Gesetzgeber muss Restrisiko ...

  • Gesetzgeber muss Restrisiko bei gefährlichen Hunden nicht hinnehmen


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    Berlin (aho) - Mit Urteil vom heutigen Tage hat der 5. Senat des OVG
    Berlin-Brandenburg in einem Normenkontrollverfahren entschieden, dass
    die Brandenburgische Hundehalterverordnung vom 16. Juni 2004 (GVBl.
    II S. 458) rechtlich nicht zu beanstanden sei. Dazu gehört auch die
    Vorschrift, wonach die Hunderasse der American Staffordshire Terrier
    unwiderlegbar als gefährlich gilt, ferner das Verbot der Haltung
    dieser Hunde und die Anordnung von Leinen- und Maulkorbzwang für den
    bisherigen Bestand dieser Hunde. Insbesondere habe der
    Verordnungsgeber in zulässiger Weise regeln dürfen, dass die
    Gefährlichkeit solcher Hunde nicht durch einen so genannten
    Wesenstest widerlegt werden kann. Nach dem ihm zustehenden
    Einschätzungs- und Prognosespielraum habe der Verordnungsgeber im
    Hinblick auf das hohe Rechtsgut des Lebens und der Gesundheit der
    Bürger, die vor gefährlichen Hunden geschützt werden sollen, das
    Restrisiko, das auch nach einem erfolgreich verlaufenen Wesenstest
    verbleibe, nicht in Kauf nehmen müssen.


    Urteil vom 15. November 2007 - OVG 5 A 1.06 -


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  • Das solche Urteile noch gefällt werden können ist echt traurig. Ich dachte, Richter sollen neutral sein und informieren sich vor ihrem Richterspruch über das Thema, über das sie richten...


    Scheint hier ja nicht der Fall gewesen zu sein... :kopfwand:

  • Naja, bevor man vorschnelle Urteile fällt, :lachtot: sollte man mal bei google OVG 5 A 1.06 eingeben, um zumindest ein wenig Hintergrundwissen darüber zu bekommen, worüber hier eigentlich geurteilt wurde.

  • Ich glaub, ich steh irgendwie aufm Schlauch...
    Google sagt was von Abfallentsorgung, der Beitrag oben aber was von Hundeverordnung...


    Bin jetzt irgendwie verwirrt.... Cerridwen, könntest du mich mal aufklären? Bitteeeeee... :roll:

  • Weil es auch in anderen Städten Oberverwaltungsgerichte gibt, gibt es dort auch diese Nummern, nur das diese mit einem anderen Fall versehen sind. Über Google noch über die Seiten entsprechender Sammlungen ist der Fall schon aufgeführt.


    Das Urteil ist erst gestern gesprochen werden und von daher gibt es bisher nur die Pressemitteilung von der AOH.


    Die stehen ja auch als Quelle drin und dort kann man es gern nachlesen - und auch ganz viele andere Artikel.

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