Anzeige wegen Joggerverfolgung?
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Hallo,
gerade hat mich mein Freund angerufen und mir folgende Situation geschildert:
Er ist mit unseren Hunden nach der Nachtschicht auf einen leerstehenden abgelegenen Bauernhof gefahren und hat sie dort frei laufen lassen. Dann kam ein Nachbar dieses Hofes vorbei und die beiden Männer waren kurz durch ein Gespräch über den Hof abgelenkt.
Aus dem angrenzenden Waldstück - also das einzige unübersichtliche an diesem Ort - tauchte plötzlich ein Jogger auf und wurde leider sofort von beiden Hunden verfolgt und wohl auch mehrfach angesprungen. Leider waren beide Hunde auch nicht mehr abrufbar - mein Freund hat deshalb sofort das Gespräch abgebrochen und die Verfolgung aufgenommen um die Hunde wieder unter Kontrolle zu bringen. Da der Weg sehr glatt war und Jogger plus Hunde schon weit weg ist mein Freund hinterher gefahren.
So weit - so schlecht!OK - mein Freund hat dann die Hunde eingefangen, angeleint und wollte die erstmal ins Auto bringen. Doch soweit kam er garnicht - der Jogger hat ihn wüst beschimpft und natürlich auch keinerlei Entschuldigung gelten lassen. Naja - auch noch verständlich, auch wenn das natürlich meinem Freund die Arbeit schwerer gemacht hat.
Dann waren die Hunde endlich sicher im Auto verstaut und mein Freund hat sich dem Jogger zuwenden können. Er hat sich nochmals ausdrücklich für seinen Fehler entschuldigt und sich erkundigt, ob der Jogger gebissen wurde oder irgendetwas beschädigt wurde. Nicht von beiden war geschehen. Mein Freund bot dann an für die Reinigungskosten aufzukommen.
(wenn unser Hund jemals gebissen hätte, hätten wir ihn auch niemals freilaufen lassen - aber auch so geht es nicht weiter, das ist auch klar)Jetzt kommt meine Frage: Dem Jogger ist nichts weiter passiert, Reinigungskosten wollte er nicht. Er droht damit uns und unseren Hund anzuzeigen und den Hund zu töten, notfalls würde er ihn eben überfahren, irgendwann würde er uns schon erwischen. Außerdem kenne er alle Jäger der Gegend und die würden den Köter auch gerne abknallen.
Achja, meinen Freund wollte er auch krankenhausreif prügeln - er ist dann auch schon mit geballten Fäusten in seine Richtung gelaufen. Naja, mein Freund gehört nicht zu den Maulhelden die weglaufen wenns drauf ankommt - das hat dieser Jogger dann auch gerade noch rechtzeitig eingesehen.Kann der Jogger uns anzeigen?
Können wir uns wehren, derartige Pöbbelei kann ja wohl kaum gerechtfertigt sein?Bitte keine Kommentare das mein Freund selbst schuld ist wenn er einen Hund frei laufen läßt, der Jogger jagt - das ist klar und hilft mir nicht weiter.
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Ich denke mal, er kann Euch anzeigen.
Du hast von Reinigungskosten gesprochen. Damit hat er einen Beweis dafür, daß einer der Hunde ihn angesprungen hat. Und er nur mit viel Glück (egal, wie übertrieben das vielleicht ist) nicht gestürzt ist und sich verletzt hat.
Ob Ihr Euch wehren könnt? Für die Pöbeleien gibt's keine Zeugen, oder?
Seid froh, daß nicht mehr passiert ist!
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Zitat
Kann der Jogger uns anzeigen?
Klar kann er euch anzeigen, aber wenn es keine Bisswunden und Zerstörungen von Klamotten gibt, hat er einen Zeugen?
ZitatKönnen wir uns wehren, derartige Pöbbelei kann ja wohl kaum gerechtfertigt sein?
Klar könnt ihr euch wehren, habt ihr einen Zeugen für die verbalen Pöbeleien?
Vergiss es einfach und arbeite mit den Hunden an der Abrufbarkeit in solchen Situationen.
Gruß
Herbert -
Ich denke auch. Die Hunde haben ihn belästigt. Bei uns steht das Hunde so geführt werden müssen, das sie keinen belästigen oder gefährden. Das haben eure Hunde ja aber getan. Außerdem kann der gute Mann sich ja bedroht gefühlt haben (keine Ahnung wie groß eure Hunde sind).
Ich kenn mich nicht aus, aber ich schätze schon das er euch anzeigen kann.
