Des Nachbars Zaun
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Ich brauch unbedingt rechtlichen Beistand...
Das Grundstück meines Vaters beläuft sich auf etwa 1500qm, die ringsherum eingezäunt waren. Bis wir vor ganzen 5 Jahren etwa 200qm an den Nachbarn verkauft haben, der seinen Kinderspielplatz darauf baute. Doch erst vor einem Jahr schaffte er es einen Grundbucheintrag machen zu lassen aus finanziellen Gründen, wie er sagte. Einen neuen Zaun hat er auch nicht gezogen. War auch bislang kein Problem für uns. Auch wenn die Kinder das mit der virtuellen Grenze nicht so genau nahmen und ab und zu auch in unserem Teil des Garten spielten. Nun gibt es aber Bailey. Und die versteht nunmal nicht wo die Grenze zu Nachbars ist. Der Herr hat nämlich immernoch keinen Zaun gezogen. Nun kaufte er noch ein kleineres ungenutzes Stück Grund neben dem unseren dazu und öffnete den bereits vorhanden Zaun (ehemals unsere Grundstücksgrenze) zum neuen Gebiet, welches wiederum einen kleinen offnen Teil (etwa 1m) zur Straße hat.
Bailey kann nun also auf die Straße laufen. Und das hat sie auch bereits 2 mal getan. Zum Glück fahren hier kaum Autos, heute ist doch tatsächlich schon 1 vorbei gekommen. Trotzdem kann ja alles mögliche passieren. Ich möchte, dass mein Hund auch unbeaufsichtigt in unserem Garten laufen kann.
Der Nachbar verweist im Übrigen nur darauf, dass "das Wetter schlecht sei zum Zaun bauen", "dass das Geld knapp sei" und "dass es ihm ja gar nichts ausmachen würde, dass der Hund bei ihm auf dem Grundstück rumrennt und durchaus auch seine Geschäffte erledigt"....argh... Gibts da nicht irgendein Verpflichtungsgesetz für!?
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so weit ich weiß muß der hundehalter alles in bewegung setzen um sein hund zu sichern.
wie das nun bei euch ist, keine ahnung.
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Hallo Suse,
so wie ich es verstanden habe gehörte das komplette Grundstück euch (Eltern) und er hat weils wohl zu groß war dem Nachbarn was kaufrechtlich abgeteten.
Hier hätte doch schon abgesichert werden können wer für die neue Begrenzung der Grundstücke verantwortlich sein wird.
Damals hat es wohl niemanden gestört das die Grundstücke ohne Begrenzung sind, weil es noch keinen Hund gab.
Jetzt werdet ihr aber dafür verantwortlich gemacht, wenn zum einen der Hund Schaden an Nachbars Grundstück macht oder an den spielenden Kindern, sowie auch wenn der <Hund auf die Straße läuft und es dort zu Schaden kommt.
Entweder ist dein Nachbar kulant und ihr schafft es gemeinsam einen Zaun zu setzen oder Du wirst allein dafür aufkommen müssen.
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Hi,
sehe ich ähnlich - Du willst (und brauchst) nen Zaun, also wirst Du ihn errichten müssen.
Lediglich Eure Zaunteile, die der Nachbar entfernt hat als er den Grundstücksteil von Euch gekauft hat, hätte er ersetzen müssen bzw. versetzen - allerdings je nach Vereinbarung. Da hat Dein Vater vielleicht etwas geschlafen?
Wetter ist allerdins ne blöde Ausrede - und Geld auch, zum Grundstückkauf reicht es beim Nachbarn ja anscheinend immer. Ich vermute er schiebt diese Gründe vor weil er es eigentlich nicht einsieht.
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Setzt schnell auf EUREM Grundstück einen Zaun auf eigene Kosten. Das ist billiger als so ein blöder Rechtsstreit, der erst beendet ist, nachdem Euer Hund schon zwanzigmal auf die Straße gelaufen ist.
Kostet auch weniger Nerven...
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Hallo Sternenflut,
jetzt musste ich erst mal nach der Regelung in Hessen suchen. Das bundesweit zunächst das BGB hier greift ist klar, die rechtliche Regelung der nachbarschaftlichen Verhältnisse erfolgt bei Euch zudem über das Hessische Nachbarrechtsgesetz:
Einfriedung
Der Eigentümer eines bebauten oder gewerblich
genutzten Grundstückes ist auf Verlangen
des Nachbareigentümers verpflichtet, sein
Grundstück einzufrieden. Grundstücke, die
dem Erwerbsgartenbau dienen, gelten nicht als
gewerblich genutzt. Treffen die Voraussetzungen
für beide Grundstücke zu, so sind auch
beide Eigentümer verpflichtet, bei der Einfriedung
mitzuwirken. In diesem Fall ist die Einfriedung
auf der Grenze zu errichten, sonst
entlang der Grenze.Die Einfriedung hat nach § 15 des Hess. NRG
aus einem ortsüblichen Zaun zu bestehen. Ist
ein solcher „ortsübliche Zaun“ nicht bekannt,
so ist, wenn nicht öffentlich-rechtliche Vorschriften
etwas anderes vorsehen, ein verzinkter
Maschendraht von 1,20 m Höhe zu
verwenden. Die Kosten der Einfriedung trägt
der/die zur Errichtung Verpflichteten.
Bei der Errichtung einer Einfriedung sind die
Vorschriften der Hess. Bauordnung bezüglich
einer Bauerlaubnis oder Bauanzeige zu beachten.Bzw., wenn ein rechtskräftiger Bebauungsplan für das Grundstück besteht können anderweitige Vorschriften getroffen sein hinsichtlich Höhe und Gestaltung (bei der Stadt bzw. Gemeinde erkundigen).
Dabei hast Du noch Glück, dass sich der Nachbar an den Kosten beteiligen muss. Hier im Saarland wärst Du als Hundehalter verpflichtet gewesen selbst einen Zaun zu errichten .
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Ich frag mich grad sowieso, warum ihr nicht einfach einen Zaun zieht???
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Zitat
Ich frag mich grad sowieso, warum ihr nicht einfach einen Zaun zieht???
Vielleicht war es ausgemacht, dass der Nachbar ihn zieht?!
Naja und ein Zaun kostet ja Geld und ich glaub, mir ging es ums Prinzip... -
Hätte man denn nicht den jetzt abgebauten Zaunteil auf Nachbars Grundstück - der ehemalig Deinem Vater gehörte - weiterverwenden können.
Also anstatt mich rumzustreiten würde ich Eurer Grundstück schleunigst wieder einzäunen (wenigstens behelfsweise) oder wäre Euer Nachbar dazu laut Kaufvertrag verpflichtet gewesen.
Dann würde ich weiter den Nachbarn darum bitten, sich an dem Zaun finanziell zu beteiligen. Notfalls auch per Ratenzahlung. Und wenn er sich nicht daran beteiligt würde ich jetzt auch nicht gerade ein Aufhebens darum machen.
Alles andere wäre kostspieliger und nervenaufreibender.
Gruß,
Martin -
Na,
an Hand dieses Beispiels würde ich dann jedem in Zukunft raten diese Kleinigkeiten mit in den Verkaufsvertrag aufnehmen.
Ansonsten mag sein, dass der Nachbar gesetzlich verpflichtet ist einen Zaun zu ziehen, aber bestimmt keinen Hunde-tauglichen, da er ja keinen hat.
Das einfachste, schnellste und nicht so teure wird als Provisorium ein Wildzaun sein.
Gruß
Herbert -
- Vor einem Moment
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