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Folgendes ist eben passiert .
ich kam mit Fokko vom spazieren gehen .
Wir gehen durch das erste Gartentor , dann ca 20 Meter weiter ist das hohe Hundetor bei uns .
Bei vorderen kleinen Gartentor , kann Nachbars Katze rüber zu uns , aber nur in den Vorgarten , wo Fokko alleine nicht hinkommt .Die katze nutzt die Gelegenheit und wischt durch das grosse Tor mit durch . Eh ich reagieren kann sieht Fokko die Katze und los geht´s , Jagd durch unseren Garten . Wir haben unseren Garten mit einem hohen Zaun zu den nachbarn abgegrenzt , gerade weil die ein 5 Katzen hat und Fokko diese sich nicht holt .
Die Katze hatte keine Chance zu entkommen , Fokko hat sie in die Enge getrieben und zugebissen . In den Hinterlauf , dann bekam ich Fokko zu greifen , habe ihn festgemacht am Wäsche ständer und die Katze durch das grüne Tor geschickt .Wie sieht es jetzt rechtlich aus ? kann ich belangt werden weil die Katze auf unserem Grundstück gebissen wurde ?
Fokko ist leicht verletzt am Augenlid .
Kann mir jemand helfen ??
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natürlich musst du dafür gerade stehen. schon alleine weil dort ein tier zu schaden gekommen ist. und auch weil es die katze schaffte dein tor zu passieren, also nicht die schuld der katze, so weit ich das jetzt verstanden habe
rede einfach mal mit deinem nachbarn darüber. ich denke mal, den meisten leuten geht es hauptsächlich um die arztkosten, aber die dürften ja durch deine hundehaftpflichtversicherung gedeckt sein.
wenn es hart auf hart kommt, landet das ding eh beim anwalt. also besser vorbeugen und nachgeben, als nachbarschaftsstreitereien und ärger mit der deutschen justiz
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Du hast die verletze Katze weggescheucht?
Ohne nachzugucken, ob und wie schwer sie verletzt ist?
Ohne die Besitzer da drüber zu informieren?Wenn dem so wäre, würde ich das nicht für richtig empfinden! :x
Und ja, du kannst belangt werden!
Sogar ein Einbrecher, der trotz vorhandenem Warnschild bei dir einbricht und von deinem Hund gebissen wird, hat Anspruch auf ein Schmerzensgeld!
Du hast als Hundebesitzer dafür zu sorgen, dass dein Hund niemanden beissen kann. -
weggescheucht habe ich die Katze nicht , die ist selber stiften gegangen wie das grüne Tor auf war .
Kann ich aber nicht nachvollziehen .
Unser Garten ist ja vor Katzen gesichert , wegen des hohen Zaunes drumherum .
Und wenn die Katze wenn ich ein Tor öffne durchhuscht , ist es da nicht die Schuld der Katze ?Und muss nicht ein Katzenbesitzer dafür Sorge tragen , das seine Katze auf seinem Grundstück bleibt ??
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Hallo!
Hast du die Katze nicht kontrolliert, bzw. der Nachbarin bescheid gegeben?
Ich habe keine Ahnung, wie es bei dieser Situation aussieht, kann dir aber ein anderes Beispiel geben.
Wir hatten vor Jahren Mädels, die Nachts heimlich auf unseren Pferden geritten sind. Ohne Erlaubnis, ohne Sattel, ohne Trense, Halfter oder sonstwas. Irgendwann ist eine geflogen und brach sich das Bein. Und die Besitzerin des Pferdes musste haften, bzw. die Haftpflicht hat den Schaden übernehmen müssen. Die Pferde waren gut eingezäunt und wenn die Mädels nicht über den Zaun geklettert und heimlich geritten wären, wäre nie etwas passiert. Aber die Gefahr, die von einem Tier ausgeht, ist eingetreten und da haftet des Halter.
Von daher denke ich, dass du haften musst. Weiß es aber nicht.
Nur mal so rein moralisch gesehen: dein Hund hat die Katze gebissen. Zwar auf eurem Grundstück, aber meiner Meinung nach hat dein Hund die Katze nicht zu beissen. Egal wo und wann. Und wenn du weißt, das deinHund die Katzen nicht leiden kann, kannst du ihn erst loslassen, wenn das Tor geschlossen ist und du dich vergewissert hast, das eben keine Katze mtgekommen ist.
