Werde keine Papiere erhalten

  • Hallo @ all,


    Hat jemand hier schon Erfahrung damit, wenn sich rausstellt, dass man vom Züchter keine Papiere erhält?


    Wir sollen für unsere Aussie Hündin nach den Angaben des Züchters Papiere erhalten. Das es dauert wußten wir auch, weil er sie in Amerika beantragen muss.
    Wie der Zufall es will, lernen wir die Tante von unserer Hündin kennen, sie ist schon 2 Jahre alt. Der Besitzer hat auch keine Papiere bisher erhalten. Über Umwege, haben wir (Besitzer) nun nach langem Recherchieren erfahren, dass der Züchter gar keine Papiere erhalten wird, da eine Deckung nicht i.O. war. Somit haben auch wir das Problem, weil ja der Vater unserer Hündin somit auch keine Papiere hat. (Natürlich haben wir uns auch keine Papiere der Eltern zeigen lassen, als wir sie gekauft haben)


    Dass der Züchter nach dt. Recht angeklagt werden kann ist schon mal klar, aber kennt jemand die Aussichten???


    Bin über jede Anregung dankbar.


    Schönen Abend
    Burgunda

  • Und was möchtest du dann mit einer Klage erreichen? Ob du dann klagst oder nicht - Papiere bekommst du dann eh nicht.

  • Vielleicht eine Reduzierung des Kaufpreises? Dumm gelaufen würde ich sagen, Papiere bekommt man normalerweise sofort beim Kauf mit, wer sich auf sowas wie "Ich beantrage es erst" einlässt dem kann man dann auch nimmer helfen....

  • ... das ist mir schon klar, aber wir haben den Preis für Welpi mit Papieren gezahlt. Das hätte ich nie im Leben sonst gezahlt. Auch wenn mir das Geld relativ egal ist, zieht der Züchter diese Masche ja schon länger durch. Wir sind auch am organisieren, mehrere Besitzer die einen Welpen dort geholt haben zusammen zu kriegen.
    Wir alle fühlen uns über den Tisch gezogen.


    Erstmal geht es ja auch nur darum, abzuwägen, was möglich wäre.


    Lieben Gruß

  • Wenn im Kaufvertrag steht dass die Hunde mit Papieren verkauft werden dann stehen die Chancen ganz gut...klagen kann man ja immer, was dann bei rauskommt und ob es zukünftigen Käufern hilft steht in den Sternen...

  • Eine Kaufpreisminderung sicherlich, da die erworbene Sache nicht die Vereinbarten Bedingungen erfüllt.


    Allerdings ist dazu kein Gericht nötig, da reicht schon bei Uneinsichtigkeit des Züchters, der Brief eines Anwaltes.


    In Deutschland herrscht zwar Vertragsfreiheit, aber Waren (ein Hund ist nun mal auch eine) - muss die vereinbarten Eigenschaften aufweisen. Wurde mit Papieren vereinbart, welche er nicht liefern kann, steht es dir frei vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung zu beanspruchen.

  • Danke für eure schnellen Antworten,


    @ Sascha, ja er sitzt in Deutschland


    @ Kiatra, es ist nicht so ungewöhnlich, dass man erst den Welpen hat und dann erst die Papiere bekommt, das Formular füllste beim Kauf aus und ab geht es nach Amerika, das hat bei anderen Aussiebesitzern auch geklappt und deshalb fand ich es auch nicht verwirrend. Und es gibt auch Käufer, die nicht die Papiere haben wollen und trotzdem den Kaufpreis zahlen.


    @ Bennis-World, das habe ich noch gar nicht gewußt, dass nur der Anwalt reichen würde. Ich glaube aber, dass der Züchter nicht so einfach zahlt. (allmählich meinen wir er lebt davon) und dann geht es vor Gericht. Nur wenn wir mehrere sind, haben wir wohl bessere Aussichten darauf, eine Preisminderung zu bekommen. Das wäre ja auch ein Ziel.


    Na das wird ja echt noch "lustig"


    Vielen dank nochmal und Liebe Grüße

  • Dann nimm dir einen Anwalt und fordere den Züchter zur Herausgabe der Papiere auf. Da die Papiere im Kaufvertrag zugesichert wurden ist der Verkäufer zur Herausgabe verpflichtet. Kommt er dieser Forderung nicht nach, so muss der Züchter euch Schadenersatz für die entgangenen Papiere zahlen. (Ich schätze, das wird der Wertunterschied zwischen einem Aussie mit Papieren und einem papierlosen Aussie sein.) Weigert sich der Züchter, so wirst du Zivilklage einreichen müssen.


    Im Prinzip spielt es für eure Chancen kaum eine Rolle, ob ihr allein oder zu mehreren betrogen wurdet. Aber um dem "Züchter" das Handwerk zu legen sind natürlich viele Geschädigte von Vorteil.

  • Klar, das ist ganz normaler Käuferschutz, das ist wie wenn du ein Auto mit Navi kaufst, das Navi drin ist, aber kein Programm aufgespielt wurde. Dann musst du dem Händler eine angemessene Frist zur Nachbesserung einräumen, das kannst du selbst schriftlich machen oder per Anwalt. Lässt er diese Frist verstreichen, kannst du nochmals eine Frist setzen oder eine Kaufpreisminderung verlangen, bzw, die Rücknahme der des Auto´s verlangen, da dieses nicht die vereinbarten Anforderungen erfüllt.


    Sollte er wirklich so dämlich sein und keiner Minderung zustimmen - dann ist er selber dran schuld - wenn das alles schriftlich festgehalten war, würde er diese Klage verlieren würde, egal ob du allein da stehst oder alle Welpenbesitzer.


    Ein Hund ist auch "nur" eine Ware - genau wie ein Navi.

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