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Zitat
Ich denke mal, er kann Euch anzeigen.
Du hast von Reinigungskosten gesprochen. Damit hat er einen Beweis dafür, daß einer der Hunde ihn angesprungen hat.
Wenn es keinen Zeugen gibt sagen die Schmutzspuren höchstens aus dass ihn irgend ein Hund angesprungen hat.
Also keine Kopfschmerzen, aber wie schon geschrieben..... arbeite....Gruß
Herbert -
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Zitat
Wenn es keinen Zeugen gibt sagen die Schmutzspuren höchstens aus dass ihn irgend ein Hund angesprungen hat
Da hast du natürlich im Prinzip recht.
Aber es gibt einen Zeugen, wenigstens für den Beginn der ganzen Geschichte:ZitatDann kam ein Nachbar dieses Hofes vorbei und die beiden Männer waren kurz durch ein Gespräch über den Hof abgelenkt.
Aus dem angrenzenden Waldstück - also das einzige unübersichtliche an diesem Ort - tauchte plötzlich ein Jogger auf und wurde leider sofort von beiden Hunden verfolgt und wohl auch mehrfach angesprungen. Leider waren beide Hunde auch nicht mehr abrufbar - mein Freund hat deshalb sofort das Gespräch abgebrochen und die Verfolgung aufgenommen -
Danke,
das beruhigt mich dann schon wieder etwas.
Das arbeiten ist leider nicht so einfach - in der Hundeschule klappt nämlich alles bestens. Und auch beim Gassi-gehen ist jetzt seit drei Monaten nichts derartiges mehr vorgefallen, bei Joggern hat der Große nichtmal den Kopf gehoben.
Den Kleinen haben wir ja erst seit drei Wochen - und der war sicher nur Mitläufer.Mich ärgert aber auch, das so ein Fehler dann immer gleich zu so einer Eskalation führt. Menschen machen nunmal Fehler, auch Hundehalter.
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Hallo,
also ich denke nicht dass der Jogger Euch anzeigen kann im strafrechtlichen Sinne. Ich habe nirgends gelesen, dass der Jogger verletzt wäre. Wäre er verletzt, dann käme eine fahrlässige Körperverletzung in Betracht, aber ohne Verletzungen.....
Soweit so gut, ich weiss allerdings nicht, wie es mit diversen Verordnungen bei Euch aussieht (von der Stadt, dem Landkreis etc.), da wäre es dann wiederum eventuell möglich Euch als Hundehalter bei der zuständigen Ortsverwaltung anzuzeigen, das wäre allerdings keine Strafanzeige. Welche Konsequenzen aus so einer Anzeige bei der Ortsverwaltung auf Euch zukommen können, kann ich leider nicht sagen, da ich diesbezüglich keinerlei Erfahrung habe.
Die Sache mit den versauten Klamotten ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit (Schadenersatz) und zieht keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich würde ich sagen.
Die Sache mit dem Pöbeleien des Joggers gegen Deinen Freund / Euch ist etwas schwierig. Was meinst du denn mit "wehren"? Willst du ihn anzeigen?
Gruß
Brazzo
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Zitat
Die Sache mit dem Pöbeleien des Joggers gegen Deinen Freund / Euch ist etwas schwierig. Was meinst du denn mit "wehren"? Willst du ihn anzeigen?
Ja - naja, wenn überhaupt dann hätte ich an eine Gegenanzeige gedacht. Damit klar wird das der Mann sich dann auch nicht ganz so astrein verhalten hat. Immerhin hat er meinen Freund mehrfach bedroht und auch die Hunde.
Solange ich nicht weiss wer er ist, geht das ja garnicht. Und ohne Zeugen kommt eh nichts dabei raus.Ich finde nur, die Sache ist ja vergleich mit einem Autounfall: einer fährt dem anderen rein. Die Schuldfrage ist klar. Aber da darf der Geschädigte ja auch nicht wilde Drohungen aussprechen oder sogar ne Schlägerei anfangen.
Was wäre denn passiert wenn mein Freund sich nicht hätte wehren können - oder wenn ich in dieser Situation diesem Menschen begegnet wäre? Darum diese Frage... -
Warte doch erst mal ab, vielleicht war der gute Mann doch etwas gestresst. Stelle es mir nicht sehr lustig vor beim Joggen von 2 Hunden verfolgt zu werden die absolut nicht vorhaben aufs Herrchen zu hören.
Wenn er sein Adrenalin wieder abgebaut hat sieht er das ganze ja vielleicht nicht mehr so eng.Daumendrückende Grüße
Quendolina -
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