Was darf eigentlich das Veterinäramt?

  • Manch Kleinkindern hätte es das Leben gerettet, wenn Nachbarn/Freunde mal einen Verdacht geäussert hätten und anonyme Anzeige wirklich ernst genommen und nachverfolgt worden wären. :/



    Ich finde es gut zu hören, dass Hinweise verfolgt worden sind. Wenn alles ok ist umso besser. Und wenn nicht, auch gut, dass dann endlich eingegriffen werden kann.

  • Zum einen ist doch die Fragen, ob die Anzeige wirklich Anonym ist oder ob dir nur gesagt wird, das sie Anonym gestellt wurde, weil der Verfasser auf sein Recht auf Datenschutz pocht.


    Zum anderen, selbst wenn es eine anonyme Anzeige ist, müssen die Anschuldigungen ja schon enorm gewesen sein oder es müssen sich Anzeigen gesammelt haben.


    Und selbst wenn es nur eine Anzeige mit mittlere Anschuldigung war und das Amt meint diesem nachgehen zu wollen, dürfen sie es, ganz egal ob ihr dort eine Aufsichtsbeschwerde macht oder nicht, die Sachbearbeiterin macht ihren Job und ja, sie darf euch zu einem klärenden Gespräch einbestellen und ja sie darf euch auch besuchen kommen, um nach dem rechten zu sehen. Sie dürfen sogar bei berechtigten Mängeln den Hund/das Tier sofort beschlagnahmen und sicherstellen, bis ihr entsprechende Auflagen erfüllt habt oder entsprechende Unterlagen eingereicht habt.


    Solltet ihr euch nicht kooperativ zeigen, wird das ganze noch verschlimmert und ihr habt noch weniger Chancen euch aus dem Verdacht zu befreien.

  • Vielen Dank für eure interessanten Antworten. Ich muß zugeben den Sachverhalt (bewusst) sehr knapp dargestellt zu haben, allerdings wird nun dadurch sehr viel hineininterpretiert. Nach meiner Meinung zur Anzeige und den Sachverhalten bin ich seitens der Behörde nicht ein einziges Mal gefragt worden. Daher meine Frage, was ein Amt "einfach so" darf. Wie gesagt, vielen Dank für die Beiträge. Ich bitte den Moderator das Thema zu schließen.

  • Mein Freund hat früher mal folgende Geschichte erlebt:


    Ein Nachbar aus dem Mehrfamilienhaus hatte anonym Anzeige erstattet, er wäre von einer tollwut infizierten Katze im Hauskeller angefallen worden.
    Der Vet. kam in Begleitung der Polizei und konfrontierten meinen Freund mit der Absicht, die Katze einschläfern zu wollen. Mein Freund hat die Beiden erstmal in ein längeres Gespräch verwickelt, irgendwann fragten sie aber, wo diese kranke Katze denn nun sei, sie müssten ihre Arbeit verrichten.
    Die Katze saß die ganze Zeit über auf dem Schoß des Polizisten und ließ sich streicheln....
    Trotzdem wollte der Vet. die Katze dann einschläfern. Mein Freund hat dann alle Rausgeworfen und ihnen nahegelegt doch mit Durchsuchungsbefehl zurückzukommen. Dann war Ruhe.


    leider hat dann der Nachbar die Katze mit Säure übergossen.

  • Hallo,


    was ich im Moment merkwürdig finde ist Deine Vorgehensweise.


    Erst nebulöse Andeutungen, willst aber klare Aussagen. Gibst keine wirklichen Auskünfte und dann sollen die Mods den Teil schließen. Wozu hast Du überhaupt gefragt.

  • uih - jetzt geht der Puls aber wieder hoch.
    Also FALLS du wirklich nur allgemein wissen wolltest was das Amt darf und was nicht: Sie dürfen/müssen entsprechenden Anzeigen nachgehen, denn dass ist ihre Aufgabe zum Schutz der Kreatur. Und ich persönlich finde es auch sehr sinnvoll, denn anders würden sie niemals eine Möglichkeit erhalten, gequälte, misshandelte, vernachlässigte Tiere in Augenschein nehmen zu dürfen. Und es ist dir eigentlich ein Leichtes das Gegenteil zu beweisen und deinem Nachbar (oder wer auch immer eine solche Anzeige gemacht hat) den Wind aus den Segeln zu nehmen.
    Leider haben wir im deutschen Paragraphendschungel viel zu oft das Problem, dass viel zu lange nicht gehandelt werden darf und wenn alle Gegebenheiten dann endlich erfüllt sind, ist es oft zu spät um noch helfen zu können. Also sei kooperativ und nimm's den Vets nicht krumm - sie machen ihren Job!

  • naja - ich denke es gibt leider auch immer nochmal einen Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen.


    Soll heißen - wenn Hund oder Katze erstmal mitgenommen wurde und eingeschläfert wurde, was nutzt es dann nachher vor Gericht zu klären, das für diese Entscheidung die sachlichen Grundlagen fehlten?


    Ich hab jetzt schon mehrfach gelesen, das das Recht auf Unverletzbarkeit der Wohnung (?) für Hundehalter so nicht gilt. Angeblich darf z.B. das Ordnungsamt die Wohnung auch gegen den Willen des Wohnungseigentümers und/oder Mieters betreten um festzustellen, ob Hunde gehalten werden und ob diese steuerlich gemeldet sind. Dazu braucht es angeblich auch keinen Durchsuchungsbefehl.


    Als Nicht-Hundehalter dürfte man ja theoretisch sogar die Polizei notfalls auch handgreiflich rausschmeißen, außer bei Gefahr im Verzug....


    ... insgesamt wohl alles mit viel Spielraum für Interpretationen vor Gericht.


    Im Zweifel würde ich aber versuchen, erstmal eine Mitnahme zu verhindern, notfalls mit Gewalt. Dann muss eben Gerichtlich geklärt werden, welche Aussagen zutreffen - und dort werden beide Seiten angehört.

  • Bei dem Verdacht auf Tollwut kann man sich nur schützen, wenn man ein entsprechendes Impfdokument vorlegt. Ansonsten ist es leider so, das auf den Verdacht hin eingeschläfert wird - eher selten wird eine Quarantäne angeordnet. Wenn danach festgestellt wird, das es nicht der Fall war, tja tragisch, ist aber so.


    Wenn man keine genauen Punkte hat, kann man auch nichts sagen.


    Generell darf das Amt reagieren und es muss dich dazu nicht anhören oder eine Stellungnahme verlangen. Sie können auch erst das Tier sicherstellen und dann eine entsprechende Anhörung ansetzen. Das Amt darf auch ohne Vorwarnung ein Tier mitnehmen und sie dürfen in entsprechenden Fällen sich auch von der Polizei die Wohnung öffnen lassen, wenn es laut der Anzeige gerechtfertigt ist. Zum Beispiel wenn ein Tier in einer Wohnung vermutet wird und der Mieter seit Tagen nicht mehr gesehen wurde.


    Das Amt darf deutlich mehr als der Tierschutz.

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