Beerdigungen im eigenen Garten erlaubt ?

  • hallihallo,
    ich habe mal eine frage.und zwar möchte ich wenn salina stirbt(nein,sie ist noch gesund)sie im garten begraben.habe gehört,man bräuchte eine erlaubnis vom veterinäramt.und wenn sie das nicht erlauben? :???:
    hat jemand schon mal seinen hund im garten beerdigt?
    lg susanne

  • Da muss ich Dich enttäuschen. Das ist glaube ich generell verboten. Von wegen Grundwasserverunreinigung und so. Dennoch machen es viele Hundebesitzer. Es wird ja nicht überprüft, wo der Hund nach dem Tod hinkommt.


    LG

  • Hallo Susanne,


    es richtet sich nach der jeweiligen Gemeindeordnung.
    An meinem Wohnort ist es erlaubt.
    Man muss einen Mindestabstand zur Kanalisation und eine bestimmte Tiefe gewährleisten.
    Das Tier darf nicht in unverrottbare Decken/Hüllen eingewickelt werden.


    Wir haben eine Baumwolldecke genommen und die anderen Auflagen erfüllt.


    Friederike

  • Du hast Recht, Tiere dürfen nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde (Veterinäramt) im eigenen Garten beerdigt werden.
    Einfach einen formlosen Antrag an das zuständige Amt schicken.
    Vorraussetzung ist jedoch, dass das besagte Tier nicht an eine meldepflichtigen Krankheit gestorben ist.
    Außerdem müssen auch noch einige Vorschriften bezüglich der Art und Weise der Beerdigung beachtet werden.


    In Bremen ist eine Bestattung von Haustieren im eigenen Garten generell verboten.


    Mein Opa hat schon zwei Hunde ohne Genehmigung im eigenen Garten beerdigt. :ops: Du siehst, wir sind ein gutes Beispiel dafür, wie man es nicht machen sollte.

  • oh,dann muss ich mich mal hier erkundigen.falls sie nämlich mal unvorhergesehen stirbt,dann kann ich sie ja nicht solange aufbewahren,bis ich die erlaubnis erhalte..
    bin wohl heute ein bisschen depri,das ich mir solche gedanken mache :roll:
    lg susanne

  • Hallo,
    wir haben unsere Labradorhündin letztes Jahr einschläfern müssen :( und haben sie in einem kleinen privaten Waldstück begraben.


    Der Tierarzt sagte (zur rechtlichen Situation):
    "Wo kein Kläger, da kein Richter"



    Tigerente

  • Mein Hund und meine Katze liegen auch hinterm Haus im Garten. Der TA hat nie einen Hinweis zur rechtswiedrigkeit gemacht und uns die Hunde mitgegeben.
    Ich wußte nur das es eine Mindesttiefe gibt was mit Füchsen und Co begründet wurde mehr nicht.


    In D braucht man aber auch für alles ne Genehmigung :kopfwand:


    Ich war froh das ich im Janaur überhaupt nen Loch in den Boden bekommen hab :/

  • also ihr könnt mich ja zerreissen ;) , aber mal ganz ehrlich ...


    wenn mein wurschtel eine meldepflichtige krankheit hatte -> ok (kann ich nachvollziehen). bei allem anderen, kann ich nur sagen typisch deutsch. bürokratismus bis zum abwinken und abzocke :motz:


    is doch wahr, jeden tag wird giftmüll verklappt, sondermüll in den abluss gekippt, die bauern halten die zeiten fürs güllefahren nicht ein, usw. usw. usw.


    dem hh will man aber verbieten seinen hund an einem netten platz zu begraben, da kann einem doch der kragen platzen. ich sag ja nicht dass es überall sein muss, aber ein bissel weniger galama um die ganze geschichte täts auch. früher gings doch auch ohne dass gleich eine epidemie ausgebrochen und die halbe menschheit an tödlichen virusinfektionen eingegangen ist. :kopfwand:


    so, das musste mal gesagt werden :D :D

  • Ich hab Julchen damals auch im Garten begraben , da gab es noch so eine 7kg-Klausel ?!? Jedenfalls meinte der TA , das unter 7 kg der HH entscheiden kann , ob er das Tier mitnehmen möchte.Hat mir jedenfalls sehr geholfen zu wissen , das aus meinem Hundi keine Seife o.ä. geworden ist , sondern das ihre Überreste (dürfte jetzt nix mehr übrig sein) friedlich unter einem Bäumchen schlummern.

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