (schau mal nach) außergewöhnliche Verschmutzungen ohnehin vom Verursacher zu beseitigen sind. Falls er die Genehmigung verweigert, bring klar zum Ausdruck, dass Du Dir dann eine andere Wohnung suchen wirst und den Mietvertrag kündigen wirst, sobald Du was anderes gefunden hast. Das zieht oftmals mehr als alles andere, wenn Du ein guter Mieter (ruhig, fleissiger Zahler) bist. Zumeist scheuen Vermieter die Suche nach einem neuen Mieter, da sie nicht wissen, an wen sie geraten. Zumeist wird dann (vor allem bei hohem Leerstand am Ort) der Hund akzeptiert. Dies als kleiner Tipp.
Viel Glück und schreib, wie es ausgegangen ist.
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Danke für deine Tipps (den anderen natürlich auch).
Ich habe hier im DF einen schönen Vordruck gefunden, den man als Erweiterung zum Mietvertrag nutzen kann. Habe ihn passend auf uns umgeschrieben. Darin steht zum Beispiel das mit der Haftpflichtversicherung, den Schäden, und Belästigung der Nachbarn. Da wir einen eigenen Hauseingang haben, und somit unabhängig vom Vermieter sind, betrifft uns mit Treppenhaus etc. nichts. Das ist schon mal ein Vorteil.
Also ich weiß, dass die vor der Vermietung an uns schon einige Probleme hatten und sogar die Miete gemindert haben. Wir haben uns die Wohnung 2 mal in 6 Monaten angeguckt und dann später ja gesagt. Uns hätten die von Anfang an genommen.
Der Streit ist eigentlich auch nur mit der Vermieter-Frau (*lol*) entstanden, der Mann lässt sich nie blicken. Inzwischen haben sich die Wogen aber wieder geglättet - zumindest grüßt sie wieder zurück ;). Die ist eh etwas komisch (sagen auch alle Leute). Sie hatte wohl mal schlechte Erfahrungen mit Hunden, aber sie hätte ja quasi nix damit zu tun. Und auf Erziehung lege ich sehr viel Wert (das steht so ähnlich auch in der Mietvertragserweiterung).
Gibt es irgendwo ein Urteil, dass der Vermieter eines 2-Familienhauses einfach kündigen kann? Hat man da überhaupt keinen Schutz? Das ist ja doof - wir wußten das nicht! Das könnte ja dann auch mal unabhängig vom Hund passieren - wer weiß, was so Vermietern mal in den Kopf kommt!?
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Huhu,
hab mir nicht alle Threads von Tierfreak durchgelesen, bin aber durch Zufall auf einen gestoßen und laut diesem hier, hat das mit dem Hundi wohl geklappt, wie genau, weiß ich allerdings nicht.
https://www.dogforum.de/fpost7057417.html#7057417
Oder vielleicht isses auch ein neuer Pflegehund ? Hatte wie gesagt nicht die Zeit alle durchzulesen. Nen neuen Hund gibts auf jeden Fall
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Zu der Frage nach einem Urteil mit Kündigung im Zweifamilienhaus: gibt es hunderte! Ergibt sich aber auch schon aus dem Gesetz, § 573a BGB.
Solltest Du kein BGB zur Hand haben:
http://www.gesetze-im-internet.deDann unter "Gesetze/Verordnungen"
Dann "B"
Dann "BGB". -
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