Was darf eigentlich das Veterinäramt?
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Nun, wie beschrieben ist die Anzeige anonym, ich finde die Vorgehensweise des Landkreises aber rechtsstaatlich bedenklich. Wohin kämen denn Polizei und Behörden, wenn jede anonyme Anzeige so behandelt werden würde und wie ginge es den Bürgern, wenn jeder Polizist sie mit ihrem Auto einfach anhielte und sofort zum TÜV schicken würde. Es scheint aber mit den neuen Hundegesetzen zu tun zu haben und die Meinung hier im Forum ist ja eher pro ...
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Ich versteh dein Problem ehrlich gesagt nicht so ganz Wenn bei dir alles in Ordnung ist, dann hast du doch nichts zu befürchten. Unterhalt dich nett mit dem Amts-Vet, zeig ihm alles und gut ist
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Ich persönlich finde es an für sich gut, wenn solche Anzeigen ernst genommen werden.
Ich finde, man kann lieber einmal zuviel nachsehen, als zuwenig.
Angenommen, ein Fremder käme bei uns vorbei, sähe Mücke allein aufm Hof rumlaufen ( weil ich grad hinten bei den Gänsen bin oder kurz rein gegangen bin ) und ihn vielleicht noch anbellen.
Dann könnte dieser Fremde meinen:
Aha, ein Kampfhund auf nem Firmengelände, alleine, bestimmt läuft der den ganzen Tag da rum , ist gemeingefährlich, hat schliesslich gebellt und sieht halt gefährlich aus. ANZEIGE. Sicher ist sicher.
Da würd ich die Jungs doch gern aufn Kaffee einladen und sie vom Gegenteil überzeugen. Wenn die Vorwürfe haltlos sind und demnach keine Beweise vorliegen können, ists doch halb so wild. Wo ist dann das Problem ???
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Hm, soweit ich das verstanden habe gibt es kein echtes Problem, sondern die Frage, was denn eigentlich erlaubt ist vom Amt - ist doch eine interessante Frage!
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Ich würde sagen, dass sie die Berechtigung haben zu kontrollieren wie der Hund lebt.
Ich bin der gleichen Meinung wie Melanie - lieber einmal zuviel kontrollieren als einmal zu wenig.LG
Ulli -
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Zitat
und wie ginge es den Bürgern, wenn jeder Polizist sie mit ihrem Auto einfach anhielte und sofort zum TÜV schicken würde. Es scheint aber mit den neuen Hundegesetzen zu tun zu haben und die Meinung hier im Forum ist ja eher pro ...
das mit den Polizisten verstehe ich nicht so ganz, kannst du das bitte genauer erklären?
Was für neue Hundegesetze meinst du?
pro...
Ich weiß nicht was bei der ersten Kontrolle vorgefallen ist aber einem Amtstierarzt eine Dienstaufsichtsbeschwerde auf den Hals zu hetzen weil er seinen Job macht, das macht mich traurig. Ich persönlich würde mich aufregen, wenn die auf eine Anzeige hin nicht reagieren würden und nicht dass sie reagieren. Gut, ich kann mir vorstellen, dass ich einen Infarkt bekommen würde, wenn mich jemand so verleumdet und das dann auch noch anonym aber da kann der doch nichts dafür.Ob die angeschriebenen Stellen auf anonyme Anzeigen reagieren dürfen, weiß ich nicht aber das müsste doch dein Rechtsanwalt wissen, oder?
Soweit ich weiß, musst du den Amtstierarzt wenn keine Gefahr in Verzug ist, nicht in die Wohnung lassen aber er kann und sollte dann um Entscheiden zu können, den Hund vorführen lassen. Hast du denn die Anzeige gelesen? Vielleicht war da ja der vermeintliche Tierschutzfall sehr detailliert beschrieben, so dass die dem schon nachgehen mussten?Rede doch mal mit dem Amtstierarzt, der erzählt bestimmt was genau in der Anzeige stand.
Viele Grüße
Nadja -
Jede Polizeistreife kann dich anhalten und wenn der geringste Verdacht besteht, dass dein Auto nicht fahrtauglich sein könnte, sofort zum TÜV beordern.
Es muss nun mal eine Kontrolle geben, das hat nix mit Pro oder Contra zu tun. Ich bin nicht dafür, dass man haltlose Anzeigen macht aber wenn eine vorliegt, dann ist es nun mal so, dass die Behörde und in deinem Fall das Vetamt eine Kontrolle machen muss. Die Leute können nix dafür.Und wie schon mal von mir gesagt, wenn du nix zu verbergen hast, dann sollte es auch kein Problem darstellen - außer halt, dass es lästig ist. Aber dagegen kannst du nix machen.
LG
Ulli -
Genau, wie Veela es verstanden hat, es geht um die interessante Frage, was das Amt eigentlich grundsätzlich darf.
Ich hoffe, ich kann das einigermaßen allgemein neu formulieren:
Sollte ein Hund einem Amt jederzeit vorgezeigt werden müssen, wie beispielsweise bei einer Polizeikontrolle der Führerschein? -
Zitat
Sollte ein Hund einem Amt jederzeit vorgezeigt werden müssen, wie beispielsweise bei einer Polizeikontrolle der Führerschein?
meiner meinung nach: jaaaaa
damit nicht wirkliche Tierquäler ihren Hund "verstecken" können. Sicher is sicher, auch wenn dann evtl. "gute" HH "belästigt" werden könnten, die ja normalerweise nix zu verbergen haben
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Hallo,
ich sage auch JA.
Und ich hätte auch nichts dagegen, wenn man mich bzw. meinen Hund überprüfen würde. Vielleicht könnten wir uns dann das ein oder andere "sinnfreie" Gesetz sparen.
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