fremder hund greift meinen hund an

  • hallo, ich habe ein problem nicht mit meinem eigenen hund, sondern damit, daß unser nachbarshund (schäferhündin) meinen hund angreift, sobald wir über die strasse, die durch sein reviergrundstück führt, gehen. um auf die auslaufwiesen zu gelangen, muß ich diesen weg benutzen. auch auf den wiesen zeigt die schäferhündin dieses verhalten, und einmal sogar direkt vor meinem eigenen haus. das wird gefährlich, wenn die hündin manchmal frei rumläuft. der halter will aber nicht, daß ich seine hündin zurechtweise, solange sie drohend hinter seinem grundstückszaun steht, er will einen wachhund, der eventuelle einbrecher verjagt ....
    was kann ich tun damit sein hund meinen nicht angreift? habe ich ein recht darauf zu bestehen, daß er seine hündin nicht frei laufen läßt weil sie aggressiv ist? darf er mir verbieten, daß ich seinen hund zurechtweise, wenn er hinter dem zaun droht? ist bellen dürfen eine bestärkung für seinen hund, daß er, wenn er frei läuft ,meinen hund auch angreifen darf?
    danke für antworten
    peper

  • Hallo!


    So ganz verstehe ich noch nicht wie die Situation bei dir beschaffen ist, dass du über das Grundstück läufst oder nciht.


    Ist das das Grundstück des Nachbarn, das du da überquerst? Sollte das der Fall sein, hat der Nachbar natürlich alles Recht der Welt, seinen Hund dort laufen zu lassen. Dann ist es auch irgendwie komisch, dass du freiwillig über "sein" Grundstück gehst.
    Ist es ein öffentliches Grundstück, das besagter Hund einfach nur zu seinem Revier zählt? Dann dürfte nämlich der Nachbar seinen Hund nicht einfach dort laufen lassen, schon gar nicht, wenn er anderen Hunden doof kommt und erst recht nicht, wenn du ihn nicht zurechtweisen darfst.


    Erzähl doch bitte einfach mal mehr, was das tatsächlich für ein Grundstück ist :)

  • Hallo Peper und erst mal willkommen im DogForum.


    Wie du schreibst, hast du einen älteren Mischlingshund.


    Wie alt ist die Schäferhündin des Nachbarn?
    Was verstehts du unter "die Hündin greift an"??? Beisst sie, droht sie ???


    Ich lebe in Bayern.
    Hier gilt, dass der Hundehalter immer dafür Sorge zu tragen hat, dass
    sein Hund keinen Menschen bedroht oder verletzt. - Übrigens auch keinen anderen Hund.
    Ich glaube in BW sieht die Rechtslage ähnlich aus.


    Gehst du, um auf die Hundewiese zu kommen, durch ein privates Grundstück oder gehst du auf einer öffentlichen Straße ???


    Könntest du vielleicht die Hündin umpolen ???
    Wenn du am Zaun bist, kannst du ihr ein Leckerchen hinwerfen .... damit sie dich und deinen Hund toll findet und sich freut wenn ihr kommt ???


    Dann hätte der gute Nachbar ein Problem - seine Wachhündin wäre bestechlich :D
    Was dir wiederum ja egal sein dürfte, oder ?

  • Hallo,


    hat der Hund deinen Hund schon mal angegriffen, oder schließt du aus seinem Verhalten, dass er das gerne mal tun will?


    Was passiert, wenn der Hund deinen angreift? Verletzt er deinen Hund, oder ist es nur eine Rauferei ohne Folgen?


    Du solltest den Hund auf keinen Fall zurecht weisen. Du bist eine Fremde, vor der er sein Heim verteidigen will.
    Jedes Wort, das du an ihn richtest, wird er nicht als Zurechtweisung, sondern als Provokation oder Angriffsversuch werten.


    Wenn der Besitzer will, dass sein Hund Leute, die an seinem Grundstück vorbei laufen, meldet, dann kannst du da wenig gegen tun.
    Ist ja auch nicht verboten.


    Wenn der Hund allerdings außerhalb des privaten Grundstückes seines Besitzers frei rum läuft und Hunde angreift, und der Besitzer trotz Aufforderung nicht dafür sorgt, dass der Hund gesichert ist, dann ruf das Ordnungsamt an.


    @ Heike: wenn jemand an unserem Grundstück vorbei geht und Leckerli über den Zaun zu meinem Hund wirft, dann bekommt der riesen Ärger mit mir!!


    Liebe Grüße
    Christine

  • die strasse ist eine öffentliche strasse, und die führt zwischen dem umzäunten wohnhaus und der koppel des nachbarn hindurch. manchmal ist die schäferhündin (ca. 7 jahre, mit maßregelungen erzogen, leider unbestechlich für leckerlies, greift mich nicht an, ich konnte mich sogar schon mal erfolgreich zwischen sie und einen anderen kleinen hund, in den sie sich verbissen hatte, geworfen) hinterm zaun beim wohnhaus, manchmal, wenn das grundstückstor offen, ist läuft sie frei herum.
    leider möchte der hundehalter einen scharfen hund und ist nicht darauf erpicht, daß wir uns mit seiner hündin anfreunden.
    ich habe bisher zwei mal erlebt, daß sie sich in kleinere hunde verbissen hat, bei meinem hund gings bisher glimpflich ab, weil ich immer noch rechtzeitig ausweichen konnte, wenn ich sie habe freilaufen sehen. aber was wenn mal nicht? kann ich von dem halter verlangen, daß er sich präventiv verhält?

  • Hallo peper!


    Ohne die Rechtslage in diesem Fall genau zu kennen, bin ich mir ziemlich sicher, dass ein Hund, der als Schutz- oder Wachhund gehalten wird und unter Umständen auch Zubeißen soll kein Zugang zu öffentlichem Gelände haben darf.


    Solange das sich allerdings alles ausnahmslos auf Privatgrund abspielt, wird das wohl schwierig.


    Ansonsten würde ich noch mal mit dem Nachbarn reden, ihm sagen, dass Du es ok findest, dass er sein Grund sichern will, dass der Hund aber von öfftentlichem Grund fernbleiben muß. Sieht er das nicht ein, würde ich mich ans Ordnungsamt wenden. Letzteres aber auch nur als letzten Ausweg und wenn der Hund wirklich Zugang zu öffentlichem Gelände hat.


    Gruß,
    Martin

  • Zitat

    die strasse ist eine öffentliche strasse......wenn das grundstückstor offen, ist läuft sie frei herum......ich habe bisher zwei mal erlebt, daß sie sich in kleinere hunde verbissen hat.......kann ich von dem halter verlangen, daß er sich präventiv verhält?


    Definitiv JA!


    Entweder muss er das Grundstückstor verschlossen halten oder die Hündin anders sichern.
    Da sie anscheinend agressiv auf andere Hunde reagiert würde ich die Situation auf jeden Fall beim Ordnungsamt melden.


    lg susa

  • Ein scharfer Hund, der frei rumlaufen kann? :shocked: Wenn er das auf seinen Grundstück macht, seine Sache, aber sobald das Tor offen steht und er damit andere Leute in Gefahr bringt, ist das in meinen Augen ein Fall fürs Ordnungsamt. Was macht er denn, wenn kleine Grundschüler mal auf ihrem Schulweg zu nah am Tor entlanglaufen und die Schäferhündin überreagiert? :motz:


    ISt bestimmt nicht toll für das Nachbarschaftsverhältnis, aber so wie ich mir das grad vorstelle, kann man da eh nicht mehr viel kaputt machen und es geht nur noch drum, Schlimmeres zu verhindern.

  • Beiträge hatten sich zeitlich überschnitten.


    In diesem Fall würde ich auf alle Fälle das Ordnungsamt einschalten, auch wenn mir - ja jetzt operiere ich mit Vorurteilen - da nichts gutes in den Sinn kommt:


    DSH als Schutz, uneinsichtig bei Gesprächen und dann noch fahrlässigst das Hoftor aufstehen lassen... ich entschuldige mich für die Vorurteile, aber wenn das nicht der typische minderwertigkeitskomplex-geplagte Querulant ist. :???: Uff...


    Gruß,
    Martin

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