Sozialhilfeempfänger mit Hund

  • darkshadow
    Menschen mit echten Gehbehinderungen, denen gönne ich die Freifahrten ja auch. Diese Herrschaften sind aber zu 70 % Simulanten - mein Mann fährt diese Damen und Herren nämlich zeitweise durch die Gegend - denn wer sich zum Fussballstadium fahren lässt, zum Training wohlgemerkt, der kann ja so gehbehindert nicht sein.
    Um an den Berechtigungsschein zu kommen, muss kein Ausweis vorgelegt werden. Ich weiß nicht, wie die das den Sachbearbeitern verklickern - aber es funktioniert.


    Und dann gibt es da wieder die andere Seite: Eine alte Dame, die im Altenheim wohnt, das vom Sozialamt finanziert wird. Einsam, alleine. Direkt nebenan eine Kirche. Jeden Sonntag möchte die Dame gerne in die Kirche gehen und muss dafür (!) eine Fahrt bestellen! :kopfwand: NIEMAND, kein Pfleger, kein Zivi, noch nicht einmal eine der Ordensschwestern, die jeden Sonntag dort in die Kirche gehen sind in der Lage, die Dame hinüber zu bringen... also mit dem Rollstuhl ins Gebäude nebenan zu schieben und wieder zurück...
    Als mein Mann mir das erzählte, habe ich ihn einen Sonntag begleitet - und jetzt mache ich das eben und gehe jeden Sonntag mit der Dame zusammen in die Kirche.


    Soviel zum sozialen Deutschland... :kopfwand:

  • Zitat

    Menschen mit echten Gehbehinderungen, denen gönne ich die Freifahrten ja auch.


    okay, dann habe ich dein posting falsch verstanden und entschuldige mich auch.


    Das mit der alten dame is wirklich übel und hut ab, das du es ihr wenigstens ermöglichst! Super!

  • Zitat

    Ich kenne mich da nicht so gut aus aber die GEZ hat gar nicht die befugniss nach den einkommensnachweisen zu fragen. da ist deine schwiegermutter aber defitg in eine falle getreten. Die GEZ darf das nicht, hat mir auch grade mein Freund erzählt. Das Jobcenter vielleicht aber nicht die Gebühreneintreiber.


    Das ist einen ziemliche Stimmungsmache, die hier provoziert wird.
    Und für Bayern jedenfalls, entbehrt der Beitrag jeglicher Grundlage.
    Die GEZ hat das Recht.
    Es geht nämlich um die Tatsache, dass jeder der empfangsbereite Geräte hat, GEZ zu bezahlen hat.
    Will man davon befreit werden, muss man der GEZ die Grundlage der Berechtigung nachweisen.

  • Es geht meines Wissen nicht um einen Titel (also eidesstattliche Versicherung), sondern um Hartz IV Empfänger.
    Und diese müssen GEZ bezahlen, wie jeder andere auch, seidern sie können der GEZ die Bedürftigkeit beweisen.

  • :lachtot:


    Katrin - müssen wir uns denn an den Titel halten? Dann kannste hier mal locker 14 von 15 Seiten rauslöschen....


    der Futterneid ist bei uns Menschen ja noch schlimmer als bei Hunden - so kommen dann eben schnell mal zig Seiten Vorurteile, Rechtfertigungen, rechtliche Details, Erfahrungsberichte etc. zusammen.

  • wobei die gez ja teilweise doch recht "kniffelige" methoden hat um an ihr geld zu kommen... mal ganz von ab das sie mich seit meinem 14. lebensjahr genervt haben und es nicht raffen wollten das ich noch bei meinen eltern lebte. gez ist für mich schon knapp an der illegalität dran... würde die auch nicht rein lassen, warum auch!? ( wir zahlen aber auch brav für unsere autos, radio, fernseher und weils so schön ist auch noch fürs geschäft. geschäft darum, weil wir ja radios verkaufen und die empfangen könnten und fürn pc hätten wir auch fast noch zahlen müsen, weil man damit ja hätte fernseh gucken können :irre: )

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