Vielleicht interessant - noch kann man es verhindern oder so

  • Schweiz: 14 Hunderassen werden im Kanton Thurgau als potentiell gefährlich eingestuft (13.12.2007)


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    Frauenfeld (aho) - Im Schweizer Kanton Thurgau werden 14 Hunderassen
    als potenziell gefährlich eingestuft. Ohne eine Bewilligung ist das
    Halten oder Mitführen eines solchen Hundes im Kanton künftig
    verboten, wie aus der von der Thurgauer Regierung revidierten
    Verordnung zum Hundegesetz zu entnehmen ist. Die Bewilligungen für
    das Halten von als gefährlich eingestuften Hunden erteilt das
    kantonale Veterinäramt, wie die Thurgauer Staatskanzlei am Donnerstag
    mitteilte.


    Als potentiell gefährlich werden nach den Plänen der Thurgauer
    Regierung insgesamt 14 Hunderassen und Hundegruppen inklusive
    Kreuzungen mit diesen eingestuft, nämlich American Staffordshire
    Terrier, Bullterrier, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Fila
    Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Presa
    Canario (Dogo Canario), Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Tosa
    und Hunde des Typs Pitbull.


    Wer heute schon einen solchen Hund hält, muss innerhalb eines Jahres
    nach Inkrafttreten der Bewilligungspflicht im Besitz einer
    Haltebewilligung sein. Eine Bewilligung ist weder auf eine andere
    Person noch auf einen anderen Hund übertragbar. Bei einem Umzug in
    den Kanton Thurgau gilt eine zehntägige Frist für die Einreichung
    eines Gesuches. Der Bewilligungsausweis enthält alle Angaben, die
    nötig sind, um eine Kontrolle vor Ort durchzuführen.


    Die Verordnungsänderung regelt auch die Einzelheiten zum neu
    vorgeschriebenen Hundeerziehungskurs für Tiere mit einem
    Erwachsenengewicht von mehr als 15 Kilogramm. Werden größere Hunde
    als Welpen erworben, soll zusätzlich ein Welpenkurs besucht werden.


    Neu können geringfügige Übertretungen der Hundegesetzgebung mit
    Ordnungsbussen bestraft werden. So sind beispielsweise für die nicht
    korrekte Beseitigung von Hundekot auf Trottoirs und Fußwegen sowie in
    Park-, Schul-, Spiel- oder Sportanlagen, Gärten, Futterwiesen und
    Gemüsefeldern eine Busse von 150 Franken und für das unangeleinte
    Mitführen des Hundes in Park-, Schul-, Spiel- oder Sportanlagen sowie
    an verkehrsreichen Strassen eine Busse von 50 Franken vorgesehen.


    Falls die Referendumsfrist bis am 21. Dezember 2007 ungenützt
    abläuft, treten das Hundegesetz und die Verordnung dazu per 1. Januar
    2008 in Kraft.


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  • Was hat die Überschrift mit dem Artiekl zu tun ?


    Und ... das ist doch oke ? Wer soeinen Hund hält, ist doch soweiso einiges Gewohnt von Amtswegen und vorallem von Mitbürgern, und ein Hundehalterzeugnis finde ich etwas absolut akzeptables ...


    Findest du das nicht gut oder wie kann man das auffassen :???: ?

  • Wenn das so ist finde ich das total korrekt.
    Andere Hunderassen sterben aus weil sie nicht mehr gekauft werden. Hier hilft der Mensch ein bisschen nach weil sie auf Grund der Gesetzeslage keiner mehr halten wird, zu mindestens in diesem Kanton.
    Hundeerziehungskurs und Welpenkurs per Verordnung, einfach super. Sollte man hier auch einführen.


    Gruß
    Herbert

  • Zitat

    Falls die Referendumsfrist bis am 21. Dezember 2007 ungenützt
    abläuft, treten das Hundegesetz und die Verordnung dazu per 1. Januar
    2008 in Kraft.


    Zitat

    Verfassungsänderungen, neue Gesetze oder Gesetzesrevisionen sowie Finanzvorhaben über einer bestimmten Limite müssen dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden, je nach Kanton obligatorisch (eine Volksabstimmung ist zwingend) oder fakultativ (nur wenn eine solche vom Volk mit einer bestimmten Unterschriftenzahl verlangt wird).

    Quelle


    Sprich, wenn sich die Bevölkerung dagegen ausspricht, dann kann diese Vorlage noch gekippt, aufgehalten oder verändert werden.


    Diese Rasselisten mag ich nicht wirklich, während ich aber diesen Hundeerziehungskurs und Welpenkurs per Verordnung sehr gut finde, aber bitte nicht für bestimmte Größen oder Gewichte, sondern für alle.

  • Also ich hab da je aus eigener Erfahrung meine eigene Meinung zu.Die Wirklich gefährlichen Hunde sind a nicht gemeldet daher werden sie zu keiner Prüfung aufgefordert und b wenn sie aufgefordert werden und es nicht tut wer holt diese Hunde aus den kriminellen Gruppen usw. raus.Auch ein Welpen und Erziehungskurs will ich mit meinem Hund nicht machen(hab ich auch nicht)eine HuSchu kann jeder aufmachen,genauso wie ein Welpenkurs und braucht dafür keine Kenntnisse.Bei mir hätte man wahrscheinlich gefragt ob meiner Reinrassig ist.Und über das Wesen von meiner Rasse wüssten sie auch nix,nein danke will mir nicht von jemand der von Bloodhounds keine Ahnung hat was erzählen lassen.Also kurz gesagt ich finds blöd einem eine Hunde/Welpenschule aufzuzwingen.Glaubt ihr das Zuhälter oder Drogenschmugler in so einen Kurs gehen?Nee oder?

  • Zitat

    Glaubt ihr das Zuhälter oder Drogenschmugler in so einen Kurs gehen?Nee oder?


    Weil nur die solche Hunde halten oder wie meinst Du das?


    Zum Thema:


    Das wäre mal ne Sache, wenn sich alle Hundehalter (auch die von den sogenannten "normalen" Hunden) zusammen tun würden und eine Volksabstimmung abhalten würden und dieses Gesetz kippen würden.


    Rasselisten sind quatsch... da es keine "potentiell gefährlichen" Hunderassen gibt.

  • Nein eben nicht wir hatten eine Mastino und eine Fila -Hündin und abgesehen von Kosten die in die höhe stiegen dumme anmachen und Stress für den Hund hätten wir uns damals die Wesenstests sparen können da unsere Hunde in keinster Weise aggresiv waren.Ich wollte damit sagen das es nichts bringt,jeder der einen gut sozialisierte Hund hat oder sich um das Fehlverhalten seines Hundes kümmert macht alles mit nur um seinen Hund zu behalten.Aber die wirklich gefährlichen Hundebesitzer da kümmert man sich nicht drum.Die melden sich nicht und wenn sie einen abgenommen bekommen holen sie sich halt den nächsten.Das wollte ich damit sagen.Hoffe es war jetzt verständlich :D

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