Rechte der MIeter gestärkt - Tierhaltung
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Hi zusammen,
hier die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs:
http://juris.bundesgerichtshof…=3&nr=41712&pos=2&anz=173So wie ich die Sache sehe, geht es in dem Urteil darum, dass eine Klausel in einem Mietvertrag besagte, dass eine Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung notwendig sei, ausser bei Ziervögeln und Zierfischen. Diese Klausel ist laut Bundesgerichtshof ungültig, da auch die Haltung anderer Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen und Co. , also Tiere, die hauptsächlich in Käfigen, Aquarien, Terrarien gehalten werden, keine Zustimmung von Seiten des Vermieters braucht.
Dieses Urteil heisst aber mE nicht, dass für die Haltung von Hund und Katze zukünftig keine Erlaubnis des Vermieters mehr notwendig ist.
Viele Grüße
Cindy -
- Vor einem Moment
- Neu
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@santi-sorry ich hab leider nicht aufgepasst :kopfwand:
bitte entschuldige
also diesem "wahren" verfasser sollte man mal alleine auf eine einsame insel hocken..da braucht er sich nicht mit hundehaltern rumärgern und kann bis zu seinem lebenende im frust und egoismus verenden ...haha
was haltet ihr denn eigentlich von einer Seite wo man hundefreundliche Wohnungen suchen und finden könnte??das wäre doch mal ne echte Marktlücke,oder??
liebe Grüße an alle und einen schönen Sonntag
Natalie mit Kira -
Hallo, so eine Seite gibt es schon, wo Wohnungen von tierfreundlichen Vermietern angeboten wird. Auch Gesuche kann man dort aufgeben.
http://www.mitfahrzentrale-fuer-tiere.de
Gruß Hexilinia -
Zitat
Hi zusammen,
hier die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs:
http://juris.bundesgerichtshof…=3&nr=41712&pos=2&anz=173So wie ich die Sache sehe, geht es in dem Urteil darum, dass eine Klausel in einem Mietvertrag besagte, dass eine Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung notwendig sei, ausser bei Ziervögeln und Zierfischen. Diese Klausel ist laut Bundesgerichtshof ungültig, da auch die Haltung anderer Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen und Co. , also Tiere, die hauptsächlich in Käfigen, Aquarien, Terrarien gehalten werden, keine Zustimmung von Seiten des Vermieters braucht.
Dieses Urteil heisst aber mE nicht, dass für die Haltung von Hund und Katze zukünftig keine Erlaubnis des Vermieters mehr notwendig ist.
Viele Grüße
CindyHallo Cindy,
dass sehe ich auch so. Das Urteil bringt insbesondere hinsichtlich der Hundehaltung nicht viel neues.
Gruß,
Martin
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