...innerhalb von 14 Tagen die Tiere abzuschaffen
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Hallo.
Ich weiss nicht mehr weiter mit unserer Mietgesellschaft.
Im Vertrag stand das Haustiere, insbesonder Hunde und Katzen nur mit vorheriger Genehmigung des Mieters erlaubt sind.Wir wohnen hier seit drei monaten. Telefonisch haben wir von Anfang an angekündigt das wir zwei Katzen haben, wegen dem Mietvertrag.
Es sind Wohnungskatzen die nicht mal rauskönnten wenn sie wollten, wir wohnen im 4en Stock.
Uns wurde auch telefonisch zugesagt das sie den Zusatzvertrag aufsetzen werden.
Sobald der Hund in Frage kam haben wir natürlich nochmal angerufen. Da wollten sie ebenso nur den Namen, das Alter und die Rasse und uns wurde nocheinmal, telefonisch, zugestimmt das dieser ominöse Zusatzvertrag dementsprechend geändert wird.Alles prima dachten wir.
Gerade eben habe ich einen Brief bekommen aus dem ich zitiere:...leider hat der Besitzer des o.G Objekts seine Zustimmung zur Haustierhaltung nicht erteilt. Wir fordern sie diesbezüglich auf die Tiere innerhalb von 14 Tagen abzuschaffen.
Ich habe natürlich gleich angerufen. Hätt ich mir ja sparen können.. klar weiss niemand was von nichts - es lief ja alles telefonisch :kopfwand:
Die Vorwand der jungen Dame am telefon (ein Azubi, sie wollte mir partout nicht die Vorsitzende der Verwaltung geben) war das wir ja unten im Haus eine Bar haben und das ja hygienische Nachteile hat im 4 Stock(!) Tiere zu halten.
Dazu muss gesagt werden, der Eingang dieser Bar liegt seperat(!), der Hund kommt also in keinerlei Kontakt mit dieser. Die haben nichteinmal eine Küche. Es ist eine reine Getränke und Kaffee bar.
Ich heul schon die ganze Zeit, es steht fest das ich eher auf der STraße wohne als nur eines meiner Tiere ins Tierheim o.Ä zu geben. Umziehen geht nicht, wie schon gesagt haben wir kein Geld dazu.
H I L F E
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Hi
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Hm...schwierige Situation!
Solche und ähnlich gelagerte Anfragen werden hier immer wieder ans Forum herangetragen und es ist einfach mal verdammt riskant sich einen Hund zuzulegen, wenn man darüber keinen schriftlichen Vertrag hat!
Wie du siehst, passiert es nämlich immer wieder, dass sich Vermieter an mündliche Absprachen nicht mehr erinnern können!
Allerdings denke ich nicht, dass ihr da rechtlich irgendwie gegen vorgehen könnt, da ihr ja nichts schriftliches habt.
Ich denke, dass euch nichts anderes übrig bleiben wird, als nach einer neuen Wohnung Ausschau zu halten! -
Haallo,
Danke für deine Antwort.
Wir haben jetzt sämtliche Urteile hier in der Umgebung durch, die einen sagen dies, die anderen das aber alle sind sich in dem Punkt einig das wenn Haustiere nicht ausdrücklich verboten sind, man Tiere nur unter einem triftigen Grund abgeben muss.Innerhalb von 14 Tagen... ich bin Sprachlos echt! Wie stellen die sich bitte die Welt vor?
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ganz ehrlich?! ich wäre nirgends wo eingezogen, wenn ich die erlaubnis schwarz auf weiß in meinen händen gehabt hätte....
aus schaden wird man klug... hoffe ich. und die armen tiere müssen nicht weg.
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Was einem halt immer wieder zeigt das man absolut auf nichts vertrauen kann.
Die Vermietergesellschaft hat es uns ja erlaubt (von anfang an bevor wir eingezogen sind gabs kein Problem) Nur das dieser Vertrag sich so in die länge gezogen hat.Wir dachten uns ja auch nichts dabei, die haben viel zu tun hiess es wir warten unter anderem auch schliesslich seit 3 Monaten darauf das wir eine Mülltonne bekommen, können momentan von glück reden das der Nachbar uns seine teilt.
Die Tiere müssen so oder so nicht weg. Wie gesagt, eher wohn ich dann ne zeitlang auf der Straße oder bei bekannten als nur eines von den dreien abzugeben :/
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Hi Seneca,
nur zu Deiner Beruhigung: egal was am Ende rauskommt - so ein juristisches Verfahren kann laaaaannnnge dauern. Und ohne Urteil eines Gerichtes kann kein Vermieter der Welt mal eben vorbeikommen und Deine Tiere selbst wieder ausquartieren. Mit den 14 Tagen wird das deshalb wohl nix.
Wenn man mal überlegt das selbst bei sog. Mietnomaden, die einfach nix zahlen und stattdessen die Wohnung als Mülldeponie missbrauchen, es ne halbe Ewigkeit braucht, bis der Vermieter die Wohnung räumen lassen darf - und dann erstmal auf eigene Kosten die "Möbel" der Mieter einlagern lassen muss.
Du kannst Dir also in aller Ruhe ne neue Bleibe suchen - und diesmal vorher alles schriftlich fixieren lassen.lg susa
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Da bin ich ja beruhigt.
Es gehen einem da allemöglichen Sachen durch den Kopf...
Das mit dem umziehen wird nie im Leben noch dieses Jahr passieren können... werden wir wenigstens solange Zeit haben? -
So weit ich weiß, muss der Vermieter genauso 3 Monate Kündigungsfrist
einhalten, wie der Mieter...
Ich weiß allerdings nicht, wie das bei "Verstößen" gegen den Mietvertrag
ist... -
Ich wühl mich hier gerade durchs ganze Forum und hab hier etwas gefunden:
· Mietvertrag mit Erlaubnisvorbehalt
Steht im Mietvertrag, dass die Hundehaltung von der Zustimmung oder der Erlaubnis des Vermieters abhängt, dann ist eine solche Klausel wirksam. Ohne Erlaubnis des Vermieters darf ein Hund nicht angeschafft werden. Allerdings signalisiert der Vermieter mit einer solchen Vertragsklausel auch, dass er die Hundehaltung nicht generell verbieten will. Als Mieter kann man davon ausgehen, dass die Erlaubnis erteilt wird, wenn im Einzelfall nicht gewichtige Gründe dagegen sprechen. Solche Gründe können in der Größe oder der Art – zum Beispiel Bullterrier – des Hundes liegen. Auf der anderen Seite darf der Vermieter einem Mieter nicht willkürlich die Hundehaltung verbieten, wenn er anderen Mietern im Haus Hunde erlaubt hat.
Wichtig: Vertragsklauseln, die jede Form der Tierhaltung von einer Erlaubnis des Vermieters abhängig machen, sind unwirksam. Grund: Kleintiere sind immer erlaubt, auch ohne Vermietererlaubnis. Das gleiche gilt, wenn der Mietvertrag die schriftliche Genehmigung für die Hundehaltung vorsieht. Die mündliche Zustimmung reicht aus.
Also kann ich das wirksam machen? Bei dem Telefonat war mein Freund und meine Schwester dabei als Zeugen...
Ist hier niemand Rechtsanwalt?
Morgen mal beim Mieterverbund anrufen, evtl können die mir kostenlos helfen. -
Hallo,
vielleicht hast Du auch bei der "öffentlichen Rechtsauskunft" die Möglichkeit Dich beraten zu lassen. Oder bei der Verbraucherzentrale.
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