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hallo zusammen,
ich habe da ein problem und zwar habe ich bei einzug eine schriftliche erlaubnis vom wohnungsbesitzer bekommen, das ich meinen hund halten darf...in dem schreiben steht aber das die erlaubnis nur für diesen hund gilt und für einen nachfolgenden muss eine neue erlaubnis erteilt werden.
nun ist mein hund aber nicht mehr und da ich nun dieses jahr vielleicht einen neuen hund möchte habe ich um eine neue erlaubnis gebeten...diese wurde abgelehnt mit der begründung das ich ja bei einzug den 1. hund bereits hatte und er mir nur deswegen erlaubt wurde. :kopfwand:
ist das rechtlich ok?? ich meine man kann doch nicht nur einen bestimmten hund erlauben...oder doch? :|
lieben gruss nekonoir
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Hi
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Ja, man darf "einen" bestimmten Hund in einen Mietvertrag schreiben.
Wir sind selber Vermieter und haben ausdrücklich-Name und Rasse des gestatteten Hundes im Mietvertrag festgehalten.
Uns ging es aber weniger um eine "neuanschaffung" eines Hundes, sondern mehr darum, zu verhindern, das ein zweiter,dritter oder sogar vierter Hund angeschafft wird. Oder das in einer z.b. 55 qm² eine Dogge gehalten wird.
Wie genau steht es in eurem Mietvertrag?
Ist die allgemeine Tierhaltung verboten und als einschränkung die Haltung deines alten Hundes gestattet?
Oder ist die Tierhaltung (hundehaltung) gestattet?LG Nadine
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hallo,
im mietvertrag steht das der hunde und katzenhaltung durch den vermieter zugestimmt werden muss.
dann hab ich damals einen extrazettel bekommen auf dem steht das mein dmaliger hund gestattet ist und bei einem nachfolgenden eine neue erlaubnis eingeholt werden muss. -
Also rechtlich ist das völlig in Ordnung von der Vermieterseite. Da dir die Neuanschaffung jetzt nicht gestattet wird, wäre es mal interessant nach der Begründung zu fragen, da dir ja dein erster Hund auch erlaubt wurde.
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Ich kann die-nachtigall nur zustimmen, rein Rechtlich hat der Vermieter korrekt gehandelt.
Dennoch würde ich dir raten, ein Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Eventuell-kann er dir eine plausieble Erklärung geben, oder eventuell auch überzeugt werden.Ich drücke dir die Daumen!!!
LG Nadine
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hallo,
ich habe nun wochenlang auf eine antwort der wohnungsverwaltung gewartet.
ich hatte ja nachgefragt, warum der erste hund erlaubt wurde und der zweite nun nicht.
begründung: als ich einzog hatte ich den ersten hund bereits und deswegen gab es die erlaubnis.
ich schätze ich bekam die erlaubnis, weil die wohnung schon lange leerstand und man befürchtete, das ich sie dann nicht nehme wenn man mir meinen hund verbietet.
direkten kontakt zum vermieter kann ich nicht aufnehmen, da alles über eine verwaltung läuft und im mietvertrag steht auch nur der name.
ich bin natürlich jetzt sehr traurig und weiss nicht was ich da noch machen kann...
hatte schon alles geplant und nun sowas
umziehen kann ich nicht einfach, da ich teilweise wegen arbeitsunfähigkeit geld vom amt bekomme.lieben gruss neko
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das is natürlich dumm und schade zugleich, aber leider is der Vermieter/ Verwaltung da im Recht. Auch wenn es einem nicht ganz so erschließen mag.
Tut mir leid, aber da kannste wohl nix machen! -
hab überlegt ob ich vielleicht mit einem attest meines arztes noch was erreichen kann...aus dem herausgeht das ein hund für meine genesung gut wäre... :/
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Hi,
wenn die Haltung eines Hundes bereits erlaubt war, braucht es dennoch einen sachlichen Grund, einen nachfolgenden nicht zu genehmigen. Lass Dich beraten
LG
Manuela
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hallo nochmal...
nach langem hin und her hat sich rausgestellt, das die blödmänner von der hausverwaltung pauschal abgelehnt haben...ohne meinen vermieter zu fragen!! :zensur:
hab nicht locker gelassen und habe die genehmigung bekommen *strahl* für meinen vermieter ist ein kleiner hund kein problem. :wolke7:
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