Tierhaltungsverbot in Mietwohnungen aufgehoben

  • Hey Foris!


    Ich hab gerade in den Nachrichten gehört, dass ein Gericht jetzt entschieden
    hat, dass Vermieter generell Tierhaltung (auch Hunde und
    Katzen) nicht von vorn herein verbieten darf. Klauseln dieser Art sind in
    Mietverträgen unzulässig. Es müssen jetzt in jedem einzelnen Fall die Interessen
    von Mieter und Vermieter abgewogen werden.

  • Das ist ja eine nette Änderung.... mehr aber nicht.
    Grundsätzlich wird sich im Verhalten der Vermieter zwangsläufig nichts ändern. Wenn der Vermieter im vornherein zustimmt hatte er seither eine solch Klausel nicht nötig. Ist er gegen Hunde wird er einen Mieter mit Hund die Wohung nicht geben. Ihm nachzuweisen das der Hund der Grund war ist schwer. Möchte der Mieter irgendwann nach Einzug einen Hund muss er den Vermieter dennoch fragen. Jetzt bringt der Vermieter Interessen seinerseits und die der anderen Mieter entgegen, schon ist das Thema Hund vom Tisch. Denn ein einklagbares Grundrecht auf einen Hund in einer Mietwohnung gibt es nicht.


    Im Grunde nichts anderes als nice to have. Das ist meine Meinung.

  • Ich glaube, das Urteil, welches ihr meint sagt etwas anders aus.


    Es geht um den Passus in Mietverträgen, der "jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervöglen und Zierfischen" von der Zustimmung des Vermieters abhängig macht.


    Das Gericht erklärte:
    Eine solche Bestimmung benachteilige den Mieter unangemessen, weil sie ihrem Wortlaut nach auch die Haltung unproblematischer Kleintiere untersage, darunter Hamster oder Schildkröten.
    Nach den Worten des Gerichts gehört die Haltung von Kleintieren «zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung», weil von ihnen keine Störungen ausgingen. Ihre Haltung kann damit im Mietvertrag nicht verboten werden. Ist im Vertrag dagegen nichts geregelt - oder ist die Bestimmung unwirksam -, dann hängt die Zulässigkeit von einer «umfassenden Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters» ab.


    Nach Einschätzung des Deutschen Mieterbundes (DMB) hat der BGH die Frage offen gelassen, ob auch Katzen zu den unproblematischen Kleintieren zählen. Nach der bisherigen Rechtsprechung sind Kleintiere solche, die im Käfig oder Aquarium gehalten werden, erläuterte DMB-Sprecher Ulrich Ropertz. Einige Gerichte zählten auch Zwerghunde dazu. Dagegen sind Vertragsklauseln, die eine Hundehaltung in der Mietwohnung verbieten, aus Sicht des Mieterbundes nach wie vor wirksam.
    Genauer nach zu lesen: [url=http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Aus-aller-Welt/Artikel,BGH-erleichtert-Tierhaltung-in-Mietwohnungen_arid,1068941_regid,2_puid,2_pageid,4293.html]hier[/url]


    Ich bin nur Laie und lasse mich gerne eines Besseren belehren. :D

  • :ops:
    Hab ich mich verhört?
    Meiner Meinung nach, gilt das für alle Tiere! Der Kläger wollte vor dem Einzug
    die Erlaubnis zur Haltung von zwei Katzen und hat diese nicht bekommen,
    obwohl im Haus auch ein Hund lebt. Er fühlte sich ungerecht behandelt und hat
    geklagt!

  • Aus dem Text, den ich oben verlinkt habe.


    Quellennachweis: Augsburger-Allgemeine Zeitung


    Ob der Mieter die Katzen nun aufnehmen darf, bleibt aber vorerst offen. Der BGH verwies den Fall zur Klärung an das Landgericht Krefeld zurück. (Az: VIII 340/06 vom 14. November 2007)

  • Ich habs jetzt gerade nochmal im Radio gehört:


    Kleintiere, Ziervögel und Zierfische sind jetzt immer erlaubt. Sie gehören
    zur Nutzung der Mietwohnung. Bei Hunden und Katzen muss der Vermieter
    abwägen, darf es aber nicht ohne Grund verbieten.


    Mensch Leute, nicht so negativ. Das ist immerhin ein Schritt in unsere
    Richtung... :^^:

  • nur kleintiere hamster fische schildkröten brauchen keine genehmigung FÜR HUNDE UND KATZEN GILT DIES NICHT!!!!!!!!!!



    aber was ist für einen vermieter schlimmer mietnomaden die die wohnung in eine müllhalde verwandeln oder ein Hund :motz:

  • Zitat


    aber was ist für einen vermieter schlimmer mietnomaden die die wohnung in eine müllhalde verwandeln oder ein Hund :motz:


    Das kommt imer auf den Hund und deren Besitzer an ;)


    Bsp.: In der Wohung in der wir im September eingezogen sind, hat vorher auch einer mit Hund gewohnt. Der Teppichboden stank fürchterlich nach Hundeurin... und sah entsprechend aus. Auch der Rest der Wohnung war nicht besser... dennoch hat der neue Vermieter uns MIT Hund genommen... wir konnten im glaubhaft machen, das wir in dieser Beziehung "saubere" Leute sind und unseren Hund stubenrein halten...
    Aber er hätte auch anders entscheiden können, was ich durchaus verstanden hätte.

  • das nenn ich glück naja ich sprach auch von normalen leuten die auf stubenreinheit achten.


    Aber die wohnung is ja schon versaut schlimmer kanns für den bvermieter ja nich werden *kleiner scherz * :D

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