Ich habe zwar keine Katze, hätte aber erwartet, dass du mir die verletzte Katze gebracht hättest, bzw. mich sofort über den Vorfall informiert hättest (Katzen kann man ja nicht immer einfach so fangen). Die Katze einfach so gehen zulassen und sich über ne Ratsche am Hund zu sorgen finde ich dem Tier (der Katze) gegenüber unverantwortlich. Wer weiß, ob sie nicht eine innere Verletzung hat. Wenn ein Hund beißt, steckt da schon Power hinter.Bevor du hier also klärst, ob du etwas zahlen musst (was ich als selbstverständlich empfinden würde, wenn mein Hund beißt), solltest du vielleicht zur Nachbarin gehen und mit ihr sprechen.
Keine Ahnung, was passiert, wenn sie dich anzeigt. Gibt auf jeden Fall Ärger. Den würde ich mir auf jeden Fall ersparen wollen, meinem Hund zur Liebe.
LG Benita
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natürlich kann man darüber streiten, aber nur ein deutscher richter kann da entscheidungen treffen, wenn nicht schon ähnliche entscheidungen getroffen wurden. und genau um diesen ärger aus dem weg zu gehen, sollte man das abklären.
jedenfalls berät dich auch in solchen fällen deine hundehaftpflichtversicherung.
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Nö, Katzen sind Freigänger und du kannst nicht mal den Besitzer belangen, wenn seine Katzen in deinem Garten schei :zensur: und dir dabei die Blumenzwiebeln wieder ausbuddeln :motz:
DAS hatten wir vor etlichen Jahren mal, die Gute hatte 19!! Katzen, alle benutzten unseren Garten und vor allem den Sandkasten als Katzenklo!
Wenn dein Hund versichert ist, würde ich einfach mal beim Nachbarn klingeln, ihm die Geschichte erzählen und auch erklären, dass du die Katze nicht zu fassen bekommen hast, sonst hättest du sie ihm selbstverständlich mitgebracht und du natürlich die TA-Kosten mit deiner Versicherung abrechnen würdest und es dir ja auch leid tun würde,.... na, du wirst schon wissen, was ich meine
Und dann wird mit Fokko ein Katzen-sind-lieb-aber-schmecken-scheußlich-und-machen-
viel-Aua-deshalb-ist-es-besser-wenn-ich-da-nicht-hingehe-Training begonnen -
werde dann gleich mal rüber traben :|
die Dame ist 93 Jahre alt , mal gucken was sie sagt .Die katze sitzt jetzt übrigends bei Nachb arin im Garten und putzt sich .
Werde mir auchmal ein Rerchtsbuch für Hundis besorgen .
Und das Training beginnt dann heute Nachmittag
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Hab mal schnell für dich gegoogelt:
Ersatz von Tierarztkosten
Wer eine Katze verletzt, muss dem Besitzer der Katze die anfallenden Tierarztkosten erstatten.
Handelt es sich bei der Katze aber um einen, im Volksmund “Bastard” oder “Mischling” genannt - also
nicht um ein Zucht- oder Rassetier mit hohem Marktwert -, haftet der Verantwortliche nur bis zu einer
Obergrenze von 3.000 DM. Im vorliegenden Fall hatte ein Hund eine Katze angefallen und ihr eine
Vorderpfote zerbissen. Der Besitzer der Katze verklagte den Hundehalter auf Ersatz der Tierarztkosten.
Das Landgericht Bielefeld stellte fest, dass der für Tierverletzungen zu zahlende Schadensersatz
grundsätzlich höher liegen könne als der Marktwert des Tieres. Dies ergebe sich aus der besonderen
Beziehung zwischen einem Menschen und seinem Haustier. Jedoch sei die Obergrenze
einer solchen Ersatzpflicht für Schäden an Mischlingen und anderen objektiv nicht wertvollen Tieren
bei 3.000 DM anzusetzen.
Landgericht Bielefeld, 1997-05-15 22 S 13/97Viel Spass beim Training!
Wir haben mit der Carrerabahn unseres Sohnes begonnen und auf einmal wollte sogar mein Mann mit Kira trainieren
Kira saß dabei in der Mitte der Bahn und durfte nicht an die vorbeizischenden Autos! Immer mehr gesteigert, erst im freien Stehen, dann im Sitz und am Ende auch im Platz! -
danke
nein eine Reinrassige ist es nicht . Die hat nur Katzen die ihr zugelaufen sind , also Streuner Mischlinge .
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