Was darf eigentlich das Veterinäramt?

  • Hallo zusammen,


    wir haben derzeit basierend auf einem Denunziantenschreiben das Veterinäramt am Hals. Selbst (oder gerade) nach Einsatz eines Rechtsanwaltes und einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den zuständigen Mitarbeiter läßt der Landkreis nicht von uns ab und schickte drei Wochen nach der Mitteilung über die "Einstellung der Ermittlungen" dennoch überraschend eine Amtsveterinärin zur Kontrolle vorbei. Kennt sich hier jemand mit der Rechtslage aus? Darf das Veterinäramt ohne stichhaltige Hinweise jeden Hundehalter überprüfen und den Hund zu einer Vorführung holen?
    Ich freue mich auf fachkundige Antworten.

  • Du bist 7 Jahre alt?? :???:


    Weshalb wurdest du denn vom Vetamt überprüft? Es könnte einfach Hinweise von Nachbarn o.ä. gegeben haben. Klar ist das ok. Wenn jemand glaubt, du würdest deinen Hund oder anderes Tier tierschutzwidrig halten oder behandeln, dürfen/sollten sie das überprüfen.

  • Zitat

    Du bist 7 Jahre alt?? :???:


    Weshalb wurdest du denn vom Vetamt überprüft? Es könnte einfach Hinweise von Nachbarn o.ä. gegeben haben. Klar ist das ok. Wenn jemand glaubt, du würdest deinen Hund oder anderes Tier tierschutzwidrig halten oder behandeln, dürfen/sollten sie das überprüfen.



    ich denke eher der hund ist 7 jahre alt :???:

  • macht doch bitte den Amtstierarzt nicht dafür Verantwortlich, dass ein anderer euch denunziert hat und er "nur" seinen Job macht. Es ist gut, dass es solche Institutionen gibt, die ohne Vorurteile darauf achten, dass die Tierschutzgesetze eingehalten werden. Arbeitet lieber mit ihnen zusammen, klärt alles auf und gut is. Dann haben die Beamten schneller wieder Zeit sich den Fällen zu widmen bei denen wirklich was getan werden muss und wo ihr Fachwissen, ihre Erfahrung und ihre Verbindungen helfen können.


    Zudem ist es völlig richtig, dass ihr trotz Dienstaufsichtsbeschwerde kontrolliert werdet, sonst müsste sich ja jeder nur beschweren und könnte dann seine Tiere in Ruhe weiter quälen (was jetzt allgemein gemeint ist und nicht persönlich).


    Viele Grüße
    Nadja

  • Nun, wir sind Privathalter, der Hund ist 7 Jahre alt, das Schreiben wurde anonym von einem "freundlichen" Nachbarn verfasst und enthält alles, was man einem Hundehalter ja "einfach mal so vorwerfen" kann: Tierquälerei, Steuerhinterziehung, Abrichten ... . Selbstverständlich ist das völlig haltlos. Mich interessiert einfach, ob ein Amtsveterinär ohne Beweise aktiv werden kann und darf, ich kenne nur Fälle, bei denen es trotz stichhaltiger Beweise und unterschriebenen Zeugenaussagen NICHT aktiv wurde.

  • Ja, das Veterinäramt darf aufgrund von Verdachtsmomenten aktiv werden und das ist auch gut so.
    Wenn du nichts zu verbergen hast, dann ist es zwar lästig aber du kannst doch alle Anschuldigungen wiederlegen. So sollte die Kontrolle doch auch kein Problem für dich darstellen.
    Ich weiß es ist lästig aber es ist auch richtig so, denn nicht jeder Hundehalter ist zuverlässig und aus diesem Grund müssen und sollten die Vetämter in solchen Fällen aktiv werden.


    LG
    Ulli

  • Danke für die Antwort. Aus meiner Sicht ist das natürlich schon krass, da ich mich schon zu den aktiven Tierschützern zähle. Jetzt wo ich es weiß, kann ich natürlich ganz anders gegen diejenigen vorgehen, die Ihre Pferde ganzjährig in der Garage halten ... Was soll man dazu sagen, immer Ärger mit den Nachbarn.

  • also die Logik sagt mir, dass der Amtstierarzt vorentscheiden soll ob die Anschuldigungen, die das Tierschutzrecht betreffen, haltlos sind oder nicht. Wie soll er das, wenn er den Hund nicht sehen darf und der Halter nicht gesprächsbereit ist? Ich kann euch nur raten kooperativ zu sein, um so schneller ist es vorbei.
    Wenn ihr Rechtssicherheit wollt, könnt ihr bei dem Juristen des zuständigen Landratsamtes nachfragen, dann seid ihr auf der sicheren Seite.


    Viele Grüße
    Nadja

  • Es ist wirklich krass, wenn man sich nichts vorzuwerfen hat aber Neider wird es immer geben. Da macht man nix.


    Ich würde mich jedoch an meinen Anwalt wenden, es könnte ja sein und das kann ich mir gut vorstellen, dass sie den Namen preis geben müssen - zumindest deinem Anwalt und dann kannst du eine Anzeige machen.


    LG
    Ulli

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