Schleppleine = Leine ???
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Hallöle alle mit einander,
ich habe jetzt auch mal eine Frage.
Ist eine Schleppleine eine Leine? Wie ich darauf komme. Also er verhält sich folgendermaßen:
In einem richtig großen Heidegebiet besteht Leinenzwang für Hunde. Hält sich aber keiner dran. Also fühlt sich das Ordnungsamt genötigt alle paar Monate mal für 1-2 Wochen dort aufzuschlagen und für Recht und Ordnung zu sorgen. Mein Labbi ist 6 Monate und ich trainiere kräftig in diesem Gebiet mit der Schleppleine (keine Menschen anspringen - man ist das schwer, Jogger werden nicht gejagt – geht schon etwas besser, Nordic Walker werfen ihre Stöckchen nun mal nicht, na usw.).
Das ist also der Hintergrund meiner Frage. Hat damit jemand Erfahrung?
Würde mich sehr über eure Antworten aber auch Meinungen und Argumente freuen.LG Conny
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Hallo,
soviel ich weiß ist es pro Stadt anders.
In manchen Städten zählt eine 2m als "angeleint" und alles was länger ist, ist der Hund eben frei.
Ob ich da jedoch richtig informiert bin *ka*
Aber da weiß sicher jemand noch genauer bescheid. -
Frag bei deiner Stadt nach. Bei uns zählt es definitiv nicht als Leine!
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Also hier bei uns gibt es in manchen Gebieten (inkl. 200m von Wohngebieten - ab Hunden mit 40cm) leinenpflicht, die besagt, die Leine darf max. 2m haben!
Ruf mal beim Ordnungsamt an...sicher ist sicher!
Kommt mit Sicherheit dann auch auf den Kontrolleuer an!
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Vielen Dank erstmal. Sicherlich liegt das, wenn man dann kontrolliert werden sollte, am Kontrolleur. Aber nehmen wir mal die 2 m.
Aber wie würde sich das dann mit der Flexi darstellen? Dann wären bestimmt 90 % aller Flexi-Leinen Hunde im Stadtgebiet usw. nicht angeleint? Was für ein Potential für O'amt.
Da mach ich mich mal beim O'amt schlau und wenn es jemanden interessiert kann ich ja meine Erkenntnisse hier mitteilen.LG Conny
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würde sicherheitshalber auch beim OA anrfen. manchmal haben die auch so pläne, auf denen man erkennen kann, in welchen gebieten, welche leine gefordert ist.
bei uns gilt schleppleine als eangeleint, wennman das andere ende dauerhaft in der hand hat.... is ja nix anderes wie ne flexi ohne mechanismus.
im stadt gebiet allerdings giebt es auch hier diese "nicht länger als 2 m".
aber sicherheitshalber nachfragen!!!
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Also in den meisten Hunde-Gefahren-Abwehrverordungen, die ich gelesen habe - das sind aber bei weitem nicht bundesweit alle, ist in der Regel von 1,5 m bis 2,5 m langen Leinen die Rede.
D.h. Flexileinen und Schleppleinen sind dann in diesem Sinn keine Leinen. Und selbst da wo nur von Leine die Rede ist - ohne Längenangabe - muß man auf den von Gesetzgeber gewollten Sinn der Regelung abstellen. Also wie die anderen schon geschrieben haben:
Beim zuständigen Ordnungsamt anrufen und fragen.
Gruß,
Martin -
Das müsste in der zugehörigen Verordnung stehen. Steht da nichts zur Leinenlänge würde ich mal ganz frech behaupten, dass eine Schleppleine okay ist.
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Zitat
Dann wären bestimmt 90 % aller Flexi-Leinen Hunde im Stadtgebiet usw. nicht angeleint?
So siehts aus, wenn die Ordnungshüter es sehr genau nehmen wollen. Meine Erfahrung, allerdings nur aus zweiter Hand, da ich persönlich hier in Berlin noch nie einem begegnet bin, ist allerdings, dass angeleinte Hunde, wie auch immer, o.k. waren und es ihnen dann mehr darauf ankam, dass die Hunde auch ordnungsgemäß gemeldet waren.
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Zu mindestens im LHG NRW und den Verwaltungsvorschriften dazu ist nur von einer geeigneten Leine die Rede. Wenn ich ein Gelände überblicken kann ist für mich eine 8 m Schleppleine auch eine geeignete Leine.
Erst bei gefährlichen Hunden und Hunde bestimmter Rassen liegt die Pflicht bei 1,5 m.
Ich denke wenn du dem Ordnungsamt auffällst und dein Tun gut begründest müssten sie das eigentlich verstehen. Wenn sie dich allerdings beobachten und Du immer nur an den langen Leine spazieren gehst, vielleicht schlechte Karten.
Ich hab mir an allen Leinen, Flexi und Schleppleine eine Markierung bei 2 m gemacht, wobei die Markierung an der Schleppleine bei 2 m eine Handschlaufe ist. Da mein Hund ohnehin nicht ins Unterholz marschiert stört die nicht.
Gruß
Herbert -
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