Stachelwürger nach innen gedreht!!
- Houdini
- Geschlossen
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ich sehe das wie ironbabe, mein rüde ist aber kastriert, ich schreie aber auch nicht auf wenn in manchen fällen ein stachler(wie schon oft gesagt unter fachlicher anleitung) benutzt wird.
und zur med.indikation..
jeder der zu ta bekommt diese, ob wirklich nötig oder nicht.ich sage nicht dass es nicht angebracht ist ungewollten nachwuchs zu verhindern, aber wenn man schon so lauthals nach dem tierschutzgesetzt schreit, dann doch auch bitte mit allen konsequenzen!
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- Vor einem Moment
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Zitat
es geht nicht um die narkose!
lies dir bitte mal den paragraph 6 des gesetzes durch! da steht, daß das entnehmen von organen oder gewebe ohne med. indikation verboten ist!
traurig, daß man sowas nicht weiß, wenn man sowas an seinen tieren vornehmen lässt...ironbabe... wenn Du einen Paragraphen zitierst, dann lies ihn bitte vollständig und richtig!
Das Tierschutzgesetz erlaubt nach § 6 Abs. 5 die Entnahme der Fortpflanzungsorgane, als einzige Ausnahme gegenüber anderen Organen oder Körperteilen, zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres.
An die Mods: dieser Beitrag dient nur der Richtigstellung.
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na ja, um ehrlich zu sein, läuft die Diskussion hier schon lange nur noch eingeschränkt "vernünftig".
Houdini
nun, Du bist der Meinung, man braucht keine Stachelhalsbänder, selbst bei entsprechenden Ausnahmefällen von wegen Problemhunden nicht.
Ich bin der Meinung, man braucht eine Hündin/einen Rüden nicht zu kastrieren um ungewollten Nachwuchs zu vermeiden.Und Fakt ist, dass §6 des Deutschen Tierschutzgesetzes jegliche Eingriffe ohne medizinische Indikation verbietet.
Der genaue Wortlaut ist dieser
"Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. "Nachfolgend sind Ausnahmeregelungen aufgeführt, bei denen dieser erste Satz nicht gilt. U.a. gilt das Verbot nicht, Wenn eine unkontrollierte Fortpflanzung verhindert werden soll. Allerdings sollte eine unkontrollierte Fortpflanzung bei Hunden allein schon durch die entsprechende Haltung verhindert werden können. Und wenn jemand dann nicht in der Lage ist, Rüde und Hündin während der Läufigkeit zu trennen, dann sollte er sich überlegen, ob er nicht besser nur Rüden rsp. nur Hündinnen halten sollte.
Denn dass es durchaus möglich ist, Rüden und Hündinnen in einem Haushalt zu halten, OHNE Zwinger wohlgemerkt, das zeigen mir eine ganze Reihe von Züchtern in meinem Bekanntenkreis, für die es völlig normal ist, Rüden und Hündinnen in einem Haushalt zu halten, OHNE ständig ungewollten Nachwuchs zu haben.
Jörg
zur weiteren Nutzung und Haltung eines Hundes braucht es keine Kastration. Nutzung und Haltung ist in dem Fall auf die Nutztiere gemünzt. Nutzung v.a. hinsichtlich Schweinen, -> leg mal ein Stück Fleisch eines geschlechtsreifen Ebers in die Pfanne, und Rindern, -> nicht ganz so ausgeprägt, aber das Fleisch kastrierter Bullen ist doch auch u.U. etwas zarter.
Haltung v.a. hinsichtlich Bullen und Hengsten -> kastriert sind diese idR einfacher zu händeln.Der Punkt, der auf die Hunde zutrifft -> unkontrollierte Fortpflanzung <- wäre auch durch eine Sterilisation zu erreichen. Sofern überhaupt notwendig, da ja Hunde sowieso entsprechend gehalten werden sollten.
Im übrigen ist die Entnahme von Hoden und Eierstöcken NICHT die einzige Ausnahme.
Viele Grüße
Cindy -
Zitat
Jörg
zur weiteren Nutzung und Haltung eines Hundes braucht es keine Kastration.
Viele Grüße
CindyIch möchte hier keine Diskussion über die Interpretation von Paragraphen füren. Im vorliegenden Gestz geht es allgemein um Tiere, nicht um Hunde im speziellen. Da Hund ein Tier ist, gilt dieses Gestz uneingeschränkt in der Anwendung.
Die Streitigkeit über diesen Paragraphen ist müßig denn dann dürfte es auch keine Wallache geben. Eine Haltung von Hengsten und Vorkehrungen gegen unerwünschte Fortpflanzung ist auch hier ohne unverhältnismäßigem Mehraufwand möglich. Und Wallache gibt es nihct wegen dem zarteren Fleisch!Ich enthalte mich jeglicher weiteren Diskussion auf Grund der Unwichtigkeit der Kastration in Bezug auf Stachelwürger.
Dies sollte lediglich eine Info sein.
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@jocks: also wie nutzt du einen kastrieten hund? nutzen ist eben, wie von yane richtig bemerkt auf NUTZtiere bezogen, worunter familienhunde sicherlich nicht fallen. also bitte keine unterstellungen, ich könnte das gesetz nicht richtig kesen. danke.
und was das mit dem thema schachel zu tun hat?! wurde anscheinend nur von easys richtig verstanden, was ich damit klar machen wollte... dieses "scheinheilige" getue in bezug auf die gesetze.... der stachel ist noch nichtmal verboten und man macht so ein trara...
für unwissende hundehalter finde ich den stachel auch unangebracht, nur weil sie meinen, der hund zieht beim gassi gehen...
in gewissen situationen befürworte ich den stachel jedoch. wie zb. weiter vorne angezogene gründe. ein stachel ist kein allheilmittel und sicher sollte auch der erste griff bei problemen nicht zum stachel gehen, aber er kann zur absicherung bei problemhunden und in der politzeihundeausbildung seinen sinn haben.schönen tag noch